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Grundsteuer berechnen in Hessen

In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell nach §§ 4–7 HGrStG. Dieser Rechner bildet die Formel mit allen Rundungsregeln nach, zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt und nennt die amtlichen Hebesätze der 421 Gemeinden des Landes.

Von · · Rechtsstand: 18.09.2026 · · Datenquelle: Regionaldatenbank Deutschland

Grundsteuer berechnen

Alles rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht 2025.

Ihr Ergebnis

Links die Angaben eintragen und auf „Grundsteuer berechnen“ klicken. Welche Felder Sie ausfüllen müssen, hängt am Bundesland — der Rechner blendet die übrigen aus. Unten steht eine fertig durchgerechnete Beispielrechnung, auch ohne Klick und ohne JavaScript.

Der Link merkt sich Bundesland, Flächen, Werte und Hebesatz. Er enthält keine personenbezogenen Daten und wird nirgends gespeichert.

Welches Modell gilt in Hessen?

In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Flächen-Faktor-Modell nach §§ 4–7 HGrStG. Hessen rechnet Flächen und korrigiert das Ergebnis mit einem stufenlosen Lagefaktor. Die Formel lautet verkürzt: Ausgangsbetrag wie Bayern × Lagefaktor × Hebesatz.

Hessen kombiniert im Flächen-Faktor-Verfahren nach §§ 4 bis 7 HGrStG das bayerische Flächenmodell mit einem Lagekorrektiv. Zuerst entsteht derselbe Ausgangsbetrag wie in Bayern: vier Cent je Quadratmeter Boden, fünfzig Cent je Quadratmeter Gebäudefläche, Wohnfläche mit 70 Prozent. Dieser Betrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts Ihres Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde ergibt, potenziert mit 0,3.

Der Exponent 0,3 dämpft die Wirkung stark. Ein Grundstück mit dem doppelten Bodenrichtwert der Gemeinde bekommt keinen Faktor 2, sondern 1,23. Ein Grundstück mit dem halben Bodenrichtwert liegt bei 0,81. Die Lage schlägt also durch, aber gebremst — genau das war das Ziel: die Nachbarschaft soll sich in der Steuer wiederfinden, ohne dass eine Toplage das Vielfache kostet.

Zwei Rundungsregeln sind hier eigenständig und werden von vielen Rechnern im Netz übergangen: Der Faktor wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet, nicht kaufmännisch gerundet, und der Steuermessbetrag wird anschließend auf volle Euro abgerundet. Bei kleinen Grundstücken kann das den Jahresbetrag um mehrere Euro verschieben.

MerkmalRegelung in Hessen
ModellFlächen-Faktor-Modell
Fundstelle§§ 4–7 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz)
FormelAusgangsbetrag wie Bayern × Lagefaktor × Hebesatz
Wertabhängigja, über den Bodenrichtwert
Angaben, die Sie brauchenFläche des Grundstücks, Wohnfläche, Nutzfläche, Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde und Hebesatz Ihrer Gemeinde
Grundsteuer C möglichja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat

Beispielrechnung in Hessen

Gerechnet wird ein Grundstück von 600 Quadratmetern mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Bodenrichtwert 400 Euro bei einem Gemeindedurchschnitt von 310 Euro. Als Hebesatz ist 420 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 421 Gemeinden in Hessen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.

  1. Ausgangsbetrag: 600 m² × 0,04 €/m² = 24,00 € plus 140 m² × 0,50 €/m² × 70 % = 49,00 € = 73,00 €.
  2. Lagefaktor: (400,00 € ÷ 310,00 €) hoch 0,3 = 1,0795, auf zwei Nachkommastellen abgerundet 1,07.
  3. 73,00 € × 1,07 = 78,11 €, Messbetrag auf volle Euro abgerundet: 78,00 €.
  4. Steuermessbetrag × Hebesatz 420 % = 327,60 € im Jahr.

Unter dem Strich stehen 327,60 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 81,90 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 78,00 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.

Hebesätze in Hessen 2025

Hessen hat 421 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 420 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 320 % und 620 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 380 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 90 % der Gemeinden des Landes, 274 haben gesenkt und 106 erhöht.

KennzahlGrundsteuer B in HessenGemeinde
mittlerer Hebesatz (Median)420 %—
niedrigster Hebesatz160 %Wabern (7.317 Einwohner)
höchster Hebesatz1.327 %Heusenstamm (19.397 Einwohner)
mittlerer Hebesatz Grundsteuer A378 %—
mittlerer Gewerbesteuerhebesatz400 %—
Gemeinden in der Statistik421davon 380 mit Änderung 2025

Im Ländervergleich steht Hessen damit auf Rang 6 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Hessen liegt damit 25 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Was der Hebesatz für Sie ausmacht

Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Hessen liegen bei diesem Grundstück 910,26 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.

HebesatzEinordnungGrundsteuer im Jahrje Quartal
160 %niedrigster Satz im Land (Wabern)124,80 €31,20 €
320 %Viertel der Gemeinden darunter249,60 €62,40 €
420 %mittlerer Satz im Land327,60 €81,90 €
620 %Viertel der Gemeinden darüber483,60 €120,90 €
1.327 %höchster Satz im Land (Heusenstamm)1.035,06 €258,77 €

Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.

Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.

So rechnet dieser Rechner

Der Rechner bildet die Formel nach §§ 4–7 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.

Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Hessen?

In Hessen wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Modell berechnet: Ausgangsbetrag wie Bayern × Lagefaktor × Hebesatz. Rechtsgrundlage ist §§ 4–7 HGrStG. Für ein Grundstück von 600 Quadratmetern mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Bodenrichtwert 400 Euro bei einem Gemeindedurchschnitt von 310 Euro ergibt das bei einem Hebesatz von 420 % einen Steuermessbetrag von 78,00 € und eine Jahressteuer von 327,60 €.

Welche Angaben brauche ich für die Rechnung?

Für das Flächen-Faktor-Modell brauchen Sie Fläche des Grundstücks, Wohnfläche, Nutzfläche, Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde und Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bodenrichtwerte stehen in den Bodenrichtwertportalen der Länder; Wohn- und Nutzfläche finden Sie in der Bauakte oder in der Grundsteuererklärung von 2022. Alle Angaben stehen in Ihren Unterlagen oder im Bescheid; nichts davon wird übertragen oder gespeichert.

Wie hoch ist der Hebesatz in Hessen?

Das hängt an Ihrer Gemeinde. In Hessen reicht die Spanne zum Stichtag 30.06.2025 von 160 % in Wabern bis 1.327 % in Heusenstamm, der mittlere Wert liegt bei 420 %. Nachschlagen können Sie ihn in der Hebesatz-Übersicht oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde; für 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträgt die Jahressteuer höchstens 15 Euro, wird sie in einer Summe am 15. August fällig; bis 30 Euro sind es zwei Raten am 15. Februar und am 15. August. Auf Antrag können Sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Der Bescheid gilt fort, bis ein neuer ergeht — eine jährliche Neufestsetzung gibt es nicht.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Zuerst prüfen, welcher der beiden Bescheide gemeint ist. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf den Hebesatz an. Gegen eine falsche Fläche, ein falsches Baujahr oder eine falsche Einordnung als Wohn- oder Geschäftsgrundstück hilft nur der Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Ist diese Frist verstrichen, lässt sich die Bewertung über den Bescheid der Gemeinde nicht mehr angreifen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, solange die Vollziehung nicht ausgesetzt ist.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Anteil sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfen Sie erst ab dem Zeitpunkt umlegen, ab dem sie gilt, und nur, wenn die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst — sie läuft nicht über das Hausgeld.

Dieser Rechner ist eine Kontrollrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keinen Bescheid. Verbindlich sind allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Rechtsstand 18.09.2026; Hebesatzdaten zum Stichtag 30.06.2025.