Welches Modell gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG. Sachsen rechnet nach dem Bundesmodell mit eigenen, höheren Messzahlen für Wohnen und Gewerbe. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Sachsen hat mit dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz vom 21. Dezember 2021 eigene Steuermesszahlen festgelegt. Das Gesetz besteht aus einem einzigen Satz mit drei Nummern und unterscheidet genau drei Fälle: unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetz 0,36 Promille, bebaute Wohngrundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 Bewertungsgesetz ebenfalls 0,36 Promille und bebaute Nichtwohngrundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 — Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke — 0,72 Promille. Gewerbe wird damit genau doppelt so hoch angesetzt wie Wohnen: eine der klarsten Spreizungen im Bundesgebiet.
Bemerkenswert ist die erste Nummer. In Berlin, Bremen und im Saarland teilen unbebaute Grundstücke die höhere Messzahl der Geschäftsgrundstücke, im Bundesmodell gilt für sie ohnehin derselbe Wert von 0,34 Promille wie für Nichtwohngrundstücke. Sachsen ist das einzige Land, das unbebaute Grundstücke ausdrücklich dem niedrigeren Wohnsatz zuordnet. Für eine Baulücke oder ein noch nicht bebautes Gartengrundstück in Leipzig heißt das: 0,36 Promille, nicht 0,72 — wer hier mit dem Gewerbesatz rechnet, kommt auf den doppelten Betrag. Beschließt die Gemeinde für baureife unbebaute Grundstücke eine Grundsteuer C, ändert das nicht die Messzahl, sondern nur den Hebesatz.
Das Verfahren selbst bleibt das Bundesmodell: Grundsteuerwert aus dem Bewertungsgesetz, multipliziert mit der sächsischen Messzahl, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen sieht das sächsische Recht nicht vor; die Differenzierung steckt vollständig in den Messzahlen.
Praktisch bedeutet das für Eigentümer gemischt genutzter Häuser — unten Laden, oben Wohnung — dass die Einordnung im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts über den doppelten Steuersatz entscheidet. Diese Einordnung ist deshalb der erste Punkt, den man beim Prüfen des Bescheids ansieht.
| Merkmal | Regelung in Sachsen |
|---|---|
| Modell | Bundesmodell |
| Fundstelle | § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz) |
| Formel | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
| Wertabhängig | ja, über den Grundsteuerwert |
| Angaben, die Sie brauchen | Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde |
| Grundsteuer C möglich | ja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat |
Beispielrechnung in Sachsen
Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 401 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 418 Gemeinden in Sachsen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.
- Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
- Steuermesszahl 0,36 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG.
- 250.000,00 € × 0,36 ‰ = Steuermessbetrag 90,00 €.
- Steuermessbetrag × Hebesatz 401 % = 90,00 € × 4,01 = 360,90 € im Jahr.
Unter dem Strich stehen 360,90 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 90,23 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 90,00 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.
Hebesätze in Sachsen 2025
Sachsen hat 418 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 401 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 380 % und 435 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 277 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 66 % der Gemeinden des Landes, 230 haben gesenkt und 47 erhöht.
| Kennzahl | Grundsteuer B in Sachsen | Gemeinde |
|---|---|---|
| mittlerer Hebesatz (Median) | 401 % | — |
| niedrigster Hebesatz | 215 % | Moritzburg (8.171 Einwohner) |
| höchster Hebesatz | 580 % | Olbersdorf (4.155 Einwohner) |
| mittlerer Hebesatz Grundsteuer A | 315 % | — |
| mittlerer Gewerbesteuerhebesatz | 400 % | — |
| Gemeinden in der Statistik | 418 | davon 277 mit Änderung 2025 |
Im Ländervergleich steht Sachsen damit auf Rang 10 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Sachsen liegt damit 6 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.
Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.
Was der Hebesatz für Sie ausmacht
Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Sachsen liegen bei diesem Grundstück 328,50 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.
| Hebesatz | Einordnung | Grundsteuer im Jahr | je Quartal |
|---|---|---|---|
| 215 % | niedrigster Satz im Land (Moritzburg) | 193,50 € | 48,38 € |
| 380 % | Viertel der Gemeinden darunter | 342,00 € | 85,50 € |
| 401 % | mittlerer Satz im Land | 360,90 € | 90,23 € |
| 435 % | Viertel der Gemeinden darüber | 391,50 € | 97,88 € |
| 580 % | höchster Satz im Land (Olbersdorf) | 522,00 € | 130,50 € |
Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.
Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.
Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG i. V. m. SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.
Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.