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Grundsteuer berechnen in Sachsen

In Sachsen gilt das Bundesmodell nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG. Dieser Rechner bildet die Formel mit allen Rundungsregeln nach, zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt und nennt die amtlichen Hebesätze der 418 Gemeinden des Landes.

Von · · Rechtsstand: 18.09.2026 · · Datenquelle: Regionaldatenbank Deutschland

Grundsteuer berechnen

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Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht 2025.

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Links die Angaben eintragen und auf „Grundsteuer berechnen“ klicken. Welche Felder Sie ausfüllen müssen, hängt am Bundesland — der Rechner blendet die übrigen aus. Unten steht eine fertig durchgerechnete Beispielrechnung, auch ohne Klick und ohne JavaScript.

Der Link merkt sich Bundesland, Flächen, Werte und Hebesatz. Er enthält keine personenbezogenen Daten und wird nirgends gespeichert.

Welches Modell gilt in Sachsen?

In Sachsen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG. Sachsen rechnet nach dem Bundesmodell mit eigenen, höheren Messzahlen für Wohnen und Gewerbe. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Sachsen hat mit dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz vom 21. Dezember 2021 eigene Steuermesszahlen festgelegt. Das Gesetz besteht aus einem einzigen Satz mit drei Nummern und unterscheidet genau drei Fälle: unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetz 0,36 Promille, bebaute Wohngrundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 Bewertungsgesetz ebenfalls 0,36 Promille und bebaute Nichtwohngrundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 — Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke — 0,72 Promille. Gewerbe wird damit genau doppelt so hoch angesetzt wie Wohnen: eine der klarsten Spreizungen im Bundesgebiet.

Bemerkenswert ist die erste Nummer. In Berlin, Bremen und im Saarland teilen unbebaute Grundstücke die höhere Messzahl der Geschäftsgrundstücke, im Bundesmodell gilt für sie ohnehin derselbe Wert von 0,34 Promille wie für Nichtwohngrundstücke. Sachsen ist das einzige Land, das unbebaute Grundstücke ausdrücklich dem niedrigeren Wohnsatz zuordnet. Für eine Baulücke oder ein noch nicht bebautes Gartengrundstück in Leipzig heißt das: 0,36 Promille, nicht 0,72 — wer hier mit dem Gewerbesatz rechnet, kommt auf den doppelten Betrag. Beschließt die Gemeinde für baureife unbebaute Grundstücke eine Grundsteuer C, ändert das nicht die Messzahl, sondern nur den Hebesatz.

Das Verfahren selbst bleibt das Bundesmodell: Grundsteuerwert aus dem Bewertungsgesetz, multipliziert mit der sächsischen Messzahl, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen sieht das sächsische Recht nicht vor; die Differenzierung steckt vollständig in den Messzahlen.

Praktisch bedeutet das für Eigentümer gemischt genutzter Häuser — unten Laden, oben Wohnung — dass die Einordnung im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts über den doppelten Steuersatz entscheidet. Diese Einordnung ist deshalb der erste Punkt, den man beim Prüfen des Bescheids ansieht.

MerkmalRegelung in Sachsen
ModellBundesmodell
Fundstelle§ 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz)
FormelGrundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Wertabhängigja, über den Grundsteuerwert
Angaben, die Sie brauchenGrundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde
Grundsteuer C möglichja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat

Beispielrechnung in Sachsen

Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 401 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 418 Gemeinden in Sachsen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.

  1. Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
  2. Steuermesszahl 0,36 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG.
  3. 250.000,00 € × 0,36 ‰ = Steuermessbetrag 90,00 €.
  4. Steuermessbetrag × Hebesatz 401 % = 90,00 € × 4,01 = 360,90 € im Jahr.

Unter dem Strich stehen 360,90 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 90,23 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 90,00 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.

Hebesätze in Sachsen 2025

Sachsen hat 418 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 401 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 380 % und 435 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 277 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 66 % der Gemeinden des Landes, 230 haben gesenkt und 47 erhöht.

KennzahlGrundsteuer B in SachsenGemeinde
mittlerer Hebesatz (Median)401 %—
niedrigster Hebesatz215 %Moritzburg (8.171 Einwohner)
höchster Hebesatz580 %Olbersdorf (4.155 Einwohner)
mittlerer Hebesatz Grundsteuer A315 %—
mittlerer Gewerbesteuerhebesatz400 %—
Gemeinden in der Statistik418davon 277 mit Änderung 2025

Im Ländervergleich steht Sachsen damit auf Rang 10 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Sachsen liegt damit 6 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Was der Hebesatz für Sie ausmacht

Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Sachsen liegen bei diesem Grundstück 328,50 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.

HebesatzEinordnungGrundsteuer im Jahrje Quartal
215 %niedrigster Satz im Land (Moritzburg)193,50 €48,38 €
380 %Viertel der Gemeinden darunter342,00 €85,50 €
401 %mittlerer Satz im Land360,90 €90,23 €
435 %Viertel der Gemeinden darüber391,50 €97,88 €
580 %höchster Satz im Land (Olbersdorf)522,00 €130,50 €

Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.

Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.

So rechnet dieser Rechner

Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.

Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Sachsen?

In Sachsen wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Rechtsgrundlage ist § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG. Für ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro ergibt das bei einem Hebesatz von 401 % einen Steuermessbetrag von 90,00 € und eine Jahressteuer von 360,90 €.

Welche Angaben brauche ich für die Rechnung?

Für das Bundesmodell brauchen Sie Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde. Den Grundsteuerwert können Sie nicht schätzen — er stammt aus dem Ertrags- oder Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes und steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Alle Angaben stehen in Ihren Unterlagen oder im Bescheid; nichts davon wird übertragen oder gespeichert.

Wie hoch ist der Hebesatz in Sachsen?

Das hängt an Ihrer Gemeinde. In Sachsen reicht die Spanne zum Stichtag 30.06.2025 von 215 % in Moritzburg bis 580 % in Olbersdorf, der mittlere Wert liegt bei 401 %. Nachschlagen können Sie ihn in der Hebesatz-Übersicht oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde; für 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträgt die Jahressteuer höchstens 15 Euro, wird sie in einer Summe am 15. August fällig; bis 30 Euro sind es zwei Raten am 15. Februar und am 15. August. Auf Antrag können Sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Der Bescheid gilt fort, bis ein neuer ergeht — eine jährliche Neufestsetzung gibt es nicht.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Zuerst prüfen, welcher der beiden Bescheide gemeint ist. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf den Hebesatz an. Gegen eine falsche Fläche, ein falsches Baujahr oder eine falsche Einordnung als Wohn- oder Geschäftsgrundstück hilft nur der Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Ist diese Frist verstrichen, lässt sich die Bewertung über den Bescheid der Gemeinde nicht mehr angreifen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, solange die Vollziehung nicht ausgesetzt ist.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Anteil sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfen Sie erst ab dem Zeitpunkt umlegen, ab dem sie gilt, und nur, wenn die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst — sie läuft nicht über das Hausgeld.

Dieser Rechner ist eine Kontrollrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keinen Bescheid. Verbindlich sind allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Rechtsstand 18.09.2026; Hebesatzdaten zum Stichtag 30.06.2025.