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Änderungen 2027: Mindestlohn, Minijob und Beitragsgrenzen

Was sich 2027 gegenüber 2026 ändert, getrennt nach festgelegten Werten, Entwürfen und offenen Punkten, jeweils mit Fundstelle. Dazu ein kleiner Rechner: Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Von · · · Datenquelle: § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de · Methodik

Mein Minijob: wie viele Stunden darf ich arbeiten?

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Ergebnis

Datenstand: 28.09.2026. Die Tabellen sind nach dem Stand der Gesetzgebung getrennt: Was unter „Für 2027 festgelegt" steht, ist in Verordnung oder Gesetz bestimmt. Entwürfe stehen getrennt darunter und können sich noch ändern.

Für 2027 festgelegt

Der Mindestlohn steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Minijob-Grenze ergibt sich daraus nach § 8 Abs. 1a SGB IV (Mindestlohn mal 130 durch 3, aufgerundet). Die übrigen Zeilen sind gesetzlich bestimmte Beträge. Wo „keine Änderung bekannt" steht, ist das der Stand der Recherche und keine neue Prüfung des Gesetzestexts.

Posten20262027ÄnderungFundstelle
Mindestlohn und Minijob
Gesetzlicher Mindestlohn (je Stunde)13,90 €14,60 €
festgelegt
+0,70 €§ 1 MiLoV5 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 268)
Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) (im Monat)603 €633 €
festgelegt
+30 €§ 8 Abs. 1a SGB IV: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67, aufgerundet
Midijob-Obergrenze (Übergangsbereich) (im Monat)2.000 €2.000 €
festgelegt
unverändert§ 20 Abs. 2 SGB IV, fester Betrag
Sozialversicherung
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung (%)14,6 %14,6 %
festgelegt
unverändert§ 241 SGB V, gesetzlich festgelegt
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung (%)2,6 %2,6 %
keine Änderung bekannt
unverändert§ 341 Abs. 2 SGB III, keine Änderung bekannt
Steuer und Familie
Sparer-Pauschbetrag (im Jahr)1.000 €1.000 €
keine Änderung bekannt
unverändert§ 20 Abs. 9 EStG, keine Änderung im Reformentwurf

Nur als Entwurf, noch nicht beschlossen

Diese Zahlen stammen aus Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Sie können sich im Verfahren ändern und gelten erst nach Beschluss und Verkündung. Planen Sie damit nur vorläufig.

Posten20262027 (Entwurf)ÄnderungFundstelle des Entwurfs
Mindestlohn und Minijob
Pauschsteuer für Minijobs (%)2 %5 %
Entwurf
+3,0 Pkt.Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf 02.09.2026 (BMF)
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (im Monat)8.450 €8.850 €
Entwurf
+400 €SV-Rechengrößenverordnung 2027, Referentenentwurf BMAS 21.09.2026
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (im Jahr)101.400 €106.200 €
Entwurf
+4.800 €SV-Rechengrößenverordnung 2027, Referentenentwurf BMAS 21.09.2026
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (im Monat)5.812,50 €6.375,00 €
Entwurf
+562,50 €SV-Rechengrößenverordnung 2027, Referentenentwurf BMAS 21.09.2026
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (im Jahr)69.750 €76.500 €
Entwurf
+6.750 €SV-Rechengrößenverordnung 2027, Referentenentwurf BMAS 21.09.2026
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) (im Jahr)77.400 €84.150 €
Entwurf
+6.750 €SV-Rechengrößenverordnung 2027, Referentenentwurf BMAS 21.09.2026
Sachbezugswert freie Verpflegung (im Monat)345 €355 €
Entwurf
+10 €17. Verordnung zur Änderung der SvEV, BR-Drs. 503/26 (03.09.2026), Bundesrat offen
Sachbezugswert freie Unterkunft (im Monat)285 €289 €
Entwurf
+4 €17. Verordnung zur Änderung der SvEV, BR-Drs. 503/26 (03.09.2026), Bundesrat offen
Steuer und Familie
Grundfreibetrag (im Jahr)12.348 €12.564 €
Entwurf
+216 €Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf 02.09.2026 (BMF)
Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum), je Elternteil (im Jahr)3.414 €3.564 €
Entwurf
+150 €Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf 02.09.2026 (BMF)
Kindergeld je Kind (im Monat)259 €267 €
Entwurf
+8 €Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf 02.09.2026 (BMF)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (im Jahr)1.230 €1.430 €
Entwurf
+200 €Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf 02.09.2026 (BMF); nach geltendem Recht 1.230 €

Noch offen

Dazu liegt noch keine belastbare Zahl vor.

Posten2026Stand für 2027
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung (%)2,9 %offen BMG, Bekanntmachung bis 01.11.2026 nach dem Schätzerkreis Mitte Oktober
Beitragssatz Rentenversicherung (%)18,6 %offen RV-Beitragssatzbekanntmachung 2027 steht aus
Beitragssatz Pflegeversicherung (%)3,6 %offen Kinderlosenzuschlag 0,7 % laut PNOG-Entwurf, nicht beschlossen
Basiszinssatz zum 1. Januar (%)1,27 %offen Bundesbank gibt den Wert zum 01.01.2027 Anfang Januar bekannt
Basiszinssatz zum 1. Juli (%)1,52 %offen Bundesbank, Bekanntgabe Ende Juni 2027
Lohnsteuer-Programmablaufplan–offen BMF, PAP 2027 noch nicht veröffentlicht (hängt am Tarif der Reform 2027)
Wohngeld, Fortschreibung zum 1. Januar–offen Fortschreibung zum 01.01.2027 laut Kabinettsentwurf 06.07.2026 ausgesetzt, Gesetz offen

Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Angewendet wird die gesetzliche Regel auf Ihre Angaben; Ihren Vertrag, einen Tarifvertrag oder Ihren Bescheid kennt das Werkzeug nicht, und Ihren Einzelfall prüft es nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

So entsteht die Minijob-Grenze

Die Geringfügigkeitsgrenze hängt am Mindestlohn. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV gilt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 sind das bei 14,60 Euro rund 632,67 Euro, also 633 Euro im Monat. Die Grenze steigt damit automatisch, wenn der Mindestlohn steigt, und muss nicht gesondert beschlossen werden.

Aus der Grenze folgen die Stunden: Wer genau den Mindestlohn bekommt, kann 2027 monatlich etwa 43 Stunden arbeiten. Bei höherem Stundenlohn sind es weniger Stunden. Der Rechner oben teilt die Grenze durch Ihren Stundenlohn und rundet auf zwei Stellen ab, damit Sie die Grenze nicht überschreiten.

Wenn die Grenze einmal überschritten wird

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV unschädlich, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten des Zeitjahres vorkommt und die Grenze dabei höchstens um den Betrag der Grenze überschritten wird. Beispiele sind Vertretungen bei Krankheit von Kollegen. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter. Wer regelmäßig mehr verdient, ist kein Minijobber mehr und liegt im Übergangsbereich (Midijob) oder darüber.

Entwurf und Beschluss

Mehrere Werte für 2027 stammen aus Entwürfen, etwa die Beitragsbemessungsgrenzen, die Sachbezugswerte und die steuerlichen Beträge. Die Tabellen oben trennen deshalb strikt: Was in einer Verordnung oder im Gesetz steht, ist als festgelegt gekennzeichnet. Entwürfe tragen das Wort „Entwurf" und eine Fundstelle. Sobald ein Wert beschlossen und verkündet ist, rückt er in die erste Tabelle auf. Rechnen Sie mit Entwurfswerten nur vorläufig.

Weiterrechnen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

14,60 Euro je Stunde. Er steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268).

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 Euro im Monat. Sie ergibt sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus dem Mindestlohn: 14,60 Euro mal 130 geteilt durch 3 sind 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro.

Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?

Teilen Sie 633 Euro durch Ihren Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind das 43,35 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden je Woche.

Sind die Werte in der Tabelle sicher?

Nur die Zeilen unter „Für 2027 festgelegt". Die Zeilen unter „Nur als Entwurf" stammen aus Entwürfen und können sich ändern. Zu den Zeilen unter „Noch offen" liegt keine belastbare Zahl vor.

Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?

Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten des Jahres ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV unschädlich. Bei regelmäßigem Überschreiten endet der Minijob, und es gelten die normalen Sozialversicherungsregeln.

Die Mindestlohn- und Minijob-Werte beruhen auf der Mindestlohnanpassungsverordnung und § 8 SGB IV. Entwurfswerte sind als solche gekennzeichnet und mit dem Datenstand der Tabelle versehen. Der Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Beratung. Maßgeblich ist, was Ihr Arbeitgeber und die Minijob-Zentrale für Ihren Fall festlegen.