Welches Modell gilt in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2025 das modifiziertes Bodenwertmodell nach §§ 38, 40 LGrStG BW. Baden-Württemberg besteuert allein den Boden. Das Gebäude darauf spielt für die Steuer keine Rolle. Die Formel lautet verkürzt: Bodenfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Baden-Württemberg hat sich als einziges Land für ein modifiziertes Bodenwertmodell entschieden. Die Rechnung braucht nur zwei Zahlen: die Fläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Beides multipliziert ergibt den Grundsteuerwert, der nach § 38 LGrStG auf volle hundert Euro abgerundet wird. Was auf dem Grundstück steht, fragt niemand ab — ein Reihenhaus, eine Villa und eine Baulücke mit derselben Fläche in derselben Lage zahlen denselben Betrag.
Die Steuermesszahl beträgt 1,30 Promille. Bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt § 40 Abs. 3 LGrStG sie um 30 Prozent auf 0,91 Promille. Wichtig ist die Reihenfolge: Nach § 40 Abs. 7 LGrStG werden mehrere Ermäßigungen addiert und nicht nacheinander abgezogen. Wer neben der Wohnnutzung eine Ermäßigung für ein Baudenkmal oder für geförderten Wohnraum hat, kommt also auf 30 plus zehn beziehungsweise 30 plus 25 Prozentpunkte — und nicht auf den kleineren Wert, den eine Multiplikation ergäbe. Bayern, Hamburg und Niedersachsen machen das genau umgekehrt.
Für die Praxis heißt das: Der Bodenrichtwert ist die Stellschraube, an der alles hängt. Er steht im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW und gilt zonenweise, nicht grundstücksgenau. Große Grundstücke am Ortsrand können dadurch stärker belastet sein als kleine Grundstücke in Toplage mit einem viel höheren Gebäudewert. Das war der erklärte Wille des Landesgesetzgebers und ist zugleich der Punkt, an dem die meisten Widersprüche ansetzen.
| Merkmal | Regelung in Baden-Württemberg |
|---|---|
| Modell | modifiziertes Bodenwertmodell |
| Fundstelle | §§ 38, 40 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) |
| Formel | Bodenfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
| Wertabhängig | ja, über den Bodenrichtwert |
| Angaben, die Sie brauchen | Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, überwiegende Wohnnutzung ja oder nein und Hebesatz Ihrer Gemeinde |
| Grundsteuer C möglich | ja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat |
Beispielrechnung in Baden-Württemberg
Gerechnet wird ein Einfamilienhaus-Grundstück von 600 Quadratmetern mit einem Bodenrichtwert von 350 Euro je Quadratmeter, überwiegend zum Wohnen genutzt. Als Hebesatz ist 292 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.
- Grundstückswert: 600 m² × 350,00 €/m² (Bodenrichtwert 01.01.2022) = 210.000,00 €, auf volle 100 Euro abgerundet 210.000,00 €.
- Das Gebäude bleibt unbewertet — Baden-Württemberg besteuert allein den Boden.
- Steuermesszahl 1,30 ‰, ermäßigt um 30 Prozentpunkte (30 % für überwiegende Wohnnutzung, § 40 Abs. 3 LGrStG BW) auf 0,910 ‰.
- 210.000,00 € × 0,910 ‰ = Steuermessbetrag 191,10 €.
- Steuermessbetrag × Hebesatz 292 % = 558,01 € im Jahr.
Unter dem Strich stehen 558,01 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 139,50 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 191,10 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.
Hebesätze in Baden-Württemberg 2025
Baden-Württemberg hat 1.100 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 292 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 217 % und 400 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 1.064 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 97 % der Gemeinden des Landes, 743 haben gesenkt und 292 erhöht.
| Kennzahl | Grundsteuer B in Baden-Württemberg | Gemeinde |
|---|---|---|
| mittlerer Hebesatz (Median) | 292 % | — |
| niedrigster Hebesatz | 78 % | Allensbach (7.299 Einwohner) |
| höchster Hebesatz | 1.350 % | Creglingen (4.417 Einwohner) |
| mittlerer Hebesatz Grundsteuer A | 410 % | — |
| mittlerer Gewerbesteuerhebesatz | 360 % | — |
| Gemeinden in der Statistik | 1.100 | davon 1.064 mit Änderung 2025 |
Im Ländervergleich steht Baden-Württemberg damit auf Rang 15 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Baden-Württemberg liegt damit 103 Prozentpunkte darunter. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.
Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.
Was der Hebesatz für Sie ausmacht
Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Baden-Württemberg liegen bei diesem Grundstück 2.430,79 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.
| Hebesatz | Einordnung | Grundsteuer im Jahr | je Quartal |
|---|---|---|---|
| 78 % | niedrigster Satz im Land (Allensbach) | 149,06 € | 37,27 € |
| 217 % | Viertel der Gemeinden darunter | 414,69 € | 103,67 € |
| 292 % | mittlerer Satz im Land | 558,01 € | 139,50 € |
| 400 % | Viertel der Gemeinden darüber | 764,40 € | 191,10 € |
| 1.350 % | höchster Satz im Land (Creglingen) | 2.579,85 € | 644,96 € |
Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.
Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.
Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner bildet die Formel nach §§ 38, 40 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.
Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.