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Foto für die Gesundheitskarte selbst zuschneiden

Dieses Werkzeug schneidet ein Handyfoto auf das Kassenmaß 35 × 45 mm zu, mit Hilfslinien für eine Kopfhöhe von 70 bis 80 Prozent, und speichert es als JPEG zum Hochladen bei TK, AOK, Barmer, DAK und anderen Krankenkassen. Das Foto bleibt dabei auf Ihrem Gerät. Ein biometrisches Passbild brauchen Sie für die Gesundheitskarte nicht.

Selbst gemacht ist hier erlaubt. Anders als beim Personalausweis verlangen die Krankenkassen kein biometrisches Bild und keinen Fotografen. Die Barmer schreibt wörtlich, Sie können das Foto „auch gerne mit dem Handy machen“. Pflicht ist das Bild ab 15 Jahren (§ 291a Abs. 5 SGB V).

Ihr Foto verlässt dieses Gerät nicht. Der Zuschnitt läuft über die Canvas-Schnittstelle Ihres Browsers. Kein Upload zu uns, kein Server, kein Zwischenspeicher, kein Konto. Die fertige Datei laden Sie danach selbst im Formular Ihrer Kasse hoch.

Von · · · Datenquelle: § 291a SGB V und die Infoseiten der Kassen

1. Foto wählen und ausrichten

Alles rechnet in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Foto hierher ziehen oder klicken
  • Oberkante Kopf
  • Augenlinie
  • Kinn

Schieben und zoomen Sie, bis der Scheitel auf der grünen und das Kinn auf der orangen Linie liegt. Dann nimmt der Kopf 75 Prozent der Bildhöhe ein, genau die Mitte dessen, was AOK und Barmer verlangen.

2. Ergebnis herunterladen

Sobald Sie ein Foto gewählt haben, erscheinen hier die Datei zum Hochladen und der Druckbogen.

Was die Krankenkassen verlangen

Eine einheitliche Fotovorgabe für Versicherte gibt es nicht. Das Gesetz schreibt nur vor, dass ein Lichtbild auf die Karte kommt; wie es aussehen soll, sagt jede Kasse selbst. Die Tabelle stellt die Angaben der vier größten Kassen nebeneinander.

QuelleMaßKopf / GesichtDateiBiometrisch?
TK
Seitenstand 20.05.2026
35 × 45 mmklar erkennbar, von vorn, Kopf nicht geneigt300 × 400 px; jpg, jpeg, bmp, png; farbig oder schwarz-weißnein
AOK
Seitenstand 15.09.2026
35 × 45 mm (ohne Rand)Kopf mittig, füllt 70–80 % des Bildeskeine Angabe, Upload regional je AOKnein
Barmer
Seitenstand 06.11.2025
keine AngabeGesichtshöhe 70–80 % des Fotoskeine Angabe; Handyfoto ausdrücklich erlaubtnein
DAK
Seitenstand 27.09.2023
keine Angabeaktuell, eindeutig erkennbarkeine Angabe; selbst aufnehmen erlaubtnein
gematik gemSpec_eGK_Opt 3.10.0
Kartendruck, Card-G2-A_2273
Feld 24 × 19 mm auf der KarteOrientierung an der PassmusterverordnungDruck mit mind. 300 dpi und 256 Farb- oder Graustufen–
§ 291a Abs. 5 SGB VLichtbild Pflicht; ohne Bild bei Versicherten unter 15 Jahren und bei Menschen, die an der Aufnahme nicht mitwirken können

Zuletzt geprüft am 26.09.2026. Alle Seiten an diesem Tag abgerufen; der Seitenstand ist das Datum, das die Kasse selbst angibt. Die Kassen ändern ihre Hinweise ohne Ankündigung. Maßgeblich ist das Schreiben, das Sie von Ihrer Kasse bekommen haben.

Keine Norm, aber vier Kassen, die fast dasselbe sagen

Wer „Foto Gesundheitskarte Anforderungen“ sucht, erwartet eine amtliche Vorgabe wie beim Pass. Die gibt es nicht. § 291a Abs. 5 SGB V legt nur fest, dass die Karte ein Lichtbild trägt. Die technische Spezifikation der gematik regelt, wie das Bild auf die Karte kommt: gedruckt oder gelasert mit mindestens 300 dpi in ein Feld von 24 × 19 mm, mit mindestens 256 Farb- oder Graustufen. Für das Aussehen verweist sie nur „zur Orientierung“ auf die Passmusterverordnung. Was Sie als Versicherter einreichen, bestimmt Ihre Kasse.

Liest man die Hinweise von TK, AOK, Barmer und DAK nebeneinander, kommt trotzdem ein klares Bild heraus. Das Maß ist das gewohnte Passbild mit 35 × 45 mm. Der Kopf füllt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe, bei 45 mm also 31,5 bis 36 mm. Sie schauen von vorn in die Kamera, die Augen sind offen und zu sehen, der Hintergrund ist ruhig und ohne Schatten. Mützen und Caps sind tabu, eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen ist erlaubt, solange sie das Gesicht nicht verdeckt. Brillen sind in Ordnung, nur keine getönten Gläser.

Die Pixelangabe der TK und warum dieses Tool größer exportiert

Die TK nennt für digitale Bilder 300 × 400 Pixel. Das ist ein Seitenverhältnis von 3 : 4, während 35 × 45 mm auf 7 : 9 hinauslaufen. Bei 400 Pixel Höhe wäre ein echtes 35 × 45-Bild 311 statt 300 Pixel breit, der Unterschied liegt bei knapp 4 Prozent. Beide Angaben stehen auf derselben Seite.

Dieses Werkzeug bleibt beim Passbildmaß und speichert 413 × 531 Pixel. Das sind 35 × 45 mm bei 300 dpi, also dieselbe Datei, aus der ein Fotolabor einen Abzug machen würde. Sie ist in beiden Richtungen größer als 300 × 400 Pixel und deutlich größer als das Druckfeld auf der Karte, das bei 300 dpi rund 224 × 283 Pixel braucht. Eine Kasse, die verkleinert, verliert dabei nichts. Eine Kasse, die ein zu kleines Bild hochrechnen müsste, bekäme ein unscharfes Ergebnis.

Gespeichert wird als JPEG in hoher Qualität, weil die TK jpg ausdrücklich nennt und jedes Handy und jedes Formular damit umgehen kann. Eine Obergrenze für die Dateigröße steht auf keiner der vier Infoseiten. Die genaue Größe Ihrer Datei zeigt das Tool direkt unter dem Bild an.

So kommt das Foto zur Kasse

Sie müssen nicht von sich aus tätig werden. Die Kasse schreibt Sie an, wenn sie ein Foto braucht: vor dem 15. Geburtstag, bei einer neuen Karte oder wenn das gespeicherte Bild zu alt ist. Im Brief steht ein Einmal-Kennwort (TK) oder eine Auftragsnummer (Barmer), mit der Sie das Bild ohne Login hochladen. Die DAK hat ein eigenes Upload-Formular, bei der AOK hängt der Weg von der regionalen AOK ab; einige bieten digitale Fotokabinen an.

Per Post geht es weiter. Dafür ist der Druckbogen gedacht: sechs Bilder auf 10 × 15 cm, im Drogeriemarkt oder am eigenen Fotodrucker ausgedruckt. Zwei Bilder nebeneinander brauchen 70 mm von 100 mm Blattbreite, drei untereinander 135 mm von 150 mm Höhe. Ein Bild ausschneiden, auf der Rückseite mit Namen und Versichertennummer beschriften, fertig. Die AOK vernichtet eingesandte Papierfotos nach dem Einscannen.

Gespeichert wird das Bild bei der Kasse für Ersatz- und Folgekarten, längstens zehn Jahre und nur so lange, wie Sie dort versichert sind. Nach einem Kassenwechsel muss die alte Kasse es spätestens nach drei Monaten löschen (§ 291a Abs. 6 SGB V). Deshalb fragt die neue Kasse nach einem Wechsel erneut nach einem Foto.

Tipps für ein Handyfoto, das durchgeht

Abstand zur Wand. Stellen Sie sich einen Meter vor eine helle, leere Wand. Direkt davor wirft der Kopf einen harten Schatten, und genau den nennen AOK und Barmer als Ablehnungsgrund.

Licht von vorn. Ein Fenster vor Ihnen, nicht hinter Ihnen. Gegenlicht macht das Gesicht dunkel, direkte Sonne macht harte Kanten.

Jemand anderes fotografiert. Ein Selfie mit ausgestrecktem Arm verzerrt die Nase und rückt die Kamera zu nah heran. Wenn niemand da ist: Selbstauslöser, Handy auf Augenhöhe, zwei Meter Abstand, danach hier heranzoomen.

Nichts anderes im Bild. Die Barmer verlangt ausdrücklich, dass keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen sind. Wer aus einem Familienfoto ausschneidet, achtet darauf, dass keine Schulter vom Nachbarn am Rand stehen bleibt.

Was dieses Tool leistet und was nicht

Das Tool schneidet auf 35 × 45 mm zu, zeigt mit drei Linien, wo Scheitel, Augen und Kinn sitzen sollen, speichert ein JPEG mit 413 × 531 Pixeln und legt einen Druckbogen an. Es erkennt kein Gesicht und tauscht keinen Hintergrund aus; das ginge nur mit Serververarbeitung, und die gibt es hier nicht. Ob Licht und Hintergrund reichen, beurteilen Sie selbst, und am Ende die Kasse.

Für andere Zwecke gelten andere Regeln. Beim Führerschein-Foto ist die Kopfhöhe mit 32 bis 36 mm enger gefasst. Für das US-Visum und das indische e-Visa muss das Bild quadratisch sein und bestimmte Dateigrößen einhalten. Für Bewerbung oder Vereinsausweis reicht das Passbild-Studio.

Häufige Fragen

Muss das Foto für die Gesundheitskarte biometrisch sein?

Nein. TK, AOK, Barmer und DAK schreiben das ausdrücklich: Ein biometrisches Passbild wie für Personalausweis oder Reisepass ist nicht nötig. Verlangt wird ein aktuelles Foto, auf dem Ihr Gesicht von vorn und klar erkennbar ist, vor einem ruhigen Hintergrund ohne Schatten. Die AOK und die Barmer nennen dazu eine Kopf- bzw. Gesichtshöhe von 70 bis 80 Prozent des Bildes.

Darf ich das Foto für die Gesundheitskarte selber machen?

Ja. Die Barmer schreibt, Sie können das Foto auch gerne mit dem Handy machen, die DAK schreibt, Sie können es selbst aufnehmen. Anders als beim Personalausweis gibt es keine Pflicht, das Bild von einem Fotografen digital übermitteln zu lassen. Sie laden die Datei über das Formular Ihrer Krankenkasse hoch oder schicken einen Abzug per Post.

Welches Format braucht das Foto für die Gesundheitskarte?

TK und AOK nennen 35 × 45 mm, also das übliche Passbildmaß. Für Dateien gibt die TK 300 × 400 Pixel und die Formate jpg, jpeg, bmp oder png an. Dieses Tool liefert ein JPEG mit 413 × 531 Pixeln, das sind 35 × 45 mm bei 300 dpi. Eine Obergrenze für die Dateigröße nennt keine der vier Kassen auf ihrer Infoseite.

Ab wann ist ein Foto auf der Gesundheitskarte Pflicht?

Ab 15 Jahren. § 291a Absatz 5 SGB V schreibt das Lichtbild vor und nimmt Versicherte unter 15 Jahren aus, außerdem Menschen, die bei der Aufnahme nicht mitwirken können, etwa bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Die Kasse meldet sich von selbst, wenn sie ein Bild braucht. Eine Karte ohne Foto bleibt bis zum Tausch gültig, auch wenn Ihr Kind inzwischen 15 geworden ist.

Darf man auf dem Foto für die Gesundheitskarte lächeln?

Keine der vier Kassen verbietet ein Lächeln ausdrücklich. Gefordert ist, dass Ihr Gesicht klar erkennbar ist, von vorn aufgenommen, mit offenen und sichtbaren Augen. Ein leichtes Lächeln ist damit vereinbar. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut neutral, dann passt das Bild auch zu strengeren Vorgaben.

Wird mein Foto hochgeladen?

Nein, nicht zu uns. Zuschnitt, Hilfslinien und Druckbogen rechnet Ihr eigenes Gerät über die Canvas-Schnittstelle des Browsers. Das Bild wird nicht übertragen und nicht gespeichert, ein Konto gibt es nicht. Hochladen tun Sie die fertige Datei erst selbst, im Formular Ihrer Krankenkasse.

Keine Garantie auf Annahme. Maßgeblich sind die Vorgaben und das Anschreiben Ihrer Krankenkasse. Die Angaben der Kassen sind hier mit Stand 26.09.2026 wiedergegeben.