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Mietbescheinigung vom Vermieter

Dieser Generator setzt eine Mietbescheinigung als ausfüllbares PDF, aufgeschlüsselt in Grundmiete, kalte Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasser und Stellplatz, so wie Wohngeldstelle und Jobcenter sie verlangen. Er addiert die Gesamtmiete, rechnet die Kaltmiete je Quadratmeter und prüft die Angaben, die § 23 Abs. 3 WoGG vom Empfänger der Miete fordert. Gibt Ihre Behörde ein eigenes Formular vor, nehmen Sie dieses.

Von · · · Datenquelle: § 23 Abs. 3 WoGG, § 9 WoGG · Methodik

Angaben zur Miete

Die Bescheinigung ist für

Vermieter und Mieter

Wohnung

Monatliche Miete in Euro

Ihr Formular

Nach dem Erstellen erscheinen hier Gesamtmiete, Miete je m², die Prüfung der Pflichtangaben und das PDF.

Zuerst beim eigenen Amt nachsehen

Eine bundesweit einheitliche Mietbescheinigung gibt es nicht. Viele Wohngeldstellen und Jobcenter haben ein eigenes Formular, oft als PDF auf der Website des Landkreises, und manche bestehen darauf. Schauen Sie deshalb zuerst in das Schreiben, mit dem die Stelle Unterlagen anfordert, oder auf ihre Seite. Liegt dort ein Vordruck, nehmen Sie ihn. Dieser Generator ist für den anderen Fall: Die Stelle will „eine Bescheinigung des Vermieters über die Miete“ und gibt kein Formular vor, oder der Vermieter möchte ein sauberes Blatt statt einer handschriftlichen Notiz.

Das PDF hat Formularfelder. Was der Mieter schon weiß, trägt er am Bildschirm ein; der Vermieter prüft, ergänzt die leeren Felder am Rechner oder mit Kugelschreiber und unterschreibt. Der Generator addiert die Posten zur Gesamtmiete und rechnet die Kaltmiete je Quadratmeter aus, eine Zahl, auf die das Jobcenter bei der Angemessenheit schaut.

Was die Behörde wissen will

Für das Wohngeld regelt das Gesetz die Auskunft des Vermieters ausdrücklich: Der Empfänger der Miete muss der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft über die Höhe und die Zusammensetzung der Miete geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist (§ 23 Abs. 3 WoGG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.09.2026). „Zusammensetzung“ heißt: Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten getrennt, denn Heizkosten und Warmwasser rechnet die Wohngeldstelle anders als die Kaltmiete. Beim Jobcenter gibt es keine vergleichbare Pflicht des Vermieters; dort muss der Antragsteller die Kosten der Unterkunft belegen. Die meisten Vermieter helfen trotzdem, weil sonst die Miete ausbleibt.

AngabeWozuGrundlage
Name, Anschrift und Kontakt des VermietersRückfragen der Behörde§ 23 Abs. 3 WoGG: „Empfänger der Miete“
GrundmieteHöhe der Miete§ 23 Abs. 3 WoGG
Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasser getrenntZusammensetzung der Miete§ 23 Abs. 3 WoGG
Wohnfläche und Zahl der RäumeAngemessenheit, Miete je m²Antrag, Formular der Stelle
Mietbeginn und PersonenzahlHaushalt und ZeitraumAntrag
Datum und UnterschriftBestätigung durch den VermieterUrkunde

Ein Beispiel mit Zahlen

Eine Mieterin in Hannover zahlt 560 € Grundmiete, 140 € Vorauszahlung für Betriebskosten und 95 € für Heizung, die Wohnung hat 62,5 m². Die Bescheinigung weist 795,00 € Gesamtmiete aus und 8,96 € kalt je Quadratmeter. Kommt ein Stellplatz für 30 € dazu, steht er in einer eigenen Zeile. Das ist wichtig, denn beim Wohngeld bleibt die Vergütung für Garage oder Stellplatz bei der Miete außer Betracht, ebenso Heizkosten und Warmwasser (§ 9 WoGG). Eine Summe ohne Aufschlüsselung würde die Behörde zurückschicken.

Heizkosten in der Miete oder getrennt

Bei manchen älteren Verträgen oder möblierten Zimmern sind Heizung und Nebenkosten in einer Pauschale enthalten. Dann setzen Sie das Häkchen „Heizkosten sind in der Grundmiete enthalten“ und tragen bei Heizkosten 0 ein. Die Behörde zieht in diesem Fall einen Anteil für Heizung selbst heraus. Wer beides einträgt, eine Pauschale und eine Heizkostenzeile, bekommt vom Generator einen Hinweis, weil der Betrag dann doppelt zählen würde.

Warmwasser und Heizart

Die Heizart und die Frage, ob Warmwasser über die Heizung oder mit einem Durchlauferhitzer erzeugt wird, fragen fast alle Formulare der Ämter ab. Der Grund: Bei dezentralem Warmwasser zahlt der Mieter den Strom dafür selbst, und das Jobcenter erkennt dafür einen Mehrbedarf an (§ 21 Abs. 7 SGB II). Beide Angaben sind Auswahlfelder; bleiben sie leer, steht im PDF ein freies Feld.

Direktzahlung an den Vermieter

Wohngeldstelle und Jobcenter können die Miete direkt an den Vermieter überweisen: das Jobcenter auf Antrag des Leistungsberechtigten (§ 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II), die Wohngeldstelle mit seiner schriftlichen Einwilligung (§ 26 Abs. 1 WoGG). Dafür brauchen sie seine Bankverbindung. Das Jobcenter soll auch ohne Antrag direkt an den Vermieter zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, vor allem wenn Mietrückstände bestehen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen (§ 22 Abs. 7 Satz 2 und 3 Nr. 1 SGB II, Stand: 28.09.2026). Das Feld für die IBAN ist deshalb freiwillig und erscheint nur im PDF, wenn Sie es ausfüllen. Wenn Sie die IBAN vorher prüfen wollen, hilft der IBAN-Prüfer.

Abgrenzung zu anderen Vermieterpapieren

Die Mietbescheinigung nennt die Höhe der Miete. Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Meldebehörde den Einzug (§ 19 BMG), die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der nächsten Vermieterin, dass gezahlt wurde. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüft das Formular nicht; einen Überblick über Wohngeld und Kinderzuschlag gibt AnspruchHeld.

Ihre Daten bleiben im Browser

Die Angaben verlassen Ihren Rechner nicht. Summe, Prüfung und PDF entstehen im Browser. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite außerdem Google Analytics und Google AdSense, je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Die Mietbescheinigung ist ein Einzelblatt für eine Behörde. Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen für mehrere Wohnungen erledigen lässt sich mit VermieterHeld, unserem Programm für private Vermieter. Für die Bescheinigung allein brauchen Sie es nicht.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die Mietbescheinigung für das Jobcenter?

Viele Jobcenter haben ein eigenes Formular auf ihrer Website oder im Anschreiben. Nehmen Sie zuerst dieses. Gibt die Stelle keins vor, genügt eine Bescheinigung des Vermieters mit allen Kostenbestandteilen, wie sie dieser Generator erstellt.

Muss der Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen?

Gegenüber der Wohngeldbehörde ja: Der Empfänger der Miete muss auf Verlangen Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der Miete geben (§ 23 Abs. 3 WoGG). Für das Jobcenter gibt es keine vergleichbare Vorschrift; dort muss der Antragsteller die Kosten belegen.

Was gehört in eine Mietbescheinigung für das Wohngeld?

Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten getrennt, dazu Wohnfläche, Mietbeginn, Zahl der Personen und die Unterschrift des Vermieters. Garage oder Stellplatz gehören in eine eigene Zeile, weil sie beim Wohngeld nicht zur Miete zählen (§ 9 WoGG).

Kann ich die Mietbescheinigung als PDF ausdrucken?

Ja. Das PDF hat Formularfelder; Sie können es am Rechner weiter ausfüllen oder ausdrucken und von Hand ergänzen. Unterschreiben muss der Vermieter.

Was mache ich, wenn die Heizkosten in der Miete enthalten sind?

Setzen Sie das Häkchen „Heizkosten sind in der Grundmiete enthalten“ und tragen Sie bei den Heizkosten 0 ein. Die Behörde zieht den Anteil für Heizung dann selbst heraus.

Kann die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden?

Ja. Das Jobcenter zahlt auf Antrag des Leistungsberechtigten direkt an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II), die Wohngeldstelle mit seiner schriftlichen Einwilligung (§ 26 Abs. 1 WoGG). Dafür gibt es das freiwillige IBAN-Feld.

Grundlage sind § 23 Abs. 3 und § 9 WoGG, § 21 Abs. 7 und § 22 Abs. 7 SGB II in der am 28.09.2026 abgerufenen Fassung. Ob die Miete angemessen ist und ob ein Anspruch besteht, entscheidet die Behörde; das Werkzeug prüft es nicht. Keine Rechtsberatung.