Zwei Mustertexte: Basislastschrift und Firmenlastschrift
Ein SEPA-Lastschriftmandat besteht aus zwei Teilen. Der Zahler ermächtigt den Zahlungsempfänger, Geld per Lastschrift einzuziehen, und er weist seine eigene Bank an, diese Lastschriften einzulösen. Darunter steht ein Hinweis auf seine Rechte, und genau dort unterscheiden sich die beiden Verfahren.
Bei der Basislastschrift lautet der Hinweis im Vordruck 114 902.000 des Deutschen Sparkassenverlags: „Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.“ Der Zahler holt sich eine Zahlung also acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurück. War die Lastschrift gar nicht autorisiert, sind es laut Deutscher Kreditwirtschaft 13 Monate. Das ist das Verfahren für Vereinsbeiträge, Miete, Abos und alle Zahler, die Verbraucher sind.
Bei der Firmenlastschrift (Vordruck 114 901.000) heißt es stattdessen: „Ich bin / Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.“ Dafür darf der Zahler seine Bank bis zum Fälligkeitstag anweisen, die Lastschrift nicht einzulösen. Zahler dürfen hier nur Unternehmen sein, und die Bank des Zahlers löst eine Firmenlastschrift erst ein, wenn der Zahler das Mandat dort bestätigt hat. Das Werkzeug druckt diesen Hinweis unter das Firmenmandat. Beide Texte übernimmt es wörtlich, nur der Platzhalter für den Namen wird durch Ihren Namen ersetzt. Mit „Deutsch und Englisch“ kommt die englische Fassung aus denselben Vordrucken dazu.
Gläubiger-ID prüfen: so rechnet das Werkzeug
Die Gläubiger-Identifikationsnummer vergibt in Deutschland die Bundesbank. Eine deutsche Nummer hat
genau 18 Stellen: DE, zwei Prüfziffern, drei Stellen Geschäftsbereich (meist
ZZZ) und elf Ziffern Kennung, deren erste laut Bundesbank bis auf Weiteres immer eine 0 ist.
Die Prüfziffer berechnet sich nach Anlage 3 des DFÜ-Abkommens (Version 26.11 vom 09.04.2026) so:
- Die Stellen 5 bis 7 (Geschäftsbereich) weglassen. Ein
ABCstattZZZändert die Prüfziffer deshalb nicht. - An die Kennung den Ländercode und
00anhängen, Buchstaben durch Zahlen ersetzen (A = 10, D = 13, E = 14). - Die Zahl durch 97 teilen. Prüfziffer = 98 minus Rest.
Für die Test-Nummer der Bundesbank DE98ZZZ09999999999 ergibt das
09999999999131400, Rest 0, Prüfziffer 98. Die Bundesbank selbst zieht ihre Entgelte unter
DE79ZZZ00000000002 ein: Rest 19, Prüfziffer 79. Vorsicht bei der Grafik auf der
Bundesbank-Seite: Dort steht DE02ZZZ01234567890, und die Bundesbank schreibt selbst dazu,
dass diese Prüfziffer nicht korrekt berechnet ist. Richtig wäre 79. Wer die Nummer aus der Grafik
abschreibt, bekommt hier eine Fehlermeldung mit dem richtigen Wert. Groß- und Kleinschreibung spielt
keine Rolle, Leerzeichen entfernt das Werkzeug.
Mandatsreferenz: 35 Zeichen, eindeutig, fortlaufend
Die Mandatsreferenz vergeben Sie als Zahlungsempfänger. Zusammen mit der Gläubiger-ID macht sie jedes
Mandat eindeutig, deshalb steht sie später auf jedem Kontoauszug des Zahlers. Erlaubt sind höchstens 35
Zeichen aus A bis Z, a bis z, 0 bis 9, dem Leerzeichen und + ? / - : ( ) . , '. Umlaute und
das ß sind nicht erlaubt. Groß- und Kleinschreibung unterscheidet die Bank nicht, aus
123AAa45678 und 123aaA45678 wird dasselbe Mandat. Leerzeichen sind zulässig,
die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt trotzdem, darauf zu verzichten, weil 123aaa 45678
und 123aaa45678 zwei verschiedene Mandate wären.
Bewährt hat sich ein Präfix mit fortlaufender Nummer, zum Beispiel MITGL-0001 für
Mitglieder oder MIETE-WHG3-01 für eine Wohnung. Das Werkzeug erzeugt solche Nummern aus
Präfix, erster Nummer und Stellenzahl. Erteilt jemand nach einer Kündigung ein neues Mandat, rät die
Kreditwirtschaft zu einer neuen Versions- oder Laufnummer in der Referenz.
Mandate für eine ganze Mitgliederliste aus CSV
Ein Kassenwart, der zum Jahresbeginn 80 Mitglieder auf Lastschrift umstellt, will nicht 80 Formulare
einzeln ausfüllen. Dafür gibt es den Stapel: Sie exportieren die Mitgliederliste aus Excel oder der
Vereinssoftware als CSV und laden sie hier. Das Werkzeug erkennt Semikolon, Komma oder Tabulator als
Trennzeichen und liest diese Spalten, wenn sie in der Kopfzeile stehen: Name (oder
Vorname und Nachname), Straße, PLZ, Ort,
Land, IBAN, BIC und Mandatsreferenz. Fehlt die
Referenz, vergibt es sie fortlaufend.
Heraus kommt eine PDF mit einer Seite je Zahler, Name und Anschrift schon eingedruckt. Jede IBAN wird nach MOD 97 geprüft; eine fehlerhafte steht danach mit Zeilennummer in der Liste der Hinweise, damit Sie sie vor dem Druck korrigieren. Doppelte Referenzen meldet das Werkzeug ebenfalls. Mehr als 500 Zahler je Datei nimmt es nicht an, teilen Sie größere Listen auf. Für den späteren Einzug selbst brauchen Sie die Lastschriftdatei Ihrer Bank; dieses Werkzeug erstellt nur die Mandate.
Ausfüllbares PDF oder Druckfassung
Das ausfüllbare PDF hat Formularfelder für Name, Anschrift, IBAN, BIC, Ort und Datum des Zahlers, dazu zwei Kästchen für die Zahlungsart, wenn der Zahler wählen soll. Es lässt sich in jedem PDF-Programm am Rechner ausfüllen und danach ausdrucken. Die Druckfassung hat leere Kästen zum Ausfüllen von Hand. Steht die Zahlungsart fest, druckt das Werkzeug nur das eine Kästchen mit Kreuz; die Kreditwirtschaft verlangt für diesen Fall, dass das Mandat klarstellt, ob es für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen gilt. Die Anschrift des Zahlers ist wie im Vordruck als freiwillig gekennzeichnet, die BIC nur nötig, wenn seine Bank außerhalb von EU und EWR sitzt.
Alle Seiten sind A4 und nutzen die Standardschrift Helvetica. Zeichen, die diese Schrift nicht kennt, etwa das polnische Ł, schreibt das Werkzeug um (Ł wird L) und sagt Ihnen, welche es waren.
Unterschrift, Vorabinformation und 36 Monate
Wie ein Mandat erteilt werden muss, steht in der Inkassovereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Ist dort Schriftform vereinbart, gelten laut Deutscher Kreditwirtschaft ein eigenhändig unterschriebenes Formular oder eine qualifizierte elektronische Signatur als rechts- und beweissicher. Ein Bild der Unterschrift in einer PDF, wie es PDF unterschreiben einsetzt, ist keine eigenhändige Unterschrift. Es reicht nur, wenn Ihre Inkassovereinbarung Textform zulässt, und dann tragen Sie im Streit die Beweislast. Das unterschriebene Mandat bewahren Sie auf.
Vor jedem Einzug bekommt der Zahler eine Vorabinformation mit Betrag und Fälligkeitstag, spätestens 14 Tage vorher, sofern nichts Kürzeres vereinbart ist. Wird ein Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, verfällt es; die Frist beginnt mit jeder Lastschrift neu. Diese Fristen für ein einzelnes Mandat rechnet die Seite SEPA-Lastschriftmandat mit Fristenrechner aus. Die IBAN eines einzelnen Zahlers prüfen Sie im IBAN-Prüfer, und wer statt Lastschrift lieber eine Überweisung anbietet, druckt einen Girocode auf die Rechnung.
Ihre Daten und die Ihrer Zahler bleiben im Browser
Eine Mitgliederliste mit IBANs gehört nicht auf einen fremden Server. Hier wird sie nicht hochgeladen: CSV lesen, IBAN und Gläubiger-ID prüfen und die PDF bauen erledigt Ihr eigenes Gerät. Dafür lädt die Seite beim ersten Erstellen einmal die Bibliothek pdf-lib 1.17.1 von dieser Website nach, mit Prüfsumme. Gezählt wird nur, dass ein PDF erstellt wurde, ohne jeden Inhalt. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite Google Analytics und Google AdSense je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.