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Unterschrift freistellen: transparentes PNG aus einem Foto

Dieses Werkzeug macht aus dem Handyfoto oder Scan Ihrer Unterschrift auf Papier ein transparentes PNG für Word, PDF und E-Mail, und zwar vollständig in Ihrem Browser: Das Foto wird nicht hochgeladen, und keine KI zeichnet den Strich nach. Es gleicht Papierton und Schatten aus, trennt Tinte und Papier per Helligkeitsschwelle nach Otsu, entfernt Staubpunkte, schneidet mit Rand zu und färbt auf Wunsch schwarz oder blau. Der Export trägt 300 dpi im Dateikopf.

Von · · · Datenquelle: § 126 BGB

Foto der Unterschrift

Foto hierher ziehen oder antippen JPG, PNG, HEIC (je nach Browser) · das Bild bleibt auf Ihrem Gerät

Ihre freigestellte Unterschrift

Laden Sie links ein Foto Ihrer Unterschrift oder probieren Sie das Beispiel aus. Hier erscheint das Ergebnis auf kariertem Grund; kariert heißt durchsichtig.

So wird aus dem Foto ein transparentes PNG

Eine Unterschrift auf Papier besteht aus zwei Helligkeiten: dunkle Tinte und helles Papier. Das Werkzeug nutzt genau diesen Unterschied und braucht dafür kein KI-Modell. Es rechnet in fünf Schritten, und jeder davon steht nach dem Freistellen unter „Was das Werkzeug gerechnet hat“ mit den Werten Ihres Fotos.

  1. Papierton und Schatten ausgleichen. Das Bild wird in Blöcke von etwa einem Sechzehntel der Bildbreite geteilt. Je Block und Farbkanal gilt der 90. Perzentilwert als Papierfarbe; Tinte ist selten und dunkel und fällt dabei heraus. Jedes Pixel wird durch diese Papierfarbe geteilt. Danach ist das Papier überall reinweiß, auch in der Ecke, auf die der Schatten Ihres Handys fiel, und ein gelblicher Papierton verschwindet.
  2. Helligkeit berechnen. Aus Rot, Grün und Blau wird nach ITU-R BT.601 die Helligkeit Y = 0,299 R + 0,587 G + 0,114 B. Reines Weiß ergibt 255, reines Schwarz 0, reines Blau 29,07.
  3. Schwelle nach Otsu. Das Verfahren von Nobuyuki Otsu (1979) sucht im Histogramm die Grenze, an der sich Tinte und Papier am deutlichsten trennen. Was heller ist, wird durchsichtig. Unterhalb der Schwelle beginnt ein weicher Übergang von 32 Helligkeitsstufen (Regler „Kantenglättung“), damit die Ränder des Strichs nicht treppig wirken.
  4. Kleine Punkte entfernen. Zusammenhängende Tintenflächen unter 30 Pixeln, also Staub, Papierfasern und Sensorrauschen, werden gelöscht. Der i-Punkt einer Unterschrift ist auf einem normalen Handyfoto deutlich größer.
  5. Zuschneiden und einfärben. Das Werkzeug legt das kleinste Rechteck um alle verbliebenen Tintenpixel und gibt 12 Pixel Rand dazu. Auf Wunsch wird die Tinte einheitlich schwarz oder blau; die Deckkraft jedes Pixels bleibt dabei erhalten.

Das Werkzeug in Zahlen

Für alle, die das Ergebnis nachprüfen oder weitergeben wollen, hier die festen Werte und ihre Herkunft. Die Rechenfälle aus der Tabelle laufen als automatischer Test gegen den Programmcode, zuletzt am 24.09.2026 mit 36 von 36 bestandenen Prüfungen.

GrößeWertQuelle (abgerufen 24.09.2026)
HelligkeitY = 0,299 R + 0,587 G + 0,114 BITU-R BT.601
Schwelleautomatisch nach Otsu, von Hand 1 bis 254N. Otsu, IEEE Trans. Systems, Man, and Cybernetics 9 (1979), S. 62–66
Beispiel weiche KanteY 200 zwischen 100 und 220 ergibt Deckkraft 43 von 255lineare Rampe, eigener Test
ZuschnittTinte x 120–480, y 60–150, Rand 10 px ergibt 381 × 111 pxeigener Test
Auflösung im PNG300 dpi = 11.811 Pixel je Meter im pHYs-BlockW3C PNG, Abschnitt pHYs
Größe 600 × 200 px50,8 × 16,9 mm bei 300 dpi1 Zoll = 25,4 mm
Datenflusskein Upload, keine Bilddaten im NetzNetzwerkmitschnitt im Browsertest

Das Foto richtig aufnehmen

Das Ergebnis kann nur so gut werden wie die Vorlage. Am besten gelingt es mit einem schwarzen Filzstift oder Gelschreiber auf weißem Druckerpapier. Ein Kugelschreiber geht auch, sein Strich ist aber dünner und oft blass, dann müssen Sie die Schwelle von Hand erhöhen. Fotografieren Sie bei Tageslicht und halten Sie das Handy so, dass sein eigener Schatten nicht auf das Blatt fällt. Kleine Schatten und Helligkeitsverläufe gleicht das Werkzeug aus, einen harten Schattenrand quer durch die Unterschrift nicht.

Gehen Sie so nah heran, dass die Unterschrift etwa die halbe Bildbreite füllt. Linierte Blöcke, Karopapier und vorgedruckte Unterschriftslinien werden mit freigestellt, weil sie genauso dunkel sind wie Tinte. Schneiden Sie solche Bereiche mit „Bereich aufziehen“ weg oder unterschreiben Sie auf einem leeren Blatt. Sehr große Fotos rechnet das Werkzeug auf höchstens 2.400 Pixel Kantenlänge herunter; das ist für eine Unterschrift immer noch mehr als genug.

Größe und Auflösung für Word, PDF und E-Mail

Eine handschriftliche Unterschrift ist auf Papier meist 4 bis 6 Zentimeter breit. Die Voreinstellung 600 × 200 Pixel entspricht bei 300 dpi genau 50,8 × 16,9 Millimetern und passt damit in jeden Brief. Das Werkzeug schreibt 300 dpi in den pHYs-Block der PNG-Datei. Programme, die diesen Wert auswerten, fügen das Bild gleich in dieser Größe ein. In Word wählen Sie danach unter „Layoutoptionen“ die Einstellung „Vor dem Text“, dann lässt sich die Unterschrift frei über die Unterschriftslinie schieben, und das Papier des Dokuments scheint durch.

Für den Druck auf großen Formaten nehmen Sie 1200 × 400 Pixel. Für eine E-Mail-Signatur reichen 300 Pixel Breite; größere Bilder machen jede Mail unnötig schwer. Die Option „Zugeschnitten in voller Auflösung“ gibt die Unterschrift so aus, wie sie im Foto steht, ohne Skalierung.

Eine SVG-Datei bietet das Werkzeug bewusst nicht an. Eine Handschrift sauber in Vektorkurven zu übersetzen, heißt, die Form des Strichs zu schätzen und zu glätten, und dabei verändert sich die Unterschrift. Das PNG enthält genau die Pixel Ihres Fotos.

Wann eine eingefügte Unterschrift nicht reicht

Die meisten Schreiben brauchen keine bestimmte Form. Angebot, Rechnung, Bewerbung und die meisten Vereinbarungen dürfen Sie per E-Mail oder als PDF mit eingefügter Unterschrift verschicken. Anders ist es, wo ein Gesetz die Schriftform vorschreibt. Dann gilt § 126 Abs. 1 BGB: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ Ein eingefügtes Bild ist keine eigenhändige Unterschrift, auch dann nicht, wenn es aus Ihrer eigenen Handschrift stammt.

Drei Fälle, in denen das oft übersehen wird:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses. § 623 BGB: Kündigung und Auflösungsvertrag „bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Eine Kündigung per E-Mail oder PDF mit Bild-Unterschrift ist unwirksam.
  • Kündigung einer Mietwohnung. § 568 Abs. 1 BGB: „Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.“ Das gilt für Mieter und Vermieter von Wohnraum.
  • Bürgschaft. § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung und schließt die elektronische Form aus.

Die Schriftform kann nach § 126 Abs. 3 BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn das Gesetz nichts anderes sagt. Elektronische Form heißt nach § 126a BGB aber: Name plus qualifizierte elektronische Signatur, ein kryptografisches Verfahren mit Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Ein Bild Ihrer Unterschrift ist das nicht. Und wo nur Textform verlangt ist, braucht es nach § 126b BGB gar keine Unterschrift: eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa eine E-Mail, genügt. Die Bild-Unterschrift ist also Gestaltung, keine Form. Wer kündigen will, findet im Kündigungsschreiben-Generator eine Vorlage zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Ihr Foto bleibt auf Ihrem Gerät

Die Unterschrift ist ein Identitätsmerkmal. Viele Freistell-Dienste laden das Foto auf einen Server und lassen dort ein KI-Modell den Hintergrund entfernen. Hier passiert beides nicht. Ihr Browser öffnet das Foto, rechnet es mit dem Programmcode dieser Seite und erzeugt daraus die PNG-Datei. Es gibt keinen Server, der das Bild empfangen könnte. Gezählt wird nur, dass jemand ein PNG heruntergeladen hat, ohne Bild und ohne Einstellungen. Im Browsertest haben wir den gesamten Netzverkehr beim Laden, Freistellen und Herunterladen mitgeschnitten: Keine Anfrage enthielt Bilddaten, und nach dem Öffnen des Fotos ging nur dieser Zählaufruf hinaus. Anzeigen und Besucherzählung laufen wie auf jeder anderen Seite und haben keinen Zugriff auf Ihr Bild.

Die Schwelle hat noch einen zweiten Vorteil gegenüber einem KI-Freisteller. Sie entscheidet je Pixel nur zwischen Tinte und Papier und erfindet nichts hinzu. Ein Bildmodell kann einen Strich glätten, verlängern oder neu zeichnen; dann ist es nicht mehr ganz Ihre Unterschrift. Für Fotos von Personen oder Produkten mit unruhigem Hintergrund ist das KI-Werkzeug zum Hintergrund-Entfernen die bessere Wahl.

Häufige Fragen

Ist eine eingefügte Bild-Unterschrift rechtsgültig?

Wo das Gesetz keine bestimmte Form verlangt, etwa bei einem Angebot, einer Rechnung oder einer gewöhnlichen Vereinbarung, kann eine Erklärung auch mit eingefügter Bild-Unterschrift wirksam sein. Wo das Gesetz die Schriftform vorschreibt, reicht sie nicht: § 126 Abs. 1 BGB verlangt, dass die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Ein eingefügtes Bild ist keine eigenhändige Unterschrift.

Kann ich mit der Bild-Unterschrift meinen Arbeitsvertrag oder meine Wohnung kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der schriftlichen Form. Drucken Sie die Kündigung aus, unterschreiben Sie mit Stift und stellen Sie das Original zu.

Was ist der Unterschied zur qualifizierten elektronischen Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB ist ein kryptografisches Verfahren, das an ein Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters gebunden ist. Sie kann die Schriftform ersetzen, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt. Ein Bild Ihrer Unterschrift ist dagegen nur ein Bild und kann das nie.

Wird mein Foto hochgeladen?

Nein. Das Foto wird in Ihrem Browser geöffnet und dort verarbeitet, auch der PNG-Export entsteht auf Ihrem Gerät. Die Seite sendet keine Bilddaten. Gezählt wird nur anonym, dass ein PNG erzeugt wurde, ohne jeden Inhalt.

Warum wirkt meine Unterschrift löchrig oder zu dünn?

Blasse Kugelschreiber-Striche liegen in der Helligkeit nah am Papier. Schieben Sie den Regler Schwelle nach rechts, dann zählen auch hellere Pixel als Tinte. Hilft das nicht, schreiben Sie die Unterschrift mit einem schwarzen Filzstift neu und fotografieren sie bei Tageslicht ohne Schatten.

Welche Größe brauche ich für Word oder ein PDF?

600 × 200 Pixel reichen für die meisten Dokumente. Bei 300 dpi sind das 50,8 × 16,9 Millimeter, etwa die Breite einer handschriftlichen Unterschrift. Für den Druck in größerem Format nehmen Sie 1200 × 400 Pixel, für eine E-Mail-Signatur genügen 300 Pixel Breite.

Das Werkzeug stellt Bilder frei; es erzeugt keine elektronische Signatur im Sinne von § 126a BGB und ersetzt nicht die eigenhändige Unterschrift, wo das Gesetz die Schriftform verlangt. Die Gesetzeszitate geben den Wortlaut auf gesetze-im-internet.de vom 24.09.2026 wieder. Keine Rechtsberatung. Verwenden Sie das Werkzeug nur für Ihre eigene Unterschrift.