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Foto für den Schwerbehindertenausweis zuschneiden

Dieses Werkzeug schneidet ein Handyfoto auf 35 × 45 mm im Hochformat zu, das Maß, das Versorgungsämter und Landesämter für den Schwerbehindertenausweis nennen, und speichert es als JPEG unter 1 MB zum Hochladen oder Mailen. Das Foto bleibt auf Ihrem Gerät. Biometrisch muss das Bild nicht sein.

Kein biometrisches Passbild nötig. Das Landesamt in Niedersachsen schreibt wörtlich: „Das Lichtbild muss nicht biometrisch sein.“ Verlangt wird ein aktuelles Passbild, auf dem Sie gut zu erkennen sind. Pflicht ist es ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (§ 5 SchwbAwV).

Ihr Foto verlässt dieses Gerät nicht. Zuschnitt und Druckbogen rechnet die Canvas-Schnittstelle Ihres Browsers. Wir haben beim Test am 28.09.2026 jede Anfrage der Seite mitgeschrieben: Während das Foto verarbeitet und gespeichert wurde, ging genau eine Anfrage hinaus, die Nutzungsmeldung mit dem Namen des Werkzeugs (109 Byte). Bilddaten waren nicht dabei.

Von · · · Datenquelle: § 5 SchwbAwV und die Infoseiten der Landesämter

1. Foto wählen und ausrichten

Alles rechnet in Ihrem Browser. Ihr Foto wird nicht übertragen und nicht gespeichert; hinaus geht nur die anonyme Nutzungsmeldung mit dem Werkzeugnamen.

Foto hierher ziehen oder klicken
  • Oberkante Kopf
  • Augenlinie
  • Kinn

Die Linien sind eine Orientierung, keine Vorgabe der Ämter. Liegt der Scheitel auf der grünen und das Kinn auf der orangen Linie, füllt der Kopf 75 Prozent der Bildhöhe und sitzt mittig, so wie auf einem üblichen Passbild.

2. Ergebnis herunterladen

Sobald Sie ein Foto gewählt haben, erscheinen hier die Datei für das Amt und der Druckbogen.

Was die Ämter verlangen

Den Ausweis stellen meist Landesbehörden aus, in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte, in Baden-Württemberg die Versorgungsämter der Landratsämter (Sozialministerium Baden-Württemberg). Die Bundesverordnung sagt nur, dass ab zehn Jahren ein Passbild dazugehört. Wie es aussehen soll und wie es hinkommt, steht auf den Seiten der Ämter. Die Tabelle zeigt, was dort steht; eine leere Zelle heißt, die Seite sagt dazu nichts.

QuelleMaßAussehenDateiBiometrisch?
§ 5 SchwbAwV, Muster 5
Bund, alle Länder
Ausweis im Format ID-1, 85,60 × 53,98 mm„ein Passbild“, ab vollendetem 10. Lebensjahr––
ZBFS Bayern
FAQ, abgerufen 28.09.2026
35 × 45 mm, Hochformataktuell; einfarbig heller Hintergrund; Kopf mittig und gerade; Brille ja, Sonnenbrille nein; farbig oder schwarz-weißUpload über das Kontaktformularkeine Angabe
LASG Schleswig-Holstein
Seitenstand 16.07.2026
35 × 45 mm, Hochformatkeine Angabe.jpg, höchstens 1 MB; Upload über die Homepage derzeit nicht möglichkeine Angabe
LS Niedersachsen
FAQ, abgerufen 28.09.2026
„etwa 4,5 x 3,5 cm“farbig, gut erkennbarOriginal per Post oder jpg per E-Mailnein
LAGeSo Berlin
abgerufen 28.09.2026
keine AngabeFarbausdruck auf Papier reicht nichtOnline-Formular; E-Mail als JPG, PNG oder BMPkeine Angabe
Kreis Wesel (NRW)
abgerufen 28.09.2026
45 × 35 mm, Hochformat, ohne Randfarbig; Name und Geburtsdatum auf der Rückseiteelektronisch über das Landesportal mit Zugangsdaten aus dem Anschreiben; nicht per E-Mailkeine Angabe

Stand: 28.09.2026. Alle Seiten an diesem Tag abgerufen. Keine der Quellen nennt eine Kopfhöhe in Prozent oder ein Höchstalter des Fotos. Maßgeblich ist das Anschreiben Ihres Amts.

Passbild ja, biometrisch nein

Die Schwerbehindertenausweisverordnung regelt das Foto in einem einzigen Paragrafen. § 5 Abs. 1 SchwbAwV: Der Ausweis bekommt ein Bild, wenn der Inhaber das 10. Lebensjahr vollendet hat, und dafür „hat der schwerbehinderte Mensch ein Passbild beizubringen“. Mehr steht dort nicht. Weder Kopfhöhe noch Hintergrund noch Dateiformat sind bundesweit festgelegt. Anders als beim Personalausweis gilt auch die Passverordnung mit ihrer Fotomustertafel nicht.

Was die Ämter daraus machen, ist trotzdem ziemlich einheitlich. Bayern und Schleswig-Holstein nennen 35 × 45 mm im Hochformat, also das gewohnte Passbild. Niedersachsen schreibt „etwa 4,5 x 3,5 cm“ und stellt klar, dass das Bild nicht biometrisch sein muss. Der Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen verlangt 45 × 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das ist dasselbe Maß, nur mit der Höhe zuerst.

Die genaueste Beschreibung liefert das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das Foto soll aktuell sein, vor einem einfarbig hellen Hintergrund ohne Möbel oder Gebäude aufgenommen, nur Sie zeigen und keine weiteren Personen. Der Kopf sitzt mittig und gerade, keine Profilansicht. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt, das Gesicht darf nicht verdeckt sein. Eine Brille ist in Ordnung, eine Sonnenbrille nicht. Das Bild darf farbig oder schwarz-weiß sein. Niedersachsen und der Kreis Wesel wollen dagegen ein farbiges Foto. Wer nicht weiß, welche Regel bei ihm gilt, nimmt ein Farbfoto, das passt überall.

Datei für den Upload: 413 × 531 Pixel, JPEG, unter 1 MB

Eine Pixelzahl nennt kein Amt. Dieses Werkzeug rechnet deshalb vom Maß aus: 35 mm geteilt durch 25,4 mm je Zoll mal 300 dpi ergibt 413 Pixel Breite, 45 mm ergeben 531 Pixel Höhe. Das ist die Auflösung, mit der ein Fotolabor einen Abzug im Passbildformat druckt. Auf der Karte selbst wird das Bild kleiner, denn der Ausweis hat nach Muster 5 der Verordnung das Scheckkartenformat ID-1 mit 85,60 × 53,98 mm.

Beim Dateiformat gibt es zwei klare Angaben. Schleswig-Holstein nimmt .jpg mit höchstens 1 MB, Niedersachsen jpg per E-Mail, Berlin JPG, PNG oder BMP. Gespeichert wird deshalb ein JPEG. Das Werkzeug beginnt mit sehr hoher Qualität und senkt sie nur, wenn die Datei sonst über 1.000.000 Byte käme. Bei 413 × 531 Pixeln passiert das praktisch nie. Im Test am 28.09.2026 kam selbst ein 12-Megapixel-Handyfoto voller Bildrauschen, der ungünstigste Fall für JPEG, auf 141 kB. Die tatsächliche Größe steht unter dem Bild.

Wie das Foto zum Amt kommt

Die meisten Ämter fragen erst nach dem Foto, wenn der Grad der Behinderung festgestellt ist. Schleswig-Holstein bittet ausdrücklich, das Bild erst nach Aufforderung einzureichen, und schreibt, dass der Upload über die Homepage derzeit nicht möglich ist. Der Kreis Wesel schickt mit der Eingangsbestätigung ein Schreiben mit Benutzercode und Geschäftszeichen für das Upload-Portal des Landes; per E-Mail nimmt er keine Fotos. Berlin bietet ein Online-Formular an und nimmt Bilder auch per Mail. In Bayern läuft der Upload über das Kontaktformular des ZBFS, Anliegen „Bildupload zum Schwerbehindertenausweis“. Hamburg hat einen eigenen Online-Dienst zum Hochladen.

Per Post geht es überall. Dafür ist der Druckbogen gedacht: sechs Bilder auf 10 × 15 cm, im Drogeriemarkt oder am Fotodrucker gedruckt. Zwei Bilder nebeneinander brauchen 70 von 100 mm Blattbreite, drei untereinander 135 von 150 mm Höhe. Auf die Rückseite gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum und, falls vorhanden, das Geschäftszeichen. Berlin weist darauf hin, dass ein Farbausdruck auf normalem Papier nicht reicht. Drucken Sie also auf Fotopapier oder lassen Sie einen Abzug machen.

Neues Foto bei Verlängerung oder Verlust?

Nicht immer. Berlin speichert das Lichtbild vier Wochen, auf ausdrückliche Zustimmung bis zu zehn Jahre. Der Kreis Wesel braucht kein neues Bild, wenn Sie schon einen Ausweis im Scheckkartenformat hatten und der dauerhaften Speicherung zugestimmt haben. Ohne diese Zustimmung und bei jedem Umtausch eines alten Papierausweises ist ein neues Foto fällig. Schleswig-Holstein vernichtet Originale und Scans, sobald der Ausweis verschickt ist, Sicherungsdateien nach spätestens sechs Wochen.

Wer das Haus nicht oder nur mit einem Krankenwagen verlassen kann, bekommt den Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild (§ 5 Abs. 2 SchwbAwV). Im Bildfeld steht dann „Ohne Lichtbild gültig“. Für Kinder unter zehn Jahren gibt es den Ausweis ebenfalls ohne Bild.

Tipps für ein Handyfoto, das angenommen wird

Helle, leere Wand. Einen Meter davor stellen, nicht direkt davor. Sonst wirft der Kopf einen Schatten, und das Bayern-Merkblatt verlangt einen einfarbigen Hintergrund.

Licht von vorn. Ein Fenster vor Ihnen, nicht dahinter. Gegenlicht macht das Gesicht dunkel.

Jemand anderes fotografiert. Ein Selfie mit ausgestrecktem Arm verzerrt das Gesicht. Wer allein ist: Selbstauslöser, Handy auf Augenhöhe, zwei Meter Abstand, danach hier heranzoomen.

Bei Pflegebedürftigen: Ein Foto im Rollstuhl oder im Sitzen ist kein Problem, solange der Kopf gerade und mittig im Bild ist und niemand sonst zu sehen ist. Eine stützende Hand am Rand schneiden Sie mit dem Zoom weg.

Was dieses Werkzeug leistet und was nicht

Es schneidet auf 35 × 45 mm zu, zeigt drei Hilfslinien für Scheitel, Augen und Kinn, speichert ein JPEG mit 413 × 531 Pixeln unter 1 MB und legt einen Druckbogen mit sechs Bildern an. Es erkennt kein Gesicht und tauscht keinen Hintergrund. Ob Licht und Hintergrund reichen, beurteilen Sie selbst und am Ende das Amt.

Für andere Ausweise gelten andere Regeln. Das Foto für die Gesundheitskarte ist ebenfalls nicht biometrisch, die Kassen nennen aber eine Kopfhöhe von 70 bis 80 Prozent. Beim Führerschein liegt die Kopfhöhe bei 32 bis 36 mm. Für Reisepass und Personalausweis taugt kein Ausdruck, auch keiner aus diesem Werkzeug: Seit 01.05.2025 nehmen die Ämter nur noch digital übermittelte Lichtbilder vom registrierten Fotografen oder vom Automaten im Amt an (§§ 4 und 5 PassV, BMI). Das Passbild-Studio ist für Bewerbung, Führerschein und ähnliche Zwecke gedacht.

Häufige Fragen

Muss das Foto für den Schwerbehindertenausweis biometrisch sein?

Nein. Das Landesamt für Soziales in Niedersachsen schreibt ausdrücklich, dass das Lichtbild nicht biometrisch sein muss. § 5 SchwbAwV verlangt nur ein Passbild. Es soll aktuell sein, Sie gut erkennbar zeigen, von vorn und mittig, vor einem einfarbig hellen Hintergrund. Die strengen Regeln der Passverordnung für Personalausweis und Reisepass gelten hier nicht.

Welche Größe braucht das Foto für den Schwerbehindertenausweis?

35 × 45 mm im Hochformat, das übliche Passbildmaß. So steht es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales und beim Landesamt Schleswig-Holstein; Niedersachsen schreibt etwa 4,5 × 3,5 cm. Als Datei liefert dieses Werkzeug 413 × 531 Pixel, das sind 35 × 45 mm bei 300 dpi. Schleswig-Holstein nimmt höchstens 1 MB, die Datei bleibt darunter.

Wie lade ich das Foto für den Schwerbehindertenausweis hoch?

Das hängt vom Land ab. In Bayern über das Kontaktformular des ZBFS mit dem Anliegen „Bildupload zum Schwerbehindertenausweis“, in Berlin über ein Online-Formular oder per E-Mail als JPG, PNG oder BMP, in Hamburg über einen eigenen Online-Dienst. In Nordrhein-Westfalen kommen die Zugangsdaten für das Upload-Portal mit dem Anschreiben. In Schleswig-Holstein ist der Upload über die Homepage derzeit abgeschaltet; dort geht das Bild auf Papier oder elektronisch als jpg bis 1 MB, den Weg nennt das Amt nach der Bewilligung.

Ab wann braucht der Schwerbehindertenausweis ein Foto?

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, also ab dem 10. Geburtstag (§ 5 Abs. 1 SchwbAwV). Jüngere Kinder bekommen den Ausweis ohne Bild. Wer das Haus nicht oder nur mit einem Krankenwagen verlassen kann, erhält den Ausweis auf Antrag ebenfalls ohne Lichtbild; im Bildfeld steht dann „Ohne Lichtbild gültig“.

Brauche ich bei der Verlängerung ein neues Foto?

Nur, wenn das Amt Ihr Bild nicht gespeichert hat. Berlin speichert es vier Wochen, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bis zu zehn Jahre. Der Kreis Wesel braucht kein neues Foto, wenn Sie schon einen Ausweis im Scheckkartenformat haben und der dauerhaften Speicherung zugestimmt haben. Wer einen alten Papierausweis umtauscht, braucht immer ein neues Bild.

Wird mein Foto hochgeladen?

Nicht zu uns. Zuschnitt und Druckbogen rechnet Ihr Browser über die Canvas-Schnittstelle. Beim Test am 28.09.2026 haben wir alle Anfragen der Seite mitgeschrieben, während ein Foto verarbeitet und gespeichert wurde: keine davon enthielt Bilddaten. Ein Konto gibt es nicht. Die fertige Datei schicken Sie selbst an Ihr Amt.

Keine Garantie auf Annahme. Maßgeblich sind die Vorgaben und das Anschreiben Ihres Versorgungsamts oder Landesamts. Die Angaben der Ämter sind hier mit Stand 28.09.2026 wiedergegeben.