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Gutschein erstellen und als PDF drucken

Dieses Werkzeug erstellt einen Geschenkgutschein als druckfertiges PDF: mit Betrag oder Leistung, Ihrem Text, Gültigkeit, auf Wunsch mit Gutscheincode und QR-Code, in vier Vorlagen und sechs Farben. Es rechnet das Ende der gesetzlichen Verjährung aus und warnt bei einer zu kurzen Frist. Das PDF entsteht in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen.

Von · · · Datenquelle: § 195 BGB, § 199 BGB, Stand 22.10.2026 · Methodik

1. Inhalt

2. Datum und Gültigkeit

3. Gutscheincode und QR-Code freiwillig

Ein Code macht jeden Gutschein eindeutig. Führen Sie dazu eine eigene Liste der ausgegebenen und eingelösten Codes. Der QR-Code enthält nur den Text, den Sie hier festlegen.

4. Gestaltung

Vorschau

    Die Vorschau zeigt Aufbau und Farben. Im PDF steht die Schrift Helvetica.

    Hinweis

    Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Das Schreiben ist eine Vorlage für den Regelfall: Ob sie zu Ihrem Fall passt, ob eine Frist noch läuft und ob die Form genügt, prüft das Werkzeug nicht. Lesen Sie den Text vor dem Unterschreiben ganz, unterschreiben Sie eigenhändig, wo das Gesetz Schriftform verlangt, und sichern Sie einen Nachweis über den Zugang. Wenn viel auf dem Spiel steht oder die Gegenseite widerspricht, fragen Sie eine Anwältin, den Mieterverein, Haus & Grund oder die Verbraucherzentrale. Für Inhalt und Wirkung der Vorlage übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

    So entsteht Ihr Gutschein

    1. Tragen Sie Betrag oder Leistung ein, dazu auf Wunsch Namen, Text und Einlösehinweis.
    2. Wählen Sie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit. Das Werkzeug zeigt, was es bedeutet.
    3. Legen Sie bei Bedarf einen Gutscheincode und einen QR-Code fest.
    4. Suchen Sie Vorlage, Farbe und Format aus. Die Vorschau aktualisiert sich bei jeder Eingabe.
    5. Laden Sie das PDF und drucken Sie es auf weißem oder cremefarbenem Papier. Ein dickeres Papier mit 120 bis 200 Gramm wirkt wertiger, die meisten Heimdrucker nehmen es an.

    Betrag, Leistung und Vorlagen

    Ein Wertgutschein lautet auf einen Geldbetrag, etwa 50 Euro. Die beschenkte Person sucht sich aus, wofür sie ihn einsetzt. Ein Leistungsgutschein gilt für eine bestimmte Sache: eine Massage, ein Essen, eine Stunde Nachhilfe. Beides geht hier. Bei der Leistung stehen bis zu drei Zeilen großer Schrift zur Verfügung, schreiben Sie also kurz und genau. Was nicht auf den Gutschein passt, gehört in das Textfeld oder in den Einlösehinweis.

    „Klassisch“ hat einen doppelten Rahmen und zentrierten Text, es passt zu fast jedem Anlass. „Modern“ setzt den Titel auf ein senkrechtes Farbband, die Angaben stehen daneben. „Festlich“ hat ein Kopfband über die ganze Breite. „Schlicht“ verzichtet auf Flächen und setzt nur eine Linie als Akzent, das spart Tinte. Alle vier gibt es in A4 quer, in A5 quer und als zwei Gutscheine auf einem A4-Blatt zum Schneiden.

    Wie lange ein Gutschein gilt

    Ein Gutschein ist ein Anspruch auf eine Leistung, und dieser Anspruch verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 Absatz 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Gutschein, der am 22. Oktober 2026 ausgestellt wird, verjährt daher am 31. Dezember 2029, nicht am 22. Oktober 2029. Genau diese Rechnung führt das Werkzeug aus, wenn Sie „Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährung“ wählen. Die Frist ist ein Gesetzestext und keine Auslegung.

    Anders ist es bei der Frage, ob Sie eine kürzere Frist aufdrucken dürfen. Eine pauschale gesetzliche Mindestlaufzeit für Gutscheine gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Verbraucherzentralen, etwa die in Hamburg, vertreten die Auffassung, dass eine Befristung unter drei Jahren bei Wertgutscheinen unzulässig ist. Das ist eine Rechtsauffassung, kein Gesetz und kein Urteil, auf das Sie sich in jedem Fall berufen könnten. Wer als Unternehmen Gutscheine an viele Kunden verkauft, formuliert die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und solche Klauseln prüfen Gerichte auf Angemessenheit. Wählen Sie eine kürzere Frist, zeigt das Werkzeug deshalb einen Hinweis. Für Gutscheine unter Privatleuten ist der Druck gering, für Geschäfte lohnt sich eine Rechtsberatung.

    Gutscheincode und QR-Code

    Wer Gutscheine verkauft, sollte jeden einzeln nummerieren und eine Liste der ausgegebenen und eingelösten Codes führen. Sonst lässt sich derselbe Gutschein kopieren und mehrfach einlösen. Der Zufallscode des Werkzeugs hat das Muster GS-XXXX-XXXX und lässt Zeichen aus, die man leicht verwechselt (0 und O, 1 und I). Der QR-Code enthält exakt den Text, den Sie angeben: den Code oder einen Link. Er schützt nicht vor Kopien, er spart nur das Abtippen. Bei „2 je A4“ erhält der zweite Gutschein den Code mit angehängtem „-2“, damit jeder Code nur einmal vorkommt.

    Umsatzsteuer bei Gutscheinen

    Für Unternehmen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Das Gesetz unterscheidet in § 3 Absätze 13 bis 15 UStG zwischen Einzweck-Gutscheinen, bei denen Ort der Leistung und Steuer schon bei der Ausgabe feststehen, und Mehrzweck-Gutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Steuer bereits beim Verkauf, beim Mehrzweck-Gutschein erst, wenn er eingelöst wird. Welche Art Ihr Gutschein ist, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.

    Druck und Einlösung

    Drucken Sie mit einer Skalierung von 100 Prozent und ohne Randanpassung. Beim A5-Format wählen Sie im Druckdialog die Papiergröße A5 oder drucken mit Skalierung 100 Prozent auf A4 und schneiden den Rand ab. Bei „2 je A4“ markieren kleine Striche an den Seitenrändern die Schnittlinie. Ein Heimdrucker druckt nicht bis zum Blattrand, der Rahmen der Vorlagen hält deshalb Abstand.

    Damit später niemand rätselt, nennt ein guter Gutschein den Wert oder die Leistung, den Aussteller, das Ausstellungsdatum und, falls Sie eine Frist setzen, das Ende der Gültigkeit. Dazu kommt, wo und wie er sich einlösen lässt: bei einer Praxis mit Terminvereinbarung, im Laden zu den Öffnungszeiten, online über einen Code. Das Feld „Einlösehinweis“ ist dafür da. Ein Satz genügt, etwa „Bitte vorab einen Termin vereinbaren“. Eine Unterschrift oder ein Stempel macht aus dem Ausdruck ein Dokument, das nach etwas aussieht.

    Ein verlorener Gutschein ist ein Problem für beide Seiten. Wer einen Code aufgedruckt und notiert hat, kann den verlorenen Gutschein sperren und einen neuen ausstellen. Wer nur ein loses Blatt Papier ausgegeben hat, kann den Verlust kaum nachvollziehen. Das spricht für die Liste der Codes, auch bei einem Verein, der wenige Gutscheine für eine Tombola druckt. Bei Geschenken unter Privatleuten genügt oft, den Gutschein zusätzlich zu fotografieren.

    Was das Werkzeug nicht kann

    Es nimmt kein Logo und kein Foto an, weil nichts hochgeladen wird. Die Schrift ist fest Helvetica, und Zeichen außerhalb des Windows-Zeichensatzes werden ersetzt. Es verwaltet keine Codes und prüft nicht, ob ein Code schon eingelöst wurde, das erledigt Ihre eigene Liste. Und es ersetzt keine Rechtsberatung: Die Verjährung ist gesetzlich geregelt, ob eine kürzere Frist in Ihrem Fall wirksam wäre, nicht.

    Datenschutz

    Das PDF entsteht in Ihrem Browser. Namen, Texte und Codes verlassen Ihr Gerät nicht. Die Seite meldet nach dem Erzeugen nur, dass das Werkzeug benutzt wurde, ohne Inhalt. Zum Zeichnen des QR-Codes dient die freie Bibliothek qrcode-generator (MIT-Lizenz), die als Datei auf dieser Website liegt.

    Häufige Fragen

    Wie lange ist ein Gutschein gültig?

    Ein Gutschein verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres der Ausstellung (§ 199 Absatz 1 BGB). Ein Gutschein von 2026 verjährt also am 31. Dezember 2029.

    Darf ich auf den Gutschein eine kürzere Frist drucken?

    Eine feste gesetzliche Mindestlaufzeit gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Verbraucherzentralen halten bei Wertgutscheinen eine Befristung unter drei Jahren für unzulässig. Das ist eine Rechtsauffassung und kein Gesetz. Als Unternehmen lassen Sie sich im Zweifel beraten.

    Kann ich einen Gutschein ohne Ablaufdatum ausstellen?

    Ja. Dann gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren ab dem Schluss des Ausstellungsjahres. Das Werkzeug druckt in diesem Fall keine Frist auf und nennt Ihnen das Verjährungsdatum.

    Was bringt der QR-Code auf dem Gutschein?

    Er enthält den Text, den Sie festlegen, standardmäßig den Gutscheincode. Wer den Gutschein einlöst, scannt ihn und muss den Code nicht abtippen. Vor Kopien schützt er nicht. Dafür führen Sie eine Liste der eingelösten Codes.

    Werden meine Eingaben hochgeladen?

    Nein. Vorschau und PDF entstehen in Ihrem Browser. Die Seite meldet nach dem Erzeugen nur anonym, dass das Werkzeug benutzt wurde, ohne Namen, Beträge oder Codes.

    Muss ich auf einem Gutschein die Umsatzsteuer ausweisen?

    Das Werkzeug druckt keine Umsatzsteuer. Ob und wann sie anfällt, hängt davon ab, ob es ein Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein ist (§ 3 Absätze 13 bis 15 UStG). Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

    Dieses Werkzeug ist keine Rechtsberatung. Die Verjährung beruht auf §§ 195 und 199 Absatz 1 BGB in der Fassung, die am 22.10.2026 auf gesetze-im-internet.de steht. Zu kürzeren Befristungen gibt es unterschiedliche Auffassungen, und der Einzelfall entscheidet. Prüfen Sie bei gewerblichen Gutscheinen die Formulierung mit einer Rechtsberatung und klären Sie die Umsatzsteuer mit Ihrer Steuerberatung.