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SEPA-Firmenlastschrift-Mandat als PDF, auch Englisch und als Stapel

Erstellt SEPA-Lastschriftmandate und Firmenlastschrift-Mandate als ausfüllbares PDF, auf Wunsch zweisprachig und für eine ganze Mitgliederliste aus CSV, mit Prüfung der Gläubiger-ID, im Browser, ohne Upload, kostenlos. Der Mandatstext ist wortgleich zu den Vordrucken des Deutschen Sparkassenverlags (Fassung Feb. 2016), die Gläubiger-ID wird nach der Regel aus Anlage 3 des DFÜ-Abkommens nachgerechnet, und bei einer CSV bekommt jeder Zahler eine eigene Seite mit fortlaufender Mandatsreferenz. Unterschreiben muss der Zahler weiterhin selbst.

Von · · · Datenquelle: Bundesbank: Gläubiger-ID, DFÜ-Abkommen Anlage 3 (V26.11), Vordruck 114 902.000 · Methodik

Ihre Angaben als Zahlungsempfänger

Diese Daten stehen auf jedem Mandat. Pflicht für das PDF sind Name und Gläubiger-ID.

Art des Mandats

Lastschriftverfahren
Sprache
Zahlungsart

Ein Mandat oder eine ganze Liste

Ausgabe

Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen und Ihre Dateien bleiben auf Ihrem Gerät. Codes und Formulare enthalten genau das, was Sie eingetippt haben. Prüfen Sie deshalb vor dem Bestätigen in der Banking-App oder vor dem Unterschreiben Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck. Für Tippfehler in den Eingaben und für die Ausführung durch Ihre Bank übernehmen wir keine Gewähr. Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Regelwerke, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Zwei Mustertexte: Basislastschrift und Firmenlastschrift

Ein SEPA-Lastschriftmandat besteht aus zwei Teilen. Der Zahler ermächtigt den Zahlungsempfänger, Geld per Lastschrift einzuziehen, und er weist seine eigene Bank an, diese Lastschriften einzulösen. Darunter steht ein Hinweis auf seine Rechte, und genau dort unterscheiden sich die beiden Verfahren.

Bei der Basislastschrift lautet der Hinweis im Vordruck 114 902.000 des Deutschen Sparkassenverlags: „Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.“ Der Zahler holt sich eine Zahlung also acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurück. War die Lastschrift gar nicht autorisiert, sind es laut Deutscher Kreditwirtschaft 13 Monate. Das ist das Verfahren für Vereinsbeiträge, Miete, Abos und alle Zahler, die Verbraucher sind.

Bei der Firmenlastschrift (Vordruck 114 901.000) heißt es stattdessen: „Ich bin / Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.“ Dafür darf der Zahler seine Bank bis zum Fälligkeitstag anweisen, die Lastschrift nicht einzulösen. Zahler dürfen hier nur Unternehmen sein, und die Bank des Zahlers löst eine Firmenlastschrift erst ein, wenn der Zahler das Mandat dort bestätigt hat. Das Werkzeug druckt diesen Hinweis unter das Firmenmandat. Beide Texte übernimmt es wörtlich, nur der Platzhalter für den Namen wird durch Ihren Namen ersetzt. Mit „Deutsch und Englisch“ kommt die englische Fassung aus denselben Vordrucken dazu.

Gläubiger-ID prüfen: so rechnet das Werkzeug

Die Gläubiger-Identifikationsnummer vergibt in Deutschland die Bundesbank. Eine deutsche Nummer hat genau 18 Stellen: DE, zwei Prüfziffern, drei Stellen Geschäftsbereich (meist ZZZ) und elf Ziffern Kennung, deren erste laut Bundesbank bis auf Weiteres immer eine 0 ist. Die Prüfziffer berechnet sich nach Anlage 3 des DFÜ-Abkommens (Version 26.11 vom 09.04.2026) so:

  1. Die Stellen 5 bis 7 (Geschäftsbereich) weglassen. Ein ABC statt ZZZ ändert die Prüfziffer deshalb nicht.
  2. An die Kennung den Ländercode und 00 anhängen, Buchstaben durch Zahlen ersetzen (A = 10, D = 13, E = 14).
  3. Die Zahl durch 97 teilen. Prüfziffer = 98 minus Rest.

Für die Test-Nummer der Bundesbank DE98ZZZ09999999999 ergibt das 09999999999131400, Rest 0, Prüfziffer 98. Die Bundesbank selbst zieht ihre Entgelte unter DE79ZZZ00000000002 ein: Rest 19, Prüfziffer 79. Vorsicht bei der Grafik auf der Bundesbank-Seite: Dort steht DE02ZZZ01234567890, und die Bundesbank schreibt selbst dazu, dass diese Prüfziffer nicht korrekt berechnet ist. Richtig wäre 79. Wer die Nummer aus der Grafik abschreibt, bekommt hier eine Fehlermeldung mit dem richtigen Wert. Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle, Leerzeichen entfernt das Werkzeug.

Mandatsreferenz: 35 Zeichen, eindeutig, fortlaufend

Die Mandatsreferenz vergeben Sie als Zahlungsempfänger. Zusammen mit der Gläubiger-ID macht sie jedes Mandat eindeutig, deshalb steht sie später auf jedem Kontoauszug des Zahlers. Erlaubt sind höchstens 35 Zeichen aus A bis Z, a bis z, 0 bis 9, dem Leerzeichen und + ? / - : ( ) . , '. Umlaute und das ß sind nicht erlaubt. Groß- und Kleinschreibung unterscheidet die Bank nicht, aus 123AAa45678 und 123aaA45678 wird dasselbe Mandat. Leerzeichen sind zulässig, die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt trotzdem, darauf zu verzichten, weil 123aaa 45678 und 123aaa45678 zwei verschiedene Mandate wären.

Bewährt hat sich ein Präfix mit fortlaufender Nummer, zum Beispiel MITGL-0001 für Mitglieder oder MIETE-WHG3-01 für eine Wohnung. Das Werkzeug erzeugt solche Nummern aus Präfix, erster Nummer und Stellenzahl. Erteilt jemand nach einer Kündigung ein neues Mandat, rät die Kreditwirtschaft zu einer neuen Versions- oder Laufnummer in der Referenz.

Mandate für eine ganze Mitgliederliste aus CSV

Ein Kassenwart, der zum Jahresbeginn 80 Mitglieder auf Lastschrift umstellt, will nicht 80 Formulare einzeln ausfüllen. Dafür gibt es den Stapel: Sie exportieren die Mitgliederliste aus Excel oder der Vereinssoftware als CSV und laden sie hier. Das Werkzeug erkennt Semikolon, Komma oder Tabulator als Trennzeichen und liest diese Spalten, wenn sie in der Kopfzeile stehen: Name (oder Vorname und Nachname), Straße, PLZ, Ort, Land, IBAN, BIC und Mandatsreferenz. Fehlt die Referenz, vergibt es sie fortlaufend.

Heraus kommt eine PDF mit einer Seite je Zahler, Name und Anschrift schon eingedruckt. Jede IBAN wird nach MOD 97 geprüft; eine fehlerhafte steht danach mit Zeilennummer in der Liste der Hinweise, damit Sie sie vor dem Druck korrigieren. Doppelte Referenzen meldet das Werkzeug ebenfalls. Mehr als 500 Zahler je Datei nimmt es nicht an, teilen Sie größere Listen auf. Für den späteren Einzug selbst brauchen Sie die Lastschriftdatei Ihrer Bank; dieses Werkzeug erstellt nur die Mandate.

Ausfüllbares PDF oder Druckfassung

Das ausfüllbare PDF hat Formularfelder für Name, Anschrift, IBAN, BIC, Ort und Datum des Zahlers, dazu zwei Kästchen für die Zahlungsart, wenn der Zahler wählen soll. Es lässt sich in jedem PDF-Programm am Rechner ausfüllen und danach ausdrucken. Die Druckfassung hat leere Kästen zum Ausfüllen von Hand. Steht die Zahlungsart fest, druckt das Werkzeug nur das eine Kästchen mit Kreuz; die Kreditwirtschaft verlangt für diesen Fall, dass das Mandat klarstellt, ob es für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen gilt. Die Anschrift des Zahlers ist wie im Vordruck als freiwillig gekennzeichnet, die BIC nur nötig, wenn seine Bank außerhalb von EU und EWR sitzt.

Alle Seiten sind A4 und nutzen die Standardschrift Helvetica. Zeichen, die diese Schrift nicht kennt, etwa das polnische Ł, schreibt das Werkzeug um (Ł wird L) und sagt Ihnen, welche es waren.

Unterschrift, Vorabinformation und 36 Monate

Wie ein Mandat erteilt werden muss, steht in der Inkassovereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Ist dort Schriftform vereinbart, gelten laut Deutscher Kreditwirtschaft ein eigenhändig unterschriebenes Formular oder eine qualifizierte elektronische Signatur als rechts- und beweissicher. Ein Bild der Unterschrift in einer PDF, wie es PDF unterschreiben einsetzt, ist keine eigenhändige Unterschrift. Es reicht nur, wenn Ihre Inkassovereinbarung Textform zulässt, und dann tragen Sie im Streit die Beweislast. Das unterschriebene Mandat bewahren Sie auf.

Vor jedem Einzug bekommt der Zahler eine Vorabinformation mit Betrag und Fälligkeitstag, spätestens 14 Tage vorher, sofern nichts Kürzeres vereinbart ist. Wird ein Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, verfällt es; die Frist beginnt mit jeder Lastschrift neu. Diese Fristen für ein einzelnes Mandat rechnet die Seite SEPA-Lastschriftmandat mit Fristenrechner aus. Die IBAN eines einzelnen Zahlers prüfen Sie im IBAN-Prüfer, und wer statt Lastschrift lieber eine Überweisung anbietet, druckt einen Girocode auf die Rechnung.

Ihre Daten und die Ihrer Zahler bleiben im Browser

Eine Mitgliederliste mit IBANs gehört nicht auf einen fremden Server. Hier wird sie nicht hochgeladen: CSV lesen, IBAN und Gläubiger-ID prüfen und die PDF bauen erledigt Ihr eigenes Gerät. Dafür lädt die Seite beim ersten Erstellen einmal die Bibliothek pdf-lib 1.17.1 von dieser Website nach, mit Prüfsumme. Gezählt wird nur, dass ein PDF erstellt wurde, ohne jeden Inhalt. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite Google Analytics und Google AdSense je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was unterscheidet das Firmenlastschrift-Mandat vom normalen Lastschriftmandat?

Beim SEPA-Lastschriftmandat für die Basislastschrift kann der Zahler eine eingezogene Zahlung innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückholen. Beim Firmenlastschrift-Mandat gibt es dieses Erstattungsrecht nicht. Es ist nur für Zahler gedacht, die Unternehmen sind, und der Zahler muss das Mandat vor dem ersten Einzug bei seiner Bank bestätigen. Das Werkzeug setzt je nach Wahl den passenden Mustertext ein.

Wie ist eine Gläubiger-ID aufgebaut?

Eine deutsche Gläubiger-Identifikationsnummer hat genau 18 Stellen, zum Beispiel DE98ZZZ09999999999, die Test-Nummer der Bundesbank. DE ist der Ländercode, 98 die Prüfziffer, ZZZ die Geschäftsbereichskennung, die letzten elf Ziffern sind die Kennung. Die Prüfziffer wird wie bei der IBAN nach MOD 97 berechnet, die Stellen 5 bis 7 zählen dabei nicht mit.

Wie muss eine Mandatsreferenz aussehen?

Sie darf höchstens 35 Zeichen lang sein und nur Buchstaben ohne Umlaute, Ziffern, Leerzeichen und die Zeichen + ? / - : ( ) . , ' enthalten. Groß- und Kleinschreibung zählt nicht. Leerzeichen sind erlaubt, die Deutsche Kreditwirtschaft rät aber davon ab. Je Mandat muss die Referenz eindeutig sein, etwa MITGL-0001, MITGL-0002 und so weiter.

Gibt es das Lastschriftmandat auch auf Englisch?

Ja. Mit der Einstellung „Deutsch und Englisch“ druckt das Werkzeug Überschrift, Feldnamen und Mandatstext zusätzlich in der englischen Fassung der Sparkassen-Vordrucke. Laut Deutscher Kreditwirtschaft ist Englisch als Sprache eines Mandats immer gültig, verwendet werden sollte trotzdem die Sprache, die der Zahler spricht oder die Vertragssprache ist.

Muss ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben werden?

In aller Regel ja. Wie ein Mandat erteilt werden muss, regelt die Inkassovereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Ist dort Schriftform vereinbart, gelten laut Deutscher Kreditwirtschaft ein eigenhändig unterschriebenes Formular oder eine qualifizierte elektronische Signatur als rechts- und beweissicher. Ein Mandat per E-Mail oder Webformular ist mit dem Risiko verbunden, die Erteilung im Streitfall nicht beweisen zu können.

Werden die Daten meiner Mitglieder hochgeladen?

Nein. Gläubiger-ID-Prüfung, CSV-Auswertung und PDF entstehen in Ihrem Browser. Die Seite lädt dafür einmal die Bibliothek pdf-lib von dieser Website nach, danach geht nichts mehr an einen Server, auch nicht die IBANs aus der CSV. Gezählt wird nur, dass ein PDF erstellt wurde, ohne Inhalt. Google Analytics und AdSense laufen wie auf allen kostenlosen Tools je nach Einwilligung, bekommen Ihre Eingaben aber nicht.

Die Mandatstexte entsprechen wortgleich den Vordrucken 114 902.000 und 114 901.000 des Deutschen Sparkassenverlags (Fassung Feb. 2016). Welche Form Ihr Mandat haben muss und ob Sie Lastschriften einziehen dürfen, legt Ihre Bank in der Inkassovereinbarung fest; die Gläubiger-ID allein berechtigt nicht zum Einzug. Das Werkzeug prüft Form und Prüfziffern, nicht ob ein Konto existiert oder dem Zahler gehört. Keine Rechts- oder Steuerberatung.