Was ein Midijob ist
Verdienen Sie regelmäßig mehr als 603 € und höchstens 2.000 € im Monat, liegt Ihr Job im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Umgangssprachlich heißt das Midijob, früher Gleitzone. Sie sind in allen Zweigen versichert, zahlen aber anfangs nur einen kleinen Teil der üblichen Beiträge. Bei 603,01 € ist Ihr Anteil fast null, bis 2.000 € steigt er gleichmäßig auf den normalen halben Beitragssatz. Der Arbeitgeber zahlt am unteren Rand etwa die 28 %, die er auch für einen Minijob zahlen würde, und am oberen Rand seinen normalen Anteil. Stand: 28.09.2026.
Die zwei Formeln aus § 20 Abs. 2a SGB IV
Das Gesetz rechnet mit zwei beitragspflichtigen Einnahmen. Die erste bestimmt den Gesamtbeitrag, die zweite Ihren Anteil daran:
| Größe | Formel | Bei 650 € (2026) |
|---|---|---|
| Gesamt (BE) | F × G + (2.000 ÷ (2.000 − G) − G ÷ (2.000 − G) × F) × (AE − G) | 452,98 € |
| Ihr Anteil (BE-AN) | 2.000 ÷ (2.000 − G) × (AE − G) | 67,29 € |
| Faktor F 2026 | 28 % ÷ 42,30 % Gesamtsozialversicherungsbeitrag | 0,6619 |
| G (Geringfügigkeitsgrenze) | Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet | 603 € |
AE ist Ihr Arbeitsentgelt. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026 setzt sich aus Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 % und Pflegeversicherung 3,6 % zusammen, zusammen 42,3 %. Das Arbeitsministerium gibt F jedes Jahr bis 31. Dezember im Bundesanzeiger bekannt.
Ein durchgerechnetes Beispiel mit 650 €
Das Beispiel stammt aus der Broschüre „SVprofi 2026“ der pronova BKK, und der Rechner kommt auf jeden Cent dasselbe Ergebnis. Arbeitnehmer mit einem Kind, 650 € im Monat, Zusatzbeitrag der Kasse 3,0 %. Für jeden Zweig wird der halbe Beitragssatz auf 452,98 € angewandt, auf Cent gerundet und verdoppelt: Krankenversicherung 66,14 €, Zusatzbeitrag 13,58 €, Pflege 16,30 €, Rente 84,26 €, Arbeitslosenversicherung 11,78 €. Ihr Anteil ist der halbe Satz auf 67,29 €: 4,91 €, 1,01 €, 1,21 €, 6,26 € und 0,87 €, zusammen 14,26 €. Den Rest trägt der Arbeitgeber, 177,80 €. Bei voller Beitragslast wären es aus 650 € genau 137,80 € gewesen.
Wie Ihr Anteil mit dem Verdienst steigt
Die Tabelle zeigt für vier Verdienste, was aus dem Übergangsbereich folgt. Gerechnet ist mit einem Kind und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
| Brutto | BE gesamt | BE Ihr Anteil | Ihre Abgaben | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| 700 € | 510,28 € | 138,87 € | 29,37 € (4,2 %) | 186,49 € (26,6 %) |
| 1.000 € | 854,06 € | 568,36 € | 120,21 € (12,0 %) | 241,05 € (24,1 %) |
| 1.500 € | 1.427,03 € | 1.284,18 € | 271,61 € (18,1 %) | 332,01 € (22,1 %) |
| 2.000 € | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 423,00 € (21,15 %) | 423,00 € (21,15 %) |
Bei 2.000 € sind beide Einnahmen gleich dem Brutto, die Beiträge teilen sich dann ganz normal hälftig. Unten im Bereich ist der Unterschied am größten: Aus 700 € zahlen Sie gut 29 €, der Arbeitgeber mehr als das Sechsfache. Wer von einem Minijob in einen Midijob wechselt, verliert deshalb netto weniger, als die Schwelle vermuten lässt.
Kinder, Kinderlosigkeit und Sachsen
In der Pflegeversicherung gibt es drei Abweichungen, die der Rechner berücksichtigt. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Er wird laut SVprofi auf die Gesamt-Einnahme BE angewandt und trägt allein der Arbeitnehmer. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger, höchstens bis zum fünften Kind; dieser Abschlag wird aus Ihrer Einnahme BE-AN berechnet. Arbeiten Sie in Sachsen, tragen Sie in der Pflegeversicherung einen halben Punkt mehr, weil Sachsen bei Einführung der Pflegeversicherung den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat.
Rente ohne Abzug
Die reduzierten Beiträge gehen nicht zu Lasten der Rente. Dem Rentenkonto wird das volle Arbeitsentgelt gutgeschrieben, nicht die reduzierte Einnahme. Für Kranken- und Arbeitslosengeld zählt ebenfalls der tatsächliche Verdienst. Das ist der Unterschied zum Minijob mit Rentenbefreiung: Dort fehlen die Monate im Versicherungsverlauf.
Was der Rechner nicht rechnet
Die Lohnsteuer ist nicht enthalten, sie hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab; dafür gibt es den Brutto-Netto-Rechner. Einmalzahlungen, die einen Monat über 2.000 € heben, und Teilmonate bei Beginn oder Ende der Beschäftigung behandelt er nicht gesondert. Für 2027 fehlt noch der Faktor F; der Rechner rechnet deshalb nur mit 2026 und wird im Dezember ergänzt. Wer zwei Minijobs hat, die zusammen über 603 € liegen, landet ebenfalls im Übergangsbereich. Wie die Einnahme dann auf die Arbeitgeber verteilt wird, zeigt die Seite zu mehreren Minijobs.
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