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Minijob im Privathaushalt

Der Rechner zeigt, was eine Haushaltshilfe im Minijob einen Privathaushalt im Monat und im Jahr kostet: Lohn plus höchstens 14,62 % Abgaben im Haushaltsscheckverfahren, abzüglich der Steuerermäßigung von 20 %, höchstens 510 € im Jahr, nach § 35a Abs. 1 EStG.

Von · · · Datenquelle: § 8a SGB IV, § 35a EStG, Minijob-Zentrale: Abgaben im Haushalt · Methodik

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Wann ein Minijob im Privathaushalt vorliegt

§ 8a SGB IV spricht von einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt, wenn ein privater Haushalt sie begründet und die Arbeit sonst gewöhnlich von Mitgliedern des Haushalts erledigt wird. Typisch sind Putzen, Kochen, Wäsche, Gartenarbeit, Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Grenze ist dieselbe wie im Gewerbe, 603 € im Monat. Die Anmeldung läuft über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale, die auch die Abgaben halbjährlich per Lastschrift einzieht: Ende Juli für Januar bis Juni, Ende Januar für das zweite Halbjahr. Stand: 28.09.2026.

Die Abgaben im Haushaltsscheckverfahren

Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger als Betriebe. Kranken- und Rentenversicherung kosten je 5 % statt 13 und 15 %, die Insolvenzgeldumlage entfällt, dafür ist die Unfallversicherung mit pauschal 1,6 % gleich enthalten.

AbgabeSatzbei 196 €bei 603 €
Krankenversicherung5 %9,80 €30,15 €
Rentenversicherung5 %9,80 €30,15 €
Pauschsteuer2 %3,92 €12,06 €
Umlage U10,8 %1,57 €4,82 €
Umlage U20,22 %0,43 €1,33 €
Unfallversicherung1,6 %3,14 €9,65 €
Summe14,62 %28,66 €88,16 €

Die Spalte mit 196 € ist das Beispiel der Minijob-Zentrale: 14 Stunden zu 14 € im Monat. Der Rechner kommt auf dieselben 28,66 €. Die Krankenversicherung von 5 % fällt nur an, wenn die Haushaltshilfe gesetzlich versichert ist.

Der Eigenanteil der Haushaltshilfe ist höher

Weil der Haushalt nur 5 % zur Rentenversicherung zahlt, bleibt der Haushaltshilfe ein Eigenanteil von 13,6 % bis zum vollen Satz von 18,6 %. Bei 300 € sind das 40,80 €, bei 603 € 82,01 €. Viele Haushaltshilfen lassen sich deshalb befreien, im Beispiel der Minijob-Zentrale ebenfalls. Dann kommt der volle Lohn an. Die Befreiung beantragt die Haushaltshilfe schriftlich beim Haushalt, der sie mit dem Haushaltsscheck weitergibt.

Der Steuerbonus nach § 35a EStG

Für einen angemeldeten Minijob im Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 510 € im Jahr. Aufwendungen sind Lohn plus Abgaben. Im Beispiel: 196 € und 28,66 € ergeben 224,66 € im Monat, 20 % davon sind 44,93 €. Die Ermäßigung ist damit höher als die Abgaben. Aufs Jahr gerechnet wären es 539,18 €, der Deckel liegt aber bei 510 €, also 42,50 € im Monat. Wer mehr zahlt, bekommt nicht mehr zurück. Bei einer Hilfe an der Grenze von 603 € kostet der Monat 691,16 €, das Jahr 8.293,92 €. Rechnerisch wären 20 % davon 1.658,78 €, erstattet werden trotzdem nur 510 €. Der Bonus wirkt also vor allem bei kleinen Minijobs stark; ab 2.550 € Jahresaufwand ist er ausgeschöpft. Der Abzug geht direkt von der Steuerschuld ab, nicht vom Einkommen; wer keine Einkommensteuer zahlt, hat davon nichts. Die Minijob-Zentrale schickt zu Jahresbeginn eine Bescheinigung für die Steuererklärung.

Anmeldung mit dem Haushaltsscheck

Die Anmeldung ist einfacher als im Betrieb. Der Haushalt füllt den Haushaltsscheck aus, auf Papier oder online bei der Minijob-Zentrale, mit Name, Anschrift und Rentenversicherungsnummer der Hilfe, dem Beginn und dem monatlichen Lohn. Dazu kommt ein SEPA-Lastschriftmandat, damit die Abgaben eingezogen werden können. Will sich die Hilfe von der Rentenversicherung befreien lassen, gibt sie den Antrag beim Haushalt ab, und der vermerkt ihn auf dem Scheck. Eine Betriebsnummer vergibt die Minijob-Zentrale automatisch. Schwankt der Lohn von Monat zu Monat, meldet der Haushalt mit dem Halbjahresscheck die tatsächlichen Beträge nach. Kurzfristige Haushaltshilfen, etwa für drei Wochen im Sommer, werden ebenfalls über den Haushaltsscheck gemeldet. Für sie fallen nach der Übersicht der Minijob-Zentrale nur die Umlagen und die Unfallversicherung an, die Hilfe selbst zahlt nichts.

Was die Hilfe am Ende kostet

Im Beispiel kostet die Hilfe nach Steuer 2.185,92 € im Jahr bei 2.352 € Lohn. Die Steuerermäßigung übersteigt die Abgaben, die Anmeldung rechnet sich also schon ohne den Blick auf Bußgelder. Den Beitrag zur Unfallkasse enthalten die 14,62 % bereits. Wer die Arbeitszeit festhalten will, nutzt den Stundenzettel als PDF; auch im Haushalt gilt der Mindestlohn von 13,90 €.

Ihre Zahlen bleiben im Browser

Gerechnet wird vollständig in Ihrem Browser, mit einem Skript von dieser Seite. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Rechnen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass der Rechner benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Zahlen erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis?

Lohn plus höchstens 14,62 % Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei 196 € Lohn sind das 28,66 €, zusammen 224,66 € im Monat. Davon gehen 20 % über die Einkommensteuer zurück, höchstens 510 € im Jahr.

Wie viel Steuern spare ich mit einer Haushaltshilfe?

20 % von Lohn und Abgaben, höchstens 510 € im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Das ist bei Aufwendungen von 2.550 € im Jahr erreicht; darüber steigt die Ermäßigung nicht mehr.

Wie hoch ist der Rentenbeitrag der Haushaltshilfe?

13,6 % des Verdienstes, weil der Haushalt nur 5 % zahlt. Bei 603 € sind das 82,01 €. Mit einer Befreiung von der Rentenversicherung entfällt der Eigenanteil.

Wann zieht die Minijob-Zentrale die Abgaben ein?

Halbjährlich per Lastschrift: am 31. Juli für Januar bis Juni und am 31. Januar des Folgejahres für Juli bis Dezember.

Ist eine Putzhilfe im Minijob unfallversichert?

Ja. Mit der Anmeldung über den Haushaltsscheck ist sie gesetzlich unfallversichert, der Beitrag von 1,6 % ist in den 14,62 % enthalten.

Gilt der Mindestlohn auch für Haushaltshilfen?

Ja, 2026 mindestens 13,90 € je Stunde, 2027 14,60 €. Bei 603 € im Monat sind das 2026 höchstens 43,38 Stunden.

Rechenstand 28.09.2026 aus § 8a SGB IV, § 35a Abs. 1 EStG und den Abgabesätzen der Minijob-Zentrale für Haushalte 2026. Die Steuerermäßigung setzt eine Steuerschuld voraus. Berechnungshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung.