SEPA-Datei für 40 Vereinsmitglieder ohne Banking-Software
Der Kassenwart hat eine Excel-Liste mit 40 Mitgliedern, IBAN und Beitrag. Die Bank möchte für den Einzug eine SEPA-XML-Datei, und die Banking-Software, die so etwas kann, kostet Geld oder läuft nur unter Windows. Genau dafür ist diese Seite gebaut: Liste laden, Gläubiger-ID und Fälligkeitsdatum eintragen, Datei herunterladen und im Online-Banking unter „Datei hochladen“ oder „SEPA-Datei einreichen“ übergeben. Dasselbe gilt für Kleinunternehmer, die zwölf Lieferantenrechnungen in einem Rutsch überweisen wollen, und für kleine Hausverwaltungen, die das Hausgeld per Lastschrift einziehen.
Die IBANs Ihrer Mitglieder oder Kunden verlassen dabei Ihr Gerät nicht. Die Seite liest die Liste im Browser, baut das XML im Browser und prüft es im Browser. Im Netzwerkprotokoll des Browsers (Entwicklerwerkzeuge, Reiter „Netzwerk“) sehen Sie beim Erstellen nur das Nachladen des Prüfprogramms und des Schemas von dieser Domain, keine Anfrage mit Ihren Daten.
So erstellen Sie die Datei in vier Schritten
- Wählen Sie oben Überweisung oder Lastschrift und tragen Sie Ihren Namen, Ihre IBAN und das Datum ein. Bei Lastschriften kommt Ihre Gläubiger-ID dazu.
- Laden Sie die Liste als .xlsx oder .csv oder tippen Sie die Posten in die Tabelle.
- Klicken Sie auf „SEPA-XML erstellen“. Fehler stehen mit Zeilennummer da; ersetzte Zeichen sehen Sie vorher und nachher.
- Laden Sie die Datei herunter und reichen Sie sie bei Ihrer Bank ein. Die Freigabe erfolgt dort, meist mit TAN.
Excel- oder CSV-Liste übernehmen: diese Spalten werden erkannt
Die Spaltenköpfe dürfen deutsch oder englisch sein, Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Semikolon, Komma und Tabulator als Trennzeichen erkennt das Werkzeug selbst, ebenso UTF-8 und das Windows-Format, in dem Excel CSV-Dateien speichert. Aus .xlsx wird das erste Tabellenblatt gelesen.
| Spalte | Grenze laut DK-Anlage 3 |
|---|---|
| Name | Pflicht, höchstens 70 Zeichen |
| IBAN | Pflicht, Prüfziffer nach MOD-97; Konten im EWR |
| BIC | freiwillig |
| Betrag | 0,01 bis 999.999.999,99 €, höchstens zwei Nachkommastellen; 1.234,56 und 1234.56 werden beide verstanden |
| Verwendungszweck | höchstens 140 Zeichen |
| Ende-zu-Ende-ID | höchstens 35 Zeichen, leer = NOTPROVIDED |
| Mandatsreferenz (Lastschrift) | Pflicht, höchstens 35 Zeichen |
| Mandatsdatum (Lastschrift) | Pflicht, Tag der Unterschrift, nicht in der Zukunft |
| Sequenz (Lastschrift) | FRST, RCUR, OOFF oder FNAL; leer = Auswahl oben |
Die Schaltfläche „CSV-Vorlage laden“ liefert eine leere Datei mit genau diesen Köpfen, die Excel direkt öffnet. Bei Lastschriften verteilt das Werkzeug die Posten nach Sequenz auf eigene Blöcke, denn die Sequenz steht in der Datei einmal je Block und nicht je Posten. Jeder Block bekommt eigene Summen und eine eigene, eindeutige Kennung.
Was das Werkzeug prüft, bevor es die Datei schreibt
Anlage 3 des DFÜ-Abkommens verlangt, dass IBAN, Kontrollsumme (CtrlSum) und Anzahl (NbOfTxs) maschinell geprüft werden, bevor eine Datei zur Bank geht; bei Verstößen darf die Bank die ganze Datei abweisen. Das Werkzeug rechnet beide Werte aus den Posten in ganzen Cent, damit keine Rundungsfehler entstehen, und prüft jede IBAN mit dem MOD-97-Verfahren aus dem IBAN-Prüfer. Die Gläubiger-ID wird nach der Regel aus Anlage 3 geprüft: Die Stellen 5 bis 7 (Geschäftsbereich, meist ZZZ) zählen nicht mit, der Rest geht wie bei der IBAN durch MOD 97-10.
Danach läuft die fertige Datei durch libxml2, dasselbe Programm, das hinter dem Befehl
xmllint steckt, hier als WebAssembly (xmllint-wasm 5.3.0, MIT-Lizenz, rund 0,8 MB, liegt auf
dieser Domain). Geprüft wird gegen das Technical Validation Subset der Deutschen Kreditwirtschaft,
also die XSD-Dateien pain.001.001.09_GBIC_5 und pain.008.001.08_GBIC_5 vom 01.04.2025. Erst wenn die
Prüfung „gültig“ meldet, lässt sich die Datei herunterladen.
Was das Werkzeug nicht wissen kann: ob ein Konto existiert, ob ein Mandat wirksam ist, welches Tageslimit Ihre Bank für Datei-Einreichungen setzt und bis zu welcher Uhrzeit sie Aufträge für den gewünschten Tag annimmt. Das steht in den Bedingungen Ihrer Bank.
Welche Version nimmt Ihre Bank?
Die Deutsche Kreditwirtschaft legt das Format für Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken gemeinsam fest. Für SEPA gilt seit dem 05.10.2025 die Anlage 3 in Version 3.9 mit pain.001.001.09 für Überweisungen und pain.008.001.08 für Lastschriften (ISO-20022-Version 2019). Diese Versionen erzeugt das Werkzeug. Die älteren Formate pain.001.001.03 und pain.008.001.02 sind laut DK-Übersicht der Formatversionen vom 24.09.2026 „vorübergehend weiter verwendbar“: Die für November 2026 geplante Abkündigung hat die DK ausgesetzt, ein neues Enddatum steht noch nicht fest. Die nächste Fassung der Anlage 3 (Version 26.11) gilt ab dem 15.11.2026; diese Seite wird dann neu gegen sie geprüft.
Lastschrift: Gläubiger-ID, Mandat und Sequenz
Wer per Lastschrift einzieht, braucht eine Gläubiger-ID der Deutschen Bundesbank (beantragt online und kostenlos) und von jedem Zahler ein unterschriebenes Mandat. Die Mandatsreferenz vergeben Sie selbst, etwa die Mitgliedsnummer. Das Datum der Unterschrift gehört in die Datei. Seit dem 20.11.2016 unterscheiden Banken nicht mehr zwischen Erst- und Folgelastschrift; die DK empfiehlt, auch den ersten Einzug als RCUR zu kennzeichnen. OOFF steht für ein Mandat, das nur einen einzigen Einzug erlaubt, FNAL für den letzten. Das Werkzeug erzeugt Basislastschriften (CORE). Firmenlastschriften (B2B) und Echtzeitüberweisungen baut es nicht.
Umlaute, Sonderzeichen und 140 Zeichen Verwendungszweck
SEPA erlaubt grundsätzlich nur Buchstaben ohne Akzent, Ziffern, Leerzeichen und die Zeichen ' : ? , - ( + . ) /. Deutsche Banken müssen laut Anlage 3 zusätzlich Ä, Ö, Ü, ä, ö, ü, ß, &, *, $ und % annehmen, dürfen sie aber umsetzen. Geht die Zahlung ins Ausland oder wollen Sie sichergehen, lassen Sie die Voreinstellung „ersetzen“ stehen: Aus „Müller & Söhne“ wird „Mueller + Soehne“. Akzente fallen weg (é → e), € wird EUR, alles andere wird zu einem Punkt. Jede Ersetzung zeigt das Ergebnis mit Zeile und Feld an, damit Sie entscheiden können, ob der Text so stehen bleiben soll.
Sammelbuchung oder Einzelbuchung
Mit Sammelbuchung erscheint die ganze Datei auf Ihrem Kontoauszug als eine Zeile über die Gesamtsumme; das ist der Standard. Einzelbuchung zeigt jeden Posten einzeln. Laut Anlage 3 gilt sie nur, wenn Sie das mit Ihrer Bank vereinbart haben, sonst bucht die Bank trotzdem gesammelt. Fertig erstellte oder fremde Dateien kontrolliert der SEPA-XML-Prüfer.