Kostenloses Tool

Überstunden berechnen

Der Rechner ermittelt aus den Arbeitszeiten einer Woche die Überstunden gegenüber Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit und schreibt das Zeitkonto fort — und prüft dabei die 10-Stunden-Grenze, die Pausenzeiten und die elfstündige Ruhezeit nach Arbeitszeitgesetz. Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen mit ihrer Sollzeit als geleistet. Die Woche lässt sich als CSV-Datei mit weiterrechnenden Excel-Formeln herunterladen.

Von · · · Datenquelle: § 3 ArbZG

Arbeitswoche

TagBeginnEndePause (min)AbwesendIst

Urlaub, Krankheit und Feiertag zählen mit der Sollzeit als geleistet. „Frei“ ist ein Tag ohne Soll — für Teilzeit mit festen Tagen.

Ergebnis

Ist-Stunden Woche—
Soll-Stunden Woche—
Überstunden diese Woche—
Neuer Zeitkonto-Saldo—

    Die CSV enthält Formeln — in Excel ändern Sie Zeiten und die Summen rechnen mit. Kopieren fügt die Werte per Strg+V in ein Tabellenblatt ein.

    Die kurze Antwort

    Überstunden = tatsächlich gearbeitete Stunden minus vertragliche Wochenarbeitszeit. Die tatsächliche Zeit ist Arbeitsende minus Beginn minus Pausen — Pausen sind keine Arbeitszeit, auch nicht die, die man am Schreibtisch verbringt. Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen mit ihrer Sollzeit als geleistet, sonst würde jeder Urlaubstag acht Minusstunden erzeugen.

    Was nach dem Rechnen kommt, ist die eigentlich schwierige Frage: Wer muss die Stunden beweisen, wann müssen sie bezahlt werden, und wann verfallen sie? Die Antworten stehen unten — die Kurzfassung: Aufschreiben, quartalsweise schriftlich anzeigen, nicht auf „ist mit dem Gehalt abgegolten“ verlassen.

    Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt

    RegelGrenzeQuelle
    Arbeitszeit pro Werktag8 Stunden; bis 10 Stunden, wenn in 6 Monaten bzw. 24 Wochen der Schnitt bei 8 bleibt§ 3 ArbZG
    WerktageMontag bis Samstag — rechnerisch also 48 Stunden pro Woche regulär, 60 vorübergehend§ 3 ArbZG
    Pause30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden; spätestens nach 6 Stunden; Abschnitte von mindestens 15 Minuten§ 4 ArbZG
    Ruhezeit11 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen (Ausnahmen u. a. Krankenhäuser, Gastronomie, Landwirtschaft)§ 5 ArbZG
    Sonn- und FeiertageGrundsätzlich frei; Ausnahmen nach § 10, dann Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen§§ 9–11 ArbZG
    AufzeichnungArbeitgeber muss Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus aufzeichnen; nach BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist die gesamte Arbeitszeit zu erfassen§ 16 ArbZG, § 3 ArbSchG

    Der Rechner markiert Tage über 10 Stunden, zu kurze Pausen und Ruhezeiten unter 11 Stunden. Das ist kein Urteil über Ihren Arbeitsvertrag — aber ein Hinweis, dass der Arbeitgeber hier ein Problem hat, nicht Sie.

    Ob der Schnitt von 8 Stunden über den Ausgleichszeitraum eingehalten ist, hängt davon ab, wie viele Arbeitstage überhaupt darin liegen — die zählt der Arbeitstage-Rechner für zwei beliebige Daten und berücksichtigt dabei die Feiertage Ihres Bundeslands.

    Bezahlung, Freizeitausgleich, Zuschlag

    Ein gesetzlicher Überstundenzuschlag existiert nicht. Überstunden werden mit dem normalen Stundenlohn vergütet oder in Freizeit ausgeglichen — mehr gibt es nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag einen Zuschlag vorsehen (üblich sind 25 %, im Metall-Tarif ab bestimmten Schwellen mehr). Steuerfrei ist keiner dieser Zuschläge; steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG — die rechnet der Schichtzuschlag-Rechner.

    Drei Regeln aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die in der Praxis entscheiden:

    1. „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist unwirksam (BAG 1.9.2010, 5 AZR 517/09), weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, worauf er sich einlässt. Wirksam ist eine konkrete Obergrenze, etwa „bis zu 10 Überstunden monatlich sind abgegolten“ — darüber hinaus muss bezahlt werden.
    2. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast — und zwar dafür, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden und betrieblich notwendig waren (BAG 4.5.2022, 5 AZR 359/21). Eine Stempeluhr allein reicht nicht; das Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und Anlass ist das, was vor Gericht zählt. Genau dafür ist der Export gedacht.
    3. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8 450 € monatlich) geht das BAG nicht von einer Vergütungserwartung aus (BAG 22.2.2012, 5 AZR 765/10) — Überstunden gelten dann ohne Regelung als mit dem Gehalt abgegolten.

    Die Woche in Excel weiterführen

    Der CSV-Export öffnet sich in Excel mit deutscher Spracheinstellung per Doppelklick und enthält lebende Formeln. Wer die Tabelle selbst aufbauen will, braucht vier Spalten und zwei Formeln:

    A: Datum B: Beginn C: Ende D: Pause (min) E: Ist (h) E2: =(C2-B2)*24-D2/60 → Ist-Stunden als Dezimalzahl (8,5) E9: =SUMME(E2:E8)-40 → Überstunden der Woche Anzeige als Stunden:Minuten statt Dezimal: E2: =C2-B2-ZEIT(0;D2;0) → Zelle im Format [h]:mm

    Die eckigen Klammern im Zahlenformat [h]:mm sind der Punkt, an dem die meisten selbstgebauten Zeitkonten scheitern: Ohne sie zeigt Excel aus 26 Stunden „02:00“, weil es nach 24 Stunden wieder bei null anfängt. Und wer Dezimalstunden (8,5) und Zeitwerte (8:30) in einer Spalte mischt, bekommt Summen, die niemand mehr nachvollziehen kann — eines von beiden wählen. Welche Excel-Funktion in der englischen Version wie heißt, übersetzt der Excel-Formel-Übersetzer.

    Die drei häufigsten Fehler beim Zählen

    1. Pause vergessen oder doppelt abgezogen. Wer 8:00 bis 17:00 mit 30 Minuten Pause arbeitet, hat 8,5 Stunden — nicht 9 und nicht 8. Steht im Vertrag eine 40-Stunden-Woche, sind das täglich 30 Minuten plus.
    2. Teilzeit an der Vollzeitgrenze gemessen. Bei vereinbarten 30 Stunden beginnen Überstunden ab der 31., nicht ab der 41. Stunde. Bis zur Vollzeitgrenze spricht man von Mehrarbeit; ob dafür ein Zuschlag anfällt, hängt vom Tarifvertrag ab — das BAG hat 2024 entschieden, dass Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze Teilzeitkräfte diskriminieren können (8 AZR 370/20).
    3. Abwesenheiten als Minus gebucht. Ein Krankheitstag ist kein Fehltag: Er zählt mit der Sollzeit als geleistet (§ 3 EFZG), ebenso Urlaub und gesetzliche Feiertage. Wer das nicht berücksichtigt, hat nach einer Krankheitswoche 40 Minusstunden auf dem Konto, die nicht existieren.

    Wenn das nicht hilft

    Bestreitet der Arbeitgeber Überstunden oder verweigert die Bezahlung, zählt die Reihenfolge: erst schriftlich geltend machen (Ausschlussfristen von drei Monaten sind üblich — kürzere sind unwirksam), dann Aufzeichnungen sichern, dann Beratung bei Gewerkschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die gesetzliche Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB) hilft nur, wenn keine Ausschlussklausel greift; wann sie im Einzelfall abläuft, zeigt der Verjährungs-Rechner. Für Betriebe, die Dienstpläne und Zeitkonten für mehrere Mitarbeiter führen müssen, ist eine Wochentabelle irgendwann zu klein — dafür gibt es DienstplanHeld mit Zeitkonto und Schichttausch.

    Häufige Fragen

    Wie berechne ich Überstunden richtig?

    Pro Tag: Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausen ergibt die Ist-Zeit. Die Summe der Woche minus der vertraglichen Wochenarbeitszeit ergibt die Überstunden. Bezahlte Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen dabei mit ihrer Sollzeit als geleistet — sonst würde ein Urlaubstag Minusstunden erzeugen. Bei Teilzeit gilt die individuell vereinbarte Stundenzahl als Grenze, nicht die 40 Stunden der Vollzeit.

    Wie viele Überstunden sind erlaubt?

    Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bis zu 8 Stunden pro Werktag und bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Da Samstag als Werktag zählt, sind rechnerisch bis zu 48 Stunden pro Woche regulär und bis zu 60 Stunden vorübergehend zulässig. Mehr als 10 Stunden am Tag sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ob der Arbeitgeber Überstunden überhaupt anordnen darf, regelt der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

    Müssen Überstunden bezahlt werden?

    Grundsätzlich ja, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und der Arbeitnehmer das nachweisen kann. Ein Zuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen, nur der normale Stundenlohn oder Freizeitausgleich. Die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist unwirksam, weil sie nicht erkennen lässt, wie viele Stunden gemeint sind; zulässig ist eine konkrete Zahl, etwa „bis zu 10 Überstunden im Monat“. Bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nimmt das Bundesarbeitsgericht keine Vergütungserwartung an.

    Welche Pausen schreibt das Gesetz vor?

    Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause, aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause darf niemand arbeiten. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen.

    Wann verfallen Überstunden?

    Gesetzlich verjähren sie erst nach drei Jahren zum Jahresende. Die meisten Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussklauseln, nach denen Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen — kürzere Fristen sind unwirksam. Wer Überstunden sammelt, sollte sie deshalb spätestens quartalsweise schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen und die eigene Aufzeichnung aufheben.

    Wie bekomme ich die Zeiten in Excel?

    Der Rechner exportiert die Woche als CSV-Datei mit Semikolon-Trennung, die Excel in deutscher Spracheinstellung per Doppelklick öffnet — inklusive Formeln, die weiterrechnen, wenn Sie Zeiten ändern. Alternativ „Für Excel kopieren“ und in ein Tabellenblatt einfügen. Wer selbst baut: Ist-Zeit = (Ende − Beginn) × 24 − Pause ÷ 60, die Summenzelle im Format [h]:mm, damit Werte über 24 Stunden nicht abgeschnitten werden.

    Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regeln zu Zuschlägen, Zeitkonten und Ausschlussfristen enthalten. Gerechnet wird in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.