Welches Modell gilt in Thüringen?
In Thüringen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG. Thüringen wendet das Bundesmodell unverändert an. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Thüringen ist neben Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das dritte Land, das das Bundesmodell ohne Abweichung übernommen hat. Es gelten die Steuermesszahlen des § 15 GrStG: 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille für Geschäfts-, gemischt genutzte und unbebaute Grundstücke, 0,55 Promille für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Getrennte Hebesätze nach Nutzungsart sind nicht vorgesehen.
Die Rechnung besteht damit aus zwei Multiplikationen, und die einzige Unbekannte ist der Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts. Er stammt aus dem Ertragswertverfahren für Wohngrundstücke, das Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche und eine statistische Nettokaltmiete verrechnet — eine Größe, die man nicht schätzen, sondern nur ablesen kann.
Thüringen hat nach der Gebietsreform der vergangenen Jahre deutlich weniger, dafür größere Gemeinden als früher. Wer einen Hebesatz aus einer älteren Tabelle übernimmt, sollte prüfen, ob die Gemeinde in der Zwischenzeit eingemeindet wurde — der Satz der aufnehmenden Gemeinde gilt dann für das gesamte Gebiet.
Eine Änderung steht allerdings fest im Gesetzblatt: Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vom 19. November 2025 senkt die Messzahl für bebaute Wohngrundstücke auf 0,23 Promille und hebt sie für bebaute Nichtwohngrundstücke auf 0,59 Promille. Anzuwenden ist das erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2027 (§ 3 Absatz 1). Weil das Gesetz nur von § 15 Absatz 1 Nummer 2 Grundsteuergesetz abweicht, bleibt es für unbebaute Grundstücke auch danach bei 0,34 Promille. Dieser Rechner rechnet mit dem Recht für 2025 und 2026; für 2027 wird er nachgezogen.
| Merkmal | Regelung in Thüringen |
|---|---|
| Modell | Bundesmodell |
| Fundstelle | § 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes) |
| Formel | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
| Wertabhängig | ja, über den Grundsteuerwert |
| Angaben, die Sie brauchen | Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde |
| Grundsteuer C möglich | ja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat |
Beispielrechnung in Thüringen
Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 400 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 605 Gemeinden in Thüringen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.
- Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
- Steuermesszahl 0,31 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG.
- 250.000,00 € × 0,31 ‰ = Steuermessbetrag 77,50 €.
- Steuermessbetrag × Hebesatz 400 % = 77,50 € × 4,00 = 310,00 € im Jahr.
Unter dem Strich stehen 310,00 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 77,50 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 77,50 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.
Hebesätze in Thüringen 2025
Thüringen hat 605 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 400 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 389 % und 435 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 184 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 30 % der Gemeinden des Landes, 14 haben gesenkt und 170 erhöht.
| Kennzahl | Grundsteuer B in Thüringen | Gemeinde |
|---|---|---|
| mittlerer Hebesatz (Median) | 400 % | — |
| niedrigster Hebesatz | 250 % | Hohenwarte (160 Einwohner) |
| höchster Hebesatz | 692 % | Gößnitz (3.370 Einwohner) |
| mittlerer Hebesatz Grundsteuer A | 300 % | — |
| mittlerer Gewerbesteuerhebesatz | 395 % | — |
| Gemeinden in der Statistik | 605 | davon 184 mit Änderung 2025 |
Im Ländervergleich steht Thüringen damit auf Rang 12 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Thüringen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.
Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.
Was der Hebesatz für Sie ausmacht
Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Thüringen liegen bei diesem Grundstück 342,55 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.
| Hebesatz | Einordnung | Grundsteuer im Jahr | je Quartal |
|---|---|---|---|
| 250 % | niedrigster Satz im Land (Hohenwarte) | 193,75 € | 48,44 € |
| 389 % | Viertel der Gemeinden darunter | 301,48 € | 75,37 € |
| 400 % | mittlerer Satz im Land | 310,00 € | 77,50 € |
| 435 % | Viertel der Gemeinden darüber | 337,13 € | 84,28 € |
| 692 % | höchster Satz im Land (Gößnitz) | 536,30 € | 134,07 € |
Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.
Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.
Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.
Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.