Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Die Grundfrist steht in § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Ab dem Tag nach dem Zugang zählen Sie 28 Tage und nehmen dann den nächsten 15. oder Monatsletzten, der nicht davor liegt. Geht die Kündigung am Donnerstag, 17. September 2026, zu, enden die 28 Tage am 15. Oktober, und genau dann endet auch das Arbeitsverhältnis. Einen Tag später, am 18. September, reicht es nur noch bis zum 31. Oktober 2026.
Diese Frist gilt für Arbeitnehmer unabhängig davon, wie lange sie im Betrieb sind. Wer nach zehn Jahren selbst kündigt, hat ohne andere Regelung im Vertrag weiter vier Wochen. Viele Arbeitsverträge verlängern die Staffel aber ausdrücklich auch für den Arbeitnehmer; dann gilt das Vertragliche. Länger als für den Arbeitgeber darf die Frist für den Arbeitnehmer nie sein (§ 622 Abs. 6 BGB).
Staffel für die Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses länger (§ 622 Abs. 2 BGB, Rechtsstand 26.09.2026). Ab zwei Jahren gilt sie nur noch zum Monatsende, der 15. fällt weg. Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit am Tag des Zugangs. Beispiel für einen Zugang am Mittwoch, 30. September 2026:
| Arbeitsverhältnis besteht | Frist Arbeitgeber | Ende bei Zugang am 30.09.2026 |
|---|---|---|
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 31.10.2026 |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | 31.10.2026 |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | 30.11.2026 |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende | 31.12.2026 |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende | 31.01.2027 |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende | 28.02.2027 |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende | 31.03.2027 |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | 30.04.2027 |
Zeiten vor dem 25. Geburtstag zählen voll mit. Die frühere Ausnahme dafür durfte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2010 (C-555/07) nicht mehr angewendet werden und steht heute nicht mehr im Gesetz. Mehr als sieben Monate sieht das Gesetz nicht vor, auch nach 30 Jahren nicht.
Probezeit: zwei Wochen ohne festen Termin
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, beträgt die Frist zwei Wochen, und zwar für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB). Gezählt werden Kalendertage, ein Endtermin wie der 15. ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit zugeht; das Ende darf danach liegen. Wer am 1. August 2026 angefangen hat, ist längstens bis zum 31. Januar 2027 in der Probezeit. Geht die Kündigung am 18. September 2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 2. Oktober 2026.
So rechnet das Tool
- Prüfen, ob die Kündigung noch in der Probezeit zugeht. Dann Zugang plus 14 Tage.
- Sonst die Frist wählen: Ihre vertragliche Frist, wenn eingetragen, beim Arbeitnehmer die Grundfrist, beim Arbeitgeber die Staffel nach vollen Jahren im Betrieb.
- Die Frist ab dem Zugang zählen (§§ 187, 188 BGB) und den nächsten zulässigen Endtermin nehmen, also den 15. oder das Monatsende.
- Rückwärts den letzten Zugangstag für dieses Ende suchen und bei Bedarf Ihren Wunschtermin prüfen.
Wochenende und Feiertag verschieben nichts
Bei vielen Fristen rettet § 193 BGB den, dessen letzter Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt. Bei Kündigungsfristen nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 193 BGB hier weder direkt noch entsprechend gilt, weil sonst die Frist des Gekündigten kürzer würde (Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04). Für ein Ende am Samstag, 31. Oktober 2026, muss die Kündigung eines Arbeitnehmers spätestens am 3. Oktober zugehen, einem Samstag und Feiertag. Kommt sie erst am Montag, 5. Oktober, wirkt sie zum 15. November. Der Rechner zeigt in so einem Fall einen Warnhinweis. Deshalb fragt er auch nach dem Bundesland.
Tarifvertrag, Vertrag und befristete Stellen
Ein Tarifvertrag darf von allen diesen Fristen abweichen, auch nach unten (§ 622 Abs. 4 BGB). Gilt für Sie etwa der TVöD oder ein Branchentarif, ist dort nachzusehen; diese Fristen rechnet das Tool nicht. Einzelvertraglich sind längere Fristen erlaubt. Kürzer als vier Wochen geht es nur bei Aushilfen in den ersten drei Monaten; Betriebe mit höchstens 20 Beschäftigten dürfen den festen Endtermin weglassen, aber nicht unter vier Wochen gehen (§ 622 Abs. 5 BGB). Eine kürzere vertragliche Frist übergeht der Rechner und sagt das im Rechenweg. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ordentlich überhaupt nur kündbar, wenn der Vertrag oder der Tarifvertrag das vorsieht (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Sonst endet er mit Ablauf der Zeit.
Schriftform und die Fristen danach
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift wirksam; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp beendet nichts. Wer gekündigt wird, hat danach zwei eigene Fristen: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht sein, den Tag rechnet der Klagefrist-Rechner. Und arbeitsuchend melden müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Was an Urlaub offen ist, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner. Die Kündigung der Mietwohnung rechnet der Kündigungsfrist-Rechner Mietwohnung, Verträge für Handy, Strom und Versicherungen der Ratgeber Kündigungsfristen 2026.