Drei Monate für Mieter, egal wie lange Sie dort wohnen
Als Mieter kündigen Sie eine Wohnung mit drei Monaten Frist. Das Gesetz formuliert es genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Der laufende Monat zählt also voll mit, wenn Sie den Stichtag schaffen. Geht Ihre Kündigung am Montag, 5. Oktober 2026, beim Vermieter ein, endet der Vertrag am 31. Dezember 2026. Kommt sie einen Tag später, am 6. Oktober, ist es der 31. Januar 2027.
Die Wohndauer spielt für Mieter keine Rolle. Nach 10, 20 oder 30 Jahren bleibt es bei drei Monaten, weil sich nur die Frist des Vermieters verlängert. Eine Klausel, die Ihnen als Mieter eine längere Frist auferlegt, ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Das gilt auch für ältere Formularverträge. Steht im Vertrag gar nichts zur Frist, gilt ohnehin das Gesetz.
Der dritte Werktag: Samstag zählt, Sonntag und Feiertag nicht
Werktage sind hier Montag bis Samstag, ohne gesetzliche Feiertage. Dass der Samstag mitzählt, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Im Oktober 2026 sieht das so aus: Donnerstag, der 1., ist der erste Werktag, Freitag, der 2., der zweite. Samstag, der 3., fällt als Tag der Deutschen Einheit aus, Sonntag, der 4., ohnehin. Dritter Werktag ist damit Montag, der 5. Oktober.
Die Feiertage hängen vom Bundesland ab, deshalb fragt der Rechner danach. Am 1. November 2027, einem Montag, ist in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen, in Niedersachsen nicht. Der dritte Werktag ist dort der 4. November, hier der 3. Ein Mieter in Niedersachsen, dessen Kündigung am 4. November 2027 ankommt, ist einen Monat später frei als sein Nachbar in Köln.
Offen ist ein Randfall: Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, wie am 3. April 2027, hat der BGH ausdrücklich nicht entschieden, ob der Samstag dann genügt oder der Montag noch reicht. Der Rechner nimmt den Samstag als letzten Tag und weist darauf hin. Lassen Sie die Kündigung in so einem Monat spätestens am Freitag zustellen.
Vermieter: 3, 6 oder 9 Monate je nach Mietdauer
Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Gezählt wird ab dem Tag, an dem der Mieter die Wohnung bekommen hat, bis zum Zugang der Kündigung. Die Beispiele gehen von einem Zugang am Montag, 5. Oktober 2026, aus, dem dritten Werktag im Oktober (Rechtsstand 26.09.2026):
| Mietdauer bei Zugang | Frist Vermieter | Frist Mieter | Ende bei Zugang am 05.10.2026 |
|---|---|---|---|
| unter 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate | 31.12.2026 |
| ab 5 Jahre | 6 Monate | 3 Monate | Vermieter 31.03.2027, Mieter 31.12.2026 |
| ab 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate | Vermieter 30.06.2027, Mieter 31.12.2026 |
Die Frist ist nur die halbe Miete. Der Vermieter braucht außerdem ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen, und muss die Gründe im Schreiben nennen (§ 573 BGB). Auch bei Eigenbedarf gilt die Staffel oben, es gibt dafür keine eigene Frist.
So rechnet das Tool
Der Rechenweg im Ergebnis zeigt jeden Schritt mit Paragraf. Im Kern sind es drei:
- Die Frist bestimmen: 3 Monate für Mieter, für Vermieter 3, 6 oder 9 Monate nach der Mietdauer am Tag des Zugangs.
- Den dritten Werktag im Monat des Zugangs suchen, mit Samstag und ohne Feiertage des Bundeslands.
- Liegt der Zugang am oder vor diesem Tag, zählt der laufende Monat mit; sonst beginnt die Frist erst im Folgemonat. Ende ist der letzte Tag des so erreichten Monats.
Zusätzlich sucht er rückwärts den letzten Tag, an dem die Kündigung für genau dieses Ende noch ankommen darf. Geben Sie einen Wunschtermin an, prüft er, ob der noch erreichbar ist. Die Kalenderdatei enthält beide Termine, den Zugangstag mit Erinnerung zwei Tage vorher.
Sonderfälle: möbliertes Zimmer, Todesfall, Kündigungsverzicht
Für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, die der Vermieter selbst bewohnt, gilt eine kurze Frist: Zugang spätestens am 15. eines Monats, Ende mit Ablauf dieses Monats (§ 573c Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten. Wohnt dort eine Familie auf Dauer, bleibt es bei der normalen Frist. Den Fall bildet der Rechner mit dem Häkchen ab.
Stirbt der Mieter und tritt niemand in den Vertrag ein, können Erbe und Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Diese Frist beträgt für beide Seiten drei Monate: Zugang bis zum dritten Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573d Abs. 2 BGB). Die längeren Fristen des Vermieters gelten hier nicht, rechnen Sie also wie ein Mieter. Ein vereinbarter Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag schließt die ordentliche Kündigung für eine bestimmte Zeit aus. Das erkennt der Rechner nicht, dafür müssen Sie in den Vertrag sehen.
Schriftlich, unterschrieben und mit Nachweis
Die Kündigung einer Wohnung braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): Papier, eigenhändig unterschrieben, von allen Mietern und an alle Vermieter. E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht. Weil der Zugang zählt, ist der sicherste Weg die persönliche Übergabe mit Zeugen oder der Einwurf durch einen Boten, der ein Protokoll schreibt. Ein Einschreiben mit Rückschein kommt erst an, wenn es abgeholt wird. Den Text setzt der Kündigungsschreiben-Generator mit der Vorlage „Mietvertrag“ als PDF auf.
Andere Verträge und was dieser Rechner nicht prüft
Gewerbemiete, Garagen und Stellplätze folgen § 580a BGB und sind hier nicht abgedeckt. Den Arbeitsvertrag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner für den Arbeitsvertrag. Für Handy, Internet, Strom und Versicherungen steht ein Rechner im Ratgeber Kündigungsfristen 2026. Wer laufende Abos und Verträge mit Mindestlaufzeit dauerhaft im Blick behalten will, findet bei VertragsHeld eine Anleitung, wie man die Kündigungsfrist bei Verträgen und Abos berechnet.