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Erlaubnis zur Untervermietung

Dieser Generator schreibt die Bitte um Erlaubnis zur Untervermietung als Brief nach DIN 5008 und prüft, ob sie alles enthält, was § 553 BGB für einen Anspruch verlangt: Name des Untermieters, das Zimmer und ein berechtigtes Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist. Umgestellt auf „Vermieter“ entsteht die schriftliche Erlaubnis, auf Wunsch mit Untermietzuschlag nach § 553 Abs. 2 BGB.

Von · · · Datenquelle: § 553 BGB, § 540 BGB · Methodik

Angaben zum Schreiben

Wer schreibt?

Mieter

Vermieter

Untervermietung

Ihr Formular

Nach dem Erstellen erscheinen hier die Prüfung nach § 553 BGB, die Vorschau des Briefs und der Knopf für das PDF.

Erst fragen, dann untervermieten

Wer ein Zimmer seiner Mietwohnung an jemand anderen vermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Das steht in § 540 Abs. 1 BGB und gilt auch dann, wenn der Mietvertrag nichts dazu sagt. Ohne Erlaubnis riskiert der Mieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung, denn die unbefugte Überlassung an Dritte nennt § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich als wichtigen Grund. Die Anfrage ist deshalb der erste Schritt, und dieser Generator schreibt sie als Brief nach DIN 5008, fertig für den Fensterumschlag.

Umgekehrt nutzt ihn auch der Vermieter: Mit der Einstellung „Ich bin Vermieter“ entsteht die schriftliche Erlaubnis, auf Wunsch mit Untermietzuschlag. Den Untermietvertrag selbst setzt das Formular Untermietvertrag.

Wann der Vermieter zustimmen muss

Für einen Teil der Wohnung hat der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn drei Dinge zusammenkommen (§ 553 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.09.2026):

VoraussetzungWas ins Schreiben gehörtNorm
Berechtigtes Interesse, entstanden nach VertragsschlussDer Grund in einem Satz, etwa Auszug des Partners, weniger Einkommen, Pflege eines Angehörigen§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB
Nur ein Teil der WohnungWelches Zimmer; dass Sie selbst weiter dort wohnen§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB
Kein wichtiger Grund in der Person, keine ÜberbelegungName des Untermieters, damit der Vermieter prüfen kann§ 553 Abs. 1 Satz 2 BGB
Zuschlag nur, wenn sonst unzumutbar(im Schreiben des Vermieters)§ 553 Abs. 2 BGB

Der Generator verlangt Name, Zimmer und Grund und zeigt nach dem Erstellen, ob alles drin ist. Ein allgemeines „ich möchte untervermieten“ ohne Namen genügt nicht; der Vermieter darf dann ablehnen, weil er die Person nicht prüfen kann. Das berechtigte Interesse muss nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein. Wer schon beim Einzug plante, ein Zimmer weiterzuvermieten, hat keinen Anspruch aus § 553, sondern muss auf die Zustimmung hoffen.

Die ganze Wohnung

Für die ganze Wohnung gibt es keinen Anspruch. Der Vermieter darf ablehnen, ohne Gründe zu nennen. Dafür gibt das Gesetz dem Mieter ein Druckmittel: Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, also mit drei Monaten, auch wenn im Vertrag ein Kündigungsverzicht steht. Das gilt nur dann nicht, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer ein Jahr ins Ausland geht und die Wohnung behalten will, fragt deshalb trotzdem.

Antwortfrist und Schweigen

Eine gesetzliche Frist für die Antwort gibt es nicht. Üblich und angemessen sind zwei Wochen; der Generator setzt sie ein, wenn Sie kein Datum wählen, und warnt bei weniger. Schweigt der Vermieter, gilt das nicht als Zustimmung. Ab wann Schweigen einer Verweigerung gleichsteht, ist nicht gesetzlich bestimmt; bei der ganzen Wohnung sollten Sie vor einer Sonderkündigung eine zweite Frist setzen und Rat einholen.

Untermietzuschlag

Der Vermieter darf die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten wäre (§ 553 Abs. 2 BGB), etwa weil mehr Wasser verbraucht wird und er die Betriebskosten pauschal abrechnet. Ein fester Prozentsatz steht nicht im Gesetz. Im Vermieterschreiben erscheint der Zuschlag nur, wenn Sie einen Betrag eintragen, und dann als Bedingung der Erlaubnis. Wie sich die reguläre Miete erhöhen lässt, ist eine andere Frage; dafür gibt es den Rechner Mieterhöhung berechnen.

Was in der Erlaubnis stehen sollte

Die Erlaubnis des Vermieters nennt die Person, den Teil der Wohnung und den Zeitraum. Sie gilt nur für diese Person; zieht ein anderer Untermieter ein, braucht es eine neue. Der Mieter haftet für Schäden, die der Untermieter verursacht, als hätte er sie selbst verursacht (§ 540 Abs. 2 BGB). Beides schreibt der Generator in das Vermieterschreiben. Wer als privater Vermieter mehrere Wohnungen betreut und Schreiben, Fristen und Mieterhöhungen an einer Stelle haben will, findet das in VermieterHeld.

Ihre Daten bleiben im Browser

Namen und Anschriften verlassen Ihren Rechner nicht. Brief und PDF entstehen im Browser. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite außerdem Google Analytics und Google AdSense, je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich die Erlaubnis zur Untervermietung?

Schriftlich beim Vermieter, mit dem Namen des Untermieters, dem Zimmer, dem Zeitraum und Ihrem Grund. Der Generator setzt daraus einen Brief und prüft, ob alle Angaben drin sind.

Darf der Vermieter die Untervermietung verweigern?

Bei einem Zimmer nur, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt, die Wohnung überbelegt würde oder die Überlassung sonst unzumutbar ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Bei der ganzen Wohnung darf er ablehnen; dann können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 BGB).

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Ein nachvollziehbarer Grund, der nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist, etwa der Auszug des Partners, ein geringeres Einkommen oder ein längerer Auslandsaufenthalt. Er muss im Schreiben stehen.

Kann der Vermieter die Erlaubnis zurückziehen?

Die Erlaubnis gilt für die genannte Person. Liegt in ihr später ein wichtiger Grund, etwa wiederholte Störungen, kann der Vermieter sie widerrufen. Für einen neuen Untermieter braucht es ohnehin eine neue Erlaubnis.

Muss die Erlaubnis schriftlich sein?

Das Gesetz verlangt keine Form. Schriftlich ist sie aber der einzige Nachweis, falls es später Streit gibt; deshalb setzt der Generator sie als Brief.

Darf der Vermieter mehr Miete verlangen?

Nur wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten wäre, und dann eine angemessene Erhöhung (§ 553 Abs. 2 BGB). Einen festen Satz nennt das Gesetz nicht.

Grundlage sind §§ 540, 543 und 553 BGB in der am 28.09.2026 abgerufenen Fassung. Ob Ihr Grund als berechtigtes Interesse anerkannt wird, entscheidet im Streitfall ein Gericht; das Werkzeug prüft nur, ob er genannt ist. Keine Rechtsberatung.