Zuerst beim eigenen Amt nachsehen
Eine bundesweit einheitliche Mietbescheinigung gibt es nicht. Viele Wohngeldstellen und Jobcenter haben ein eigenes Formular, oft als PDF auf der Website des Landkreises, und manche bestehen darauf. Schauen Sie deshalb zuerst in das Schreiben, mit dem die Stelle Unterlagen anfordert, oder auf ihre Seite. Liegt dort ein Vordruck, nehmen Sie ihn. Dieser Generator ist für den anderen Fall: Die Stelle will „eine Bescheinigung des Vermieters über die Miete“ und gibt kein Formular vor, oder der Vermieter möchte ein sauberes Blatt statt einer handschriftlichen Notiz.
Das PDF hat Formularfelder. Was der Mieter schon weiß, trägt er am Bildschirm ein; der Vermieter prüft, ergänzt die leeren Felder am Rechner oder mit Kugelschreiber und unterschreibt. Der Generator addiert die Posten zur Gesamtmiete und rechnet die Kaltmiete je Quadratmeter aus, eine Zahl, auf die das Jobcenter bei der Angemessenheit schaut.
Was die Behörde wissen will
Für das Wohngeld regelt das Gesetz die Auskunft des Vermieters ausdrücklich: Der Empfänger der Miete muss der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft über die Höhe und die Zusammensetzung der Miete geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist (§ 23 Abs. 3 WoGG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.09.2026). „Zusammensetzung“ heißt: Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten getrennt, denn Heizkosten und Warmwasser rechnet die Wohngeldstelle anders als die Kaltmiete. Beim Jobcenter gibt es keine vergleichbare Pflicht des Vermieters; dort muss der Antragsteller die Kosten der Unterkunft belegen. Die meisten Vermieter helfen trotzdem, weil sonst die Miete ausbleibt.
| Angabe | Wozu | Grundlage |
|---|---|---|
| Name, Anschrift und Kontakt des Vermieters | Rückfragen der Behörde | § 23 Abs. 3 WoGG: „Empfänger der Miete“ |
| Grundmiete | Höhe der Miete | § 23 Abs. 3 WoGG |
| Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasser getrennt | Zusammensetzung der Miete | § 23 Abs. 3 WoGG |
| Wohnfläche und Zahl der Räume | Angemessenheit, Miete je m² | Antrag, Formular der Stelle |
| Mietbeginn und Personenzahl | Haushalt und Zeitraum | Antrag |
| Datum und Unterschrift | Bestätigung durch den Vermieter | Urkunde |
Ein Beispiel mit Zahlen
Eine Mieterin in Hannover zahlt 560 € Grundmiete, 140 € Vorauszahlung für Betriebskosten und 95 € für Heizung, die Wohnung hat 62,5 m². Die Bescheinigung weist 795,00 € Gesamtmiete aus und 8,96 € kalt je Quadratmeter. Kommt ein Stellplatz für 30 € dazu, steht er in einer eigenen Zeile. Das ist wichtig, denn beim Wohngeld bleibt die Vergütung für Garage oder Stellplatz bei der Miete außer Betracht, ebenso Heizkosten und Warmwasser (§ 9 WoGG). Eine Summe ohne Aufschlüsselung würde die Behörde zurückschicken.
Heizkosten in der Miete oder getrennt
Bei manchen älteren Verträgen oder möblierten Zimmern sind Heizung und Nebenkosten in einer Pauschale enthalten. Dann setzen Sie das Häkchen „Heizkosten sind in der Grundmiete enthalten“ und tragen bei Heizkosten 0 ein. Die Behörde zieht in diesem Fall einen Anteil für Heizung selbst heraus. Wer beides einträgt, eine Pauschale und eine Heizkostenzeile, bekommt vom Generator einen Hinweis, weil der Betrag dann doppelt zählen würde.
Warmwasser und Heizart
Die Heizart und die Frage, ob Warmwasser über die Heizung oder mit einem Durchlauferhitzer erzeugt wird, fragen fast alle Formulare der Ämter ab. Der Grund: Bei dezentralem Warmwasser zahlt der Mieter den Strom dafür selbst, und das Jobcenter erkennt dafür einen Mehrbedarf an (§ 21 Abs. 7 SGB II). Beide Angaben sind Auswahlfelder; bleiben sie leer, steht im PDF ein freies Feld.
Direktzahlung an den Vermieter
Wohngeldstelle und Jobcenter können die Miete direkt an den Vermieter überweisen: das Jobcenter auf Antrag des Leistungsberechtigten (§ 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II), die Wohngeldstelle mit seiner schriftlichen Einwilligung (§ 26 Abs. 1 WoGG). Dafür brauchen sie seine Bankverbindung. Das Jobcenter soll auch ohne Antrag direkt an den Vermieter zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, vor allem wenn Mietrückstände bestehen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen (§ 22 Abs. 7 Satz 2 und 3 Nr. 1 SGB II, Stand: 28.09.2026). Das Feld für die IBAN ist deshalb freiwillig und erscheint nur im PDF, wenn Sie es ausfüllen. Wenn Sie die IBAN vorher prüfen wollen, hilft der IBAN-Prüfer.
Abgrenzung zu anderen Vermieterpapieren
Die Mietbescheinigung nennt die Höhe der Miete. Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Meldebehörde den Einzug (§ 19 BMG), die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der nächsten Vermieterin, dass gezahlt wurde. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüft das Formular nicht; einen Überblick über Wohngeld und Kinderzuschlag gibt AnspruchHeld.
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