Kostenloses Tool

Minijob für Rentner, Studenten und Schüler

Dieser Rechner zeigt für Rentner vor und nach der Regelaltersgrenze, Erwerbsminderungsrentner, Studierende und Schüler, was von einem Minijob bis 603 € netto bleibt und welche Regel gerade für diese Gruppe greift, etwa die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI oder die Familienversicherung nach § 10 SGB V.

Von · · · Datenquelle: § 5 Abs. 4 SGB VI, § 10 SGB V, Minijob-Zentrale: Rentner · Methodik

Wer arbeitet?

€

Ergebnis

Gruppe und Verdienst wählen und auf „Minijob berechnen“ klicken. Hier erscheinen Netto, Abgaben und die Regeln für Ihre Gruppe.

Für alle gilt dieselbe Grenze

Die Minijob-Zentrale schreibt es auf jeder ihrer Gruppenseiten: Für Rentner, Studierende und Schüler gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen. 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr, 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, wenn man sich nicht befreien lässt. Die Unterschiede liegen daneben: bei der Rentenversicherungspflicht, der Familienversicherung, dem Jugendarbeitsschutz und der Frage, was ein Job über der Grenze auslöst. Stand: 28.09.2026.

GruppeRentenversicherung im MinijobWas sonst zählt
Altersrentner vor der Regelaltersgrenzepflichtig, Befreiung möglichkeine Hinzuverdienstgrenze mehr
Vollrente nach der Regelaltersgrenzefrei, kein Eigenanteil (§ 5 Abs. 4 SGB VI)Verzicht auf die Freiheit möglich, erhöht die Rente
Erwerbsminderungsrente (voll)pflichtig, Befreiung möglichHinzuverdienstgrenze 2026: 20.763,75 € im Jahr
Studierendepflichtig, Befreiung möglichFamilienversicherung bleibt; darüber Werkstudent bis 20 Wochenstunden
Schülerpflichtig, Befreiung möglichJugendarbeitsschutz, erst ab 13 Jahren

Rentner vor der Regelaltersgrenze

Seit 2023 wird eine vorgezogene Altersrente nicht mehr gekürzt, wenn man hinzuverdient; die Minijob-Zentrale bestätigt das für Minijobs ausdrücklich. Ob Minijob oder mehr, die Rente bleibt. Im Minijob besteht aber Rentenversicherungspflicht wie bei allen anderen, mit 3,6 % Eigenanteil. Das lohnt sich eher als bei Jüngeren gedacht: Die Beiträge erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres, und wer sich befreit, verzichtet auf diesen Zuwachs.

Rentner mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze

Wer nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist, eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei. Der Rechner zieht in dieser Gruppe deshalb nichts ab, das Netto entspricht dem Brutto. Der Arbeitgeber zahlt seine 15 % nach § 172 Abs. 3 SGB VI trotzdem. Wer verzichtet, schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber, zahlt wieder den Eigenanteil und bekommt dafür jedes Jahr einen Rentenzuschlag. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Erwerbsminderungsrente

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 41.527,50 €. Ein Minijob mit 7.236 € im Jahr bleibt deutlich darunter und führt nicht zu einer Kürzung. Die Rentenversicherung prüft aber, ob die Arbeit zum festgestellten Leistungsvermögen passt; bei voller Erwerbsminderung sind das weniger als drei Stunden täglich.

Studierende

Für Studierende ist die Familienversicherung der Punkt, an dem es kippen kann. § 10 SGB V erlaubt bei einem Minijob ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze, 2026 also 603 € im Monat. Bis dahin bleibt man beitragsfrei bei den Eltern versichert. Das BAföG wird bis 603 € ebenfalls nicht gekürzt. Wer mehr verdient, kann als Werkstudent arbeiten: höchstens 20 Stunden je Woche in der Vorlesungszeit, dann fällt nur Rentenversicherung an. Privat versicherte Studierende kosten den Arbeitgeber die 13 % zur Krankenversicherung nicht; der Rechner lässt das umstellen.

Kurzfristig statt Minijob

Für Ferienjobs gibt es eine zweite Form: die kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Sie ist von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, und der Verdienst ist dann unbegrenzt. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an, weder für den Arbeitgeber noch für die Beschäftigten, nur Umlagen und Unfallversicherung. Die Grenze gilt nicht, wenn der Job berufsmäßig ausgeübt wird und mehr als 603 € im Monat bringt. Berufsmäßig ist er nach der Broschüre „SVprofi 2026“ etwa zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg oder nach der Schule bis zur ersten Ausbildung. Zwischen Abitur und Studium dagegen nicht, auch nicht zwischen Abitur und Freiwilligendienst, wenn danach ein Studium geplant ist. Rentner und Hausfrauen oder Hausmänner, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, gelten ebenfalls nicht als berufsmäßig. Der Rechner oben ist für den Minijob mit Verdienstgrenze gebaut; für kurzfristige Jobs gibt es nichts abzuziehen.

Schülerinnen und Schüler

Unter 13 Jahren ist Arbeit verboten. Kinder ab 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder Babysitten, höchstens zwei Stunden täglich. In den Schulferien dürfen Jugendliche nach § 5 JArbSchG bis zu vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Sozialversicherungsrechtlich gilt dasselbe wie für Erwachsene. Auch hier bleibt die Familienversicherung bis 603 € bestehen, und der Urlaubsanspruch ist nach Alter gestaffelt: unter 16 Jahren 30 Werktage.

Ihre Zahlen bleiben im Browser

Gerechnet wird vollständig in Ihrem Browser, mit einem Skript von dieser Seite. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Rechnen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass der Rechner benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Zahlen erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Rentner 2026 im Minijob verdienen?

603 € im Monat, wie alle anderen. Eine Kürzung der Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze. Bei Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € im Jahr.

Zahlen Rentner im Minijob Rentenversicherung?

Vor der Regelaltersgrenze ja, 3,6 % Eigenanteil, mit Befreiungsmöglichkeit. Mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze sind sie rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), der Arbeitgeber zahlt seine 15 % aber weiter.

Bleibe ich mit Minijob in der Familienversicherung?

Ja, solange der Verdienst die Grenze von 603 € im Monat nicht übersteigt. § 10 SGB V lässt bei Minijobbern ein Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zu.

Wie viel dürfen Studenten im Minijob verdienen?

603 € im Monat. Bis dahin bleiben Familienversicherung und BAföG unberührt. Darüber ist eine Beschäftigung als Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit möglich.

Ab welchem Alter dürfen Schüler einen Minijob haben?

Ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern und nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden am Tag. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.

Muss sich ein Schüler von der Rentenversicherung befreien lassen?

Nein, das ist freiwillig. Ohne Befreiung zahlt er 3,6 % Eigenanteil und sammelt Pflichtbeitragszeiten. Unter 175 € Verdienst wird der Eigenanteil aber verhältnismäßig hoch, dann lohnt der Blick auf die Befreiung.

Rechtsstand 28.09.2026 aus §§ 5, 172 SGB VI, § 10 SGB V, § 5 JArbSchG und den Gruppenseiten der Minijob-Zentrale. Die Einordnung ist eine Orientierung; ob eine Rente oder Leistung berührt ist, entscheidet der jeweilige Träger. Keine Rechtsberatung.