Die Faustregel: gut 43 Stunden im Monat
Zum Mindestlohn passen 2026 genau 43,38 Stunden in einen Minijob: 603 € geteilt durch 13,90 €. Das ist kein Zufall. Der Gesetzgeber hat die Grenze in § 8 Abs. 1a SGB IV so gebaut, dass zehn Wochenstunden zum Mindestlohn darunter passen, und rundet danach auf volle Euro auf. Umgerechnet auf die Woche sind das 10,01 Stunden. Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, darf entsprechend weniger arbeiten. Stand: 28.09.2026.
| Stundenlohn | Stunden im Monat 2026 | je Woche | Stunden im Monat 2027 |
|---|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn 2026) | 43,38 | 10,01 | – |
| 14,60 € (Mindestlohn 2027) | 41,30 | 9,53 | 43,35 |
| 15,00 € | 40,20 | 9,27 | 42,20 |
| 16,00 € | 37,68 | 8,69 | 39,56 |
| 18,00 € | 33,50 | 7,73 | 35,16 |
| 20,00 € | 30,15 | 6,95 | 31,65 |
Die Tabelle rechnet mit 603 € für 2026 und 633 € für 2027 und rundet ab. Aufgerundet läge man schon mit einer Hundertstelstunde über der Grenze. Wer 2026 schon 14,60 € verdient, hat für 2027 den Vorteil, dass die Grenze steigt und der Lohn nicht angepasst werden muss: Aus 41,30 Stunden werden dann 43,35.
So rechnet der Rechner
Die Monatsstunden sind Grenze durch Stundenlohn. Für die Woche multipliziert er mit drei und teilt durch 13, weil das Gesetz drei Monate mit 13 Wochen gleichsetzt. Mit dem Faktor 4,33, den man oft liest, kommt fast dasselbe heraus. Für das Jahr teilt er die Jahresgrenze von 7.236 € durch den Stundenlohn. Das Jahr ist die Größe, auf die es im Zweifel ankommt: Die Minijob-Zentrale prüft den regelmäßigen Verdienst über zwölf Monate, einzelne Monate dürfen also höher liegen, wenn andere niedriger sind.
Mindestlohn ist auch im Minijob Pflicht
Das Mindestlohngesetz gilt ohne Ausnahme für Minijobs. Wer weniger als 13,90 € je Stunde zahlt, verstößt dagegen, egal wie der Vertrag den Job nennt. Der Rechner warnt deshalb, wenn der eingegebene Lohn darunter liegt. Ausgenommen sind nach § 22 MiLoG nur wenige Gruppen, etwa Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und bestimmte Pflichtpraktika. Für die Kontrolle muss der Arbeitgeber bei Minijobbern Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Der Stundenzettel als PDF ist dafür gemacht.
Arbeit auf Abruf: die 20-Stunden-Falle
Steht im Vertrag keine feste Wochenarbeitszeit, gilt nach § 12 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Arbeitszeit von 20 Stunden je Woche als vereinbart. Mit 20 Stunden zum Mindestlohn kommt man auf rund 1.200 € im Monat, weit über der Grenze. Aus einem gedachten Minijob wird so auf dem Papier eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, und bei einer Betriebsprüfung verlangt die Rentenversicherung Beiträge nach. Deshalb gehört in jeden Minijob-Vertrag eine feste Stundenzahl, die zu den Werten oben passt.
Zum Jahreswechsel 2027 nachrechnen
Wer heute genau zum Mindestlohn an der Grenze arbeitet, muss im Januar handeln. Ein Vertrag über 43,38 Stunden zu 13,90 € ergibt 603 €. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Stundenlohn auf 14,60 € steigen, und 43,38 Stunden zu 14,60 € sind 633,35 €. Das liegt 35 Cent über der neuen Grenze von 633 €. Der Vertrag braucht also eine kleine Anpassung auf höchstens 43,35 Stunden, sonst ist der Job rechnerisch kein Minijob mehr. Bei runden Stundenzahlen passiert das nicht: 43 Stunden zu 14,60 € ergeben 627,80 €. Arbeitgeber, die mehrere Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, prüfen am besten im Dezember jeden Vertrag mit der 2027er Einstellung dieses Rechners. Umgekehrt gewinnt, wer über dem Mindestlohn bezahlt wird: Bei 16 € Stundenlohn passen 2027 knapp zwei Stunden mehr in den Monat, 39,56 statt 37,68.
Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen mit
Minijobber haben dieselben Rechte wie andere Beschäftigte: bezahlten Urlaub, Lohn bei Krankheit und an Feiertagen. Diese Zahlungen gehören zum Verdienst und zählen bei der Grenze mit. Wer im Durchschnitt 43 Stunden im Monat vereinbart, bekommt die 603 € also auch im Urlaubsmonat, nicht zusätzlich. Wie viele Urlaubstage bei zwei oder drei Arbeitstagen je Woche zustehen, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner. Mehr Stunden bedeuten schnell den Übergang in den Midijob; ab 603,01 € gelten dort reduzierte Beiträge, die der Midijob-Rechner aufschlüsselt.
Ihre Zahlen bleiben im Browser
Gerechnet wird vollständig in Ihrem Browser, mit einem Skript von dieser Seite. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Rechnen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass der Rechner benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Zahlen erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.