Was im Stundenzettel steht
Jeder Kalendertag des Monats bekommt eine Zeile mit den Spalten Beginn, Ende, Pause, Stunden, Soll und Bemerkung. Samstage und Sonntage sind hellgrau hinterlegt, gesetzliche Feiertage dunkler, und der Name des Feiertags steht schon in der Bemerkung. Nach jedem Sonntag und am Monatsende folgt eine Zeile „Summe KW“ (Kalenderwoche nach ISO 8601), unten die Monatssumme mit Soll, Ist und Differenz und die Unterschriftslinien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Soll rechnet das Werkzeug aus den Arbeitstagen. Als Arbeitstag zählt Montag bis Freitag, wenn kein Feiertag darauf fällt. Ein Beispiel: Im Mai 2026 hat Niedersachsen 21 Werktage von Montag bis Freitag, drei davon sind Feiertage (1. Mai, Christi Himmelfahrt am 14.05., Pfingstmontag am 25.05.). Bei 8 Stunden am Tag ergibt das 18 Arbeitstage und 144 Stunden Soll. Wer samstags arbeitet, trägt die Zeiten trotzdem ein, die Felder stehen in jeder Zeile.
Wer die Arbeitszeit aufzeichnen muss
Eine ausdrückliche Pflicht zum Stundenzettel steht in § 17 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes. Sie gilt für Minijobs nach § 8 Abs. 1 SGB IV und für alle Beschäftigten in den Branchen, die § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufzählt (Liste in der Tabelle). Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag. Wer am 30.09.2026 arbeitet, muss die Zeiten also bis zum 07.10.2026 notiert haben. Aufbewahrt wird mindestens zwei Jahre. Ausgenommen sind Minijobs im Privathaushalt nach § 8a SGB IV.
Für alle anderen Arbeitnehmer hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 entschieden (1 ABR 22/21): Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Eine Form schreibt das Gericht nicht vor, Papier genügt. Eine Neufassung des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Erfassung ist bis zum 28.09.2026 nicht verkündet. Stand der Tabelle: 28.09.2026.
| Regel | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Aufzeichnungspflicht | Beginn, Ende, Dauer bis zum 7. Kalendertag nach dem Arbeitstag, 2 Jahre aufbewahren; Minijob und § 2a-Branchen | § 17 Abs. 1 MiLoG |
| Branchen | Bau, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Schausteller, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitution, Wach- und Sicherheit, Friseur und Kosmetik | § 2a SchwarzArbG |
| Alle Arbeitnehmer | Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen | BAG, 13.09.2022, 1 ABR 22/21 |
| Mehrarbeit | Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Pausen | 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Höchstarbeitszeit | 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich | § 3 ArbZG |
| Mindestlohn | 13,90 € ab 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027 | § 1 MiLoV5 |
Stundenzettel im Minijob: wie viele Stunden gehen
Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn. § 8 Abs. 1a SGB IV rechnet sie so: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet. Mit 13,90 € ergibt das 602,33 €, also 603 € im Monat für 2026. Ab 2027 sind es mit 14,60 € genau 633 €. Zum Mindestlohn sind das 2026 höchstens 43 Stunden und 22 Minuten im Monat (603 € geteilt durch 13,90 €). Bei 15 € Stundenlohn sind es 40 Stunden und 12 Minuten.
Mit Ihrem Stundenlohn zeigt das Werkzeug diese Höchststunden und rechnet aus den eingetragenen Zeiten den Monatslohn. Liegt er über der Grenze, erscheint ein Hinweis. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres, jeweils bis zur Höhe der Grenze (2026 also bis 1.206 € im Monat), lässt den Minijob nach § 8 Abs. 1b SGB IV bestehen. Liegt der Stundenlohn unter dem Mindestlohn, warnt das Werkzeug ebenfalls; Ausnahmen etwa für Auszubildende regelt § 22 MiLoG.
Pausen und Höchstarbeitszeit richtig eintragen
Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Spalte Stunden rechnet deshalb Ende minus Beginn minus Pause. Von 8:00 bis 17:30 Uhr mit 30 Minuten Pause sind das 9:00 Stunden. Von 8:00 bis 17:45 Uhr mit 30 Minuten Pause sind es 9:15 Stunden, und dann reicht die Pause nicht mehr: Über 9 Stunden schreibt § 4 ArbZG 45 Minuten vor. Das Werkzeug markiert solche Tage und ebenso Tage über 10 Stunden, der Obergrenze aus § 3 ArbZG.
Nachtschichten gehen über Mitternacht. Beginn 22:00, Ende 06:00, 30 Minuten Pause ergibt 7:30 Stunden und zählt für den Tag, an dem die Schicht beginnt. Zuschläge für Nachtstunden rechnet der Schichtzuschlag-Rechner.
Feiertage je Bundesland
Neun Feiertage gelten überall: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit und die beiden Weihnachtstage. Der Rest ist Ländersache. Im Juni 2026 hat Nordrhein-Westfalen wegen Fronleichnam am 04.06. nur 21 Arbeitstage, Niedersachsen 22. Im November 2026 fehlt Sachsen der Buß- und Bettag am 18.11., dort sind es 20 statt 21. Fällt ein Feiertag aufs Wochenende wie der 3. und der 31. Oktober 2026, kostet er keinen Arbeitstag.
Nicht eingetragen sind örtliche Feiertage wie Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder das Augsburger Friedensfest; Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Solche Tage gehören in die Bemerkung. Die Feiertage stammen aus demselben Rechenkern wie der Arbeitstage-Rechner.
Am Bildschirm ausfüllen oder von Hand
Das PDF enthält für jede Zeile Formularfelder für Beginn, Ende, Pause, Stunden und Bemerkung, dazu Felder für Name, Arbeitgeber und die Summen. Die Summen rechnet das PDF nicht selbst, es enthält keine Skripte. Dafür gibt es auf dieser Seite die Tabelle „Zeiten am Bildschirm eintragen“: Das Werkzeug rechnet Zeilen, Wochen und Monat und schreibt die Ergebnisse vorab ins PDF. Zum Handschreiben lassen Sie die Tabelle leer und drucken das Blatt in Originalgröße auf A4.
Eine Unterschrift verlangt § 17 MiLoG nicht, üblich ist sie trotzdem. Wer Überstunden gegenüber dem Soll auswerten will, nutzt den Überstunden-Rechner. Für Betriebe, die Schichten mehrerer Leute planen, gibt es DienstplanHeld.
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Kalender, Summen, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Ausfüllen, Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.