So entsteht Ihr Gutschein
- Tragen Sie Betrag oder Leistung ein, dazu auf Wunsch Namen, Text und Einlösehinweis.
- Wählen Sie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit. Das Werkzeug zeigt, was es bedeutet.
- Legen Sie bei Bedarf einen Gutscheincode und einen QR-Code fest.
- Suchen Sie Vorlage, Farbe und Format aus. Die Vorschau aktualisiert sich bei jeder Eingabe.
- Laden Sie das PDF und drucken Sie es auf weißem oder cremefarbenem Papier. Ein dickeres Papier mit 120 bis 200 Gramm wirkt wertiger, die meisten Heimdrucker nehmen es an.
Betrag, Leistung und Vorlagen
Ein Wertgutschein lautet auf einen Geldbetrag, etwa 50 Euro. Die beschenkte Person sucht sich aus, wofür sie ihn einsetzt. Ein Leistungsgutschein gilt für eine bestimmte Sache: eine Massage, ein Essen, eine Stunde Nachhilfe. Beides geht hier. Bei der Leistung stehen bis zu drei Zeilen großer Schrift zur Verfügung, schreiben Sie also kurz und genau. Was nicht auf den Gutschein passt, gehört in das Textfeld oder in den Einlösehinweis.
„Klassisch“ hat einen doppelten Rahmen und zentrierten Text, es passt zu fast jedem Anlass. „Modern“ setzt den Titel auf ein senkrechtes Farbband, die Angaben stehen daneben. „Festlich“ hat ein Kopfband über die ganze Breite. „Schlicht“ verzichtet auf Flächen und setzt nur eine Linie als Akzent, das spart Tinte. Alle vier gibt es in A4 quer, in A5 quer und als zwei Gutscheine auf einem A4-Blatt zum Schneiden.
Wie lange ein Gutschein gilt
Ein Gutschein ist ein Anspruch auf eine Leistung, und dieser Anspruch verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 Absatz 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Gutschein, der am 22. Oktober 2026 ausgestellt wird, verjährt daher am 31. Dezember 2029, nicht am 22. Oktober 2029. Genau diese Rechnung führt das Werkzeug aus, wenn Sie „Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährung“ wählen. Die Frist ist ein Gesetzestext und keine Auslegung.
Anders ist es bei der Frage, ob Sie eine kürzere Frist aufdrucken dürfen. Eine pauschale gesetzliche Mindestlaufzeit für Gutscheine gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Verbraucherzentralen, etwa die in Hamburg, vertreten die Auffassung, dass eine Befristung unter drei Jahren bei Wertgutscheinen unzulässig ist. Das ist eine Rechtsauffassung, kein Gesetz und kein Urteil, auf das Sie sich in jedem Fall berufen könnten. Wer als Unternehmen Gutscheine an viele Kunden verkauft, formuliert die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und solche Klauseln prüfen Gerichte auf Angemessenheit. Wählen Sie eine kürzere Frist, zeigt das Werkzeug deshalb einen Hinweis. Für Gutscheine unter Privatleuten ist der Druck gering, für Geschäfte lohnt sich eine Rechtsberatung.
Gutscheincode und QR-Code
Wer Gutscheine verkauft, sollte jeden einzeln nummerieren und eine Liste der ausgegebenen und eingelösten
Codes führen. Sonst lässt sich derselbe Gutschein kopieren und mehrfach einlösen. Der Zufallscode des
Werkzeugs hat das Muster GS-XXXX-XXXX und lässt Zeichen aus, die man leicht verwechselt (0 und O,
1 und I). Der QR-Code enthält exakt den Text, den Sie angeben: den Code oder einen Link. Er schützt nicht vor
Kopien, er spart nur das Abtippen. Bei „2 je A4“ erhält der zweite Gutschein den Code mit angehängtem „-2“, damit
jeder Code nur einmal vorkommt.
Umsatzsteuer bei Gutscheinen
Für Unternehmen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Das Gesetz unterscheidet in § 3 Absätze 13 bis 15 UStG zwischen Einzweck-Gutscheinen, bei denen Ort der Leistung und Steuer schon bei der Ausgabe feststehen, und Mehrzweck-Gutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Steuer bereits beim Verkauf, beim Mehrzweck-Gutschein erst, wenn er eingelöst wird. Welche Art Ihr Gutschein ist, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.
Druck und Einlösung
Drucken Sie mit einer Skalierung von 100 Prozent und ohne Randanpassung. Beim A5-Format wählen Sie im Druckdialog die Papiergröße A5 oder drucken mit Skalierung 100 Prozent auf A4 und schneiden den Rand ab. Bei „2 je A4“ markieren kleine Striche an den Seitenrändern die Schnittlinie. Ein Heimdrucker druckt nicht bis zum Blattrand, der Rahmen der Vorlagen hält deshalb Abstand.
Damit später niemand rätselt, nennt ein guter Gutschein den Wert oder die Leistung, den Aussteller, das Ausstellungsdatum und, falls Sie eine Frist setzen, das Ende der Gültigkeit. Dazu kommt, wo und wie er sich einlösen lässt: bei einer Praxis mit Terminvereinbarung, im Laden zu den Öffnungszeiten, online über einen Code. Das Feld „Einlösehinweis“ ist dafür da. Ein Satz genügt, etwa „Bitte vorab einen Termin vereinbaren“. Eine Unterschrift oder ein Stempel macht aus dem Ausdruck ein Dokument, das nach etwas aussieht.
Ein verlorener Gutschein ist ein Problem für beide Seiten. Wer einen Code aufgedruckt und notiert hat, kann den verlorenen Gutschein sperren und einen neuen ausstellen. Wer nur ein loses Blatt Papier ausgegeben hat, kann den Verlust kaum nachvollziehen. Das spricht für die Liste der Codes, auch bei einem Verein, der wenige Gutscheine für eine Tombola druckt. Bei Geschenken unter Privatleuten genügt oft, den Gutschein zusätzlich zu fotografieren.
Was das Werkzeug nicht kann
Es nimmt kein Logo und kein Foto an, weil nichts hochgeladen wird. Die Schrift ist fest Helvetica, und Zeichen außerhalb des Windows-Zeichensatzes werden ersetzt. Es verwaltet keine Codes und prüft nicht, ob ein Code schon eingelöst wurde, das erledigt Ihre eigene Liste. Und es ersetzt keine Rechtsberatung: Die Verjährung ist gesetzlich geregelt, ob eine kürzere Frist in Ihrem Fall wirksam wäre, nicht.
Datenschutz
Das PDF entsteht in Ihrem Browser. Namen, Texte und Codes verlassen Ihr Gerät nicht. Die Seite meldet nach dem Erzeugen nur, dass das Werkzeug benutzt wurde, ohne Inhalt. Zum Zeichnen des QR-Codes dient die freie Bibliothek qrcode-generator (MIT-Lizenz), die als Datei auf dieser Website liegt.