Datenstand: 28.09.2026. Die Tabellen sind nach dem Stand der Gesetzgebung getrennt: Was unter „Für 2027 festgelegt" steht, ist in Verordnung oder Gesetz bestimmt. Entwürfe stehen getrennt darunter und können sich noch ändern.
Für 2027 festgelegt
Der Mindestlohn steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Minijob-Grenze ergibt sich daraus nach § 8 Abs. 1a SGB IV (Mindestlohn mal 130 durch 3, aufgerundet). Die übrigen Zeilen sind gesetzlich bestimmte Beträge. Wo „keine Änderung bekannt" steht, ist das der Stand der Recherche und keine neue Prüfung des Gesetzestexts.
Nur als Entwurf, noch nicht beschlossen
Diese Zahlen stammen aus Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Sie können sich im Verfahren ändern und gelten erst nach Beschluss und Verkündung. Planen Sie damit nur vorläufig.
Noch offen
Dazu liegt noch keine belastbare Zahl vor.
So entsteht die Minijob-Grenze
Die Geringfügigkeitsgrenze hängt am Mindestlohn. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV gilt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 sind das bei 14,60 Euro rund 632,67 Euro, also 633 Euro im Monat. Die Grenze steigt damit automatisch, wenn der Mindestlohn steigt, und muss nicht gesondert beschlossen werden.
Aus der Grenze folgen die Stunden: Wer genau den Mindestlohn bekommt, kann 2027 monatlich etwa 43 Stunden arbeiten. Bei höherem Stundenlohn sind es weniger Stunden. Der Rechner oben teilt die Grenze durch Ihren Stundenlohn und rundet auf zwei Stellen ab, damit Sie die Grenze nicht überschreiten.
Wenn die Grenze einmal überschritten wird
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV unschädlich, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten des Zeitjahres vorkommt und die Grenze dabei höchstens um den Betrag der Grenze überschritten wird. Beispiele sind Vertretungen bei Krankheit von Kollegen. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter. Wer regelmäßig mehr verdient, ist kein Minijobber mehr und liegt im Übergangsbereich (Midijob) oder darüber.
Entwurf und Beschluss
Mehrere Werte für 2027 stammen aus Entwürfen, etwa die Beitragsbemessungsgrenzen, die Sachbezugswerte und die steuerlichen Beträge. Die Tabellen oben trennen deshalb strikt: Was in einer Verordnung oder im Gesetz steht, ist als festgelegt gekennzeichnet. Entwürfe tragen das Wort „Entwurf" und eine Fundstelle. Sobald ein Wert beschlossen und verkündet ist, rückt er in die erste Tabelle auf. Rechnen Sie mit Entwurfswerten nur vorläufig.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
14,60 Euro je Stunde. Er steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268).
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat. Sie ergibt sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus dem Mindestlohn: 14,60 Euro mal 130 geteilt durch 3 sind 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Teilen Sie 633 Euro durch Ihren Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind das 43,35 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden je Woche.
Sind die Werte in der Tabelle sicher?
Nur die Zeilen unter „Für 2027 festgelegt". Die Zeilen unter „Nur als Entwurf" stammen aus Entwürfen und können sich ändern. Zu den Zeilen unter „Noch offen" liegt keine belastbare Zahl vor.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?
Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten des Jahres ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV unschädlich. Bei regelmäßigem Überschreiten endet der Minijob, und es gelten die normalen Sozialversicherungsregeln.
Die Mindestlohn- und Minijob-Werte beruhen auf der Mindestlohnanpassungsverordnung und § 8 SGB IV. Entwurfswerte sind als solche gekennzeichnet und mit dem Datenstand der Tabelle versehen. Der Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Beratung. Maßgeblich ist, was Ihr Arbeitgeber und die Minijob-Zentrale für Ihren Fall festlegen.