Wofür die neue Hausverwaltung die Bescheinigung will
Wer sich um eine Wohnung bewirbt, legt heute meist drei Papiere vor: Einkommensnachweis, Selbstauskunft und eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass die Miete gezahlt wurde. Das letzte Papier heißt Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, manchmal auch Vermieterbescheinigung oder Mietzahlungsbestätigung. Die neue Vermieterin will damit abschätzen, ob sie ihr Geld bekommt. Ein Beispiel: Ein Paar zieht von Linden nach List und braucht die Bestätigung für die Jahre 2024 und 2025. Der bisherige Vermieter trägt Namen, Wohnung und Zeitraum ein, unterschreibt und gibt das Blatt mit. Zehn Minuten Arbeit, die dem Paar die Besichtigung rettet.
Der Generator oben setzt dieses Blatt als PDF mit Formularfeldern. Was Sie eintragen, steht vorbelegt im Feld; was Sie leer lassen, bleibt zum Ausfüllen am Bildschirm oder mit dem Kugelschreiber frei. Er prüft, ob der Zeitraum vor dem Ausstellungsdatum endet, ob er nach dem Mietbeginn anfängt und nicht über ein Mietende hinausreicht, und zählt die Monate, die Sie bestätigen.
Muss der Vermieter das ausstellen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat am 30.09.2009 entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen kann, die über eine Quittung hinausgeht (Urteil VIII ZR 238/08, Pressemitteilung 199/2009, abgerufen am 28.09.2026). Was das Gesetz gibt, ist die Quittung: Wer eine Leistung empfängt, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen (§ 368 BGB). Eine Quittung bestätigt einzelne Zahlungen. Die Bescheinigung sagt mehr, nämlich dass nichts offen ist. Diese Aussage kann der Vermieter verweigern, etwa weil eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht.
In der Praxis stellen die meisten Vermieter sie trotzdem aus, weil ein Mieter, der pünktlich auszieht, auch ihnen nützt. Wer sich nicht festlegen will, wählt im Generator „Letzte Abrechnung steht noch aus“: Dann bestätigt das Blatt nur die laufenden Zahlungen und sagt ausdrücklich, dass die Nebenkosten offen sind.
Was auf dem Blatt stehen muss
Ein Gesetz mit Pflichtangaben gibt es für dieses Papier nicht. Brauchbar ist es aber nur, wenn die neue Vermieterin daraus erkennt, wer was für welchen Zeitraum bestätigt. Der Generator verlangt deshalb fünf Angaben und zeigt nach dem Erstellen in einer Tabelle, ob alle drin sind.
| Angabe | Warum | Grundlage |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Vermieters | Wer bestätigt, muss erreichbar sein, falls die neue Verwaltung nachfragt | § 368 BGB (Aussteller des Empfangsbekenntnisses) |
| Namen aller Mieter | Bei zwei Vertragspartnern gilt die Bestätigung für beide | Mietvertrag |
| Anschrift und Lage der Wohnung | Ordnet die Zahlungen einer Wohnung zu | Mietvertrag |
| Zeitraum von–bis | Bestätigt wird nur, was schon gezahlt ist; der Zeitraum endet spätestens am Ausstellungstag | § 368 BGB: Quittung „gegen Empfang“ |
| Datum und Unterschrift | Ohne Unterschrift ist das Blatt nur ein Entwurf | Urkunde |
Die Monatsmiete ist freiwillig. Manche Vermieter lassen sie weg, weil sie die neue Vermieterin nichts angeht. Wer sie einträgt, nimmt am besten die Gesamtmiete mit Vorauszahlungen, denn nach ihr richtet sich die Frage, ob jemand die neue Wohnung bezahlen kann.
Pünktlich oder nur vollständig
Zwischen „vollständig gezahlt“ und „pünktlich gezahlt“ liegt ein Unterschied, den Vermieter kennen. Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig (§ 556b Abs. 1 BGB), der Samstag zählt dabei nicht. Wer ein paar Mal erst am zehnten überwiesen hat, hat vollständig, aber nicht pünktlich gezahlt. Der Generator schreibt „pünktlich“ nur, wenn Sie das Häkchen setzen. Ohne Häkchen bestätigt das Blatt, dass für den Zeitraum alles angekommen ist und nichts offensteht.
Betriebskosten und Kaution
Der heikelste Punkt ist die letzte Nebenkostenabrechnung. Sie kommt oft erst im Herbst des Folgejahres, und bis dahin weiß niemand, ob der Mieter nachzahlen muss. Drei Formulierungen stehen zur Wahl: alle erstellten Abrechnungen sind ausgeglichen, die letzte steht noch aus, oder das Blatt sagt zu Betriebskosten gar nichts. Die Kaution ist ein eigener Satz, den Sie nur setzen, wenn sie vollständig gezahlt ist. Über ihre Rückzahlung sagt die Bescheinigung nichts; die rechnet der Kautionsabrechnungs-Rechner.
Abgrenzung: Wohnungsgeberbestätigung, Quittung, Mietbescheinigung
Drei Papiere werden oft verwechselt. Die Wohnungsgeberbestätigung braucht die Meldebehörde für die Anmeldung, geregelt in § 19 BMG, und sie sagt nichts über Zahlungen. Die Quittung bestätigt eine einzelne Barzahlung. Die Mietbescheinigung nennt Höhe und Zusammensetzung der Miete für Wohngeld oder Jobcenter. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist das Papier für die Wohnungssuche.
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Eine Bescheinigung für einen Mieter ist hier schnell gemacht. Wer als Vermieter Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Schreiben für mehrere Wohnungen an einer Stelle haben will, nutzt dafür besser VermieterHeld, unsere Verwaltungssoftware für private Vermieter. Diese Seite braucht kein Konto.