Kostenloses Tool

Grundsteuer berechnen in Thüringen

In Thüringen gilt das Bundesmodell nach § 15 GrStG. Dieser Rechner bildet die Formel mit allen Rundungsregeln nach, zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt und nennt die amtlichen Hebesätze der 605 Gemeinden des Landes.

Von · · Rechtsstand: 18.09.2026 · · Datenquelle: Regionaldatenbank Deutschland

Grundsteuer berechnen

Alles rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht 2025.

Ihr Ergebnis

Links die Angaben eintragen und auf „Grundsteuer berechnen“ klicken. Welche Felder Sie ausfüllen müssen, hängt am Bundesland — der Rechner blendet die übrigen aus. Unten steht eine fertig durchgerechnete Beispielrechnung, auch ohne Klick und ohne JavaScript.

Der Link merkt sich Bundesland, Flächen, Werte und Hebesatz. Er enthält keine personenbezogenen Daten und wird nirgends gespeichert.

Welches Modell gilt in Thüringen?

In Thüringen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG. Thüringen wendet das Bundesmodell unverändert an. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Thüringen ist neben Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das dritte Land, das das Bundesmodell ohne Abweichung übernommen hat. Es gelten die Steuermesszahlen des § 15 GrStG: 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille für Geschäfts-, gemischt genutzte und unbebaute Grundstücke, 0,55 Promille für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Getrennte Hebesätze nach Nutzungsart sind nicht vorgesehen.

Die Rechnung besteht damit aus zwei Multiplikationen, und die einzige Unbekannte ist der Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts. Er stammt aus dem Ertragswertverfahren für Wohngrundstücke, das Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche und eine statistische Nettokaltmiete verrechnet — eine Größe, die man nicht schätzen, sondern nur ablesen kann.

Thüringen hat nach der Gebietsreform der vergangenen Jahre deutlich weniger, dafür größere Gemeinden als früher. Wer einen Hebesatz aus einer älteren Tabelle übernimmt, sollte prüfen, ob die Gemeinde in der Zwischenzeit eingemeindet wurde — der Satz der aufnehmenden Gemeinde gilt dann für das gesamte Gebiet.

Eine Änderung steht allerdings fest im Gesetzblatt: Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vom 19. November 2025 senkt die Messzahl für bebaute Wohngrundstücke auf 0,23 Promille und hebt sie für bebaute Nichtwohngrundstücke auf 0,59 Promille. Anzuwenden ist das erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2027 (§ 3 Absatz 1). Weil das Gesetz nur von § 15 Absatz 1 Nummer 2 Grundsteuergesetz abweicht, bleibt es für unbebaute Grundstücke auch danach bei 0,34 Promille. Dieser Rechner rechnet mit dem Recht für 2025 und 2026; für 2027 wird er nachgezogen.

MerkmalRegelung in Thüringen
ModellBundesmodell
Fundstelle§ 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes)
FormelGrundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Wertabhängigja, über den Grundsteuerwert
Angaben, die Sie brauchenGrundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde
Grundsteuer C möglichja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat

Beispielrechnung in Thüringen

Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 400 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 605 Gemeinden in Thüringen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.

  1. Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
  2. Steuermesszahl 0,31 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG.
  3. 250.000,00 € × 0,31 ‰ = Steuermessbetrag 77,50 €.
  4. Steuermessbetrag × Hebesatz 400 % = 77,50 € × 4,00 = 310,00 € im Jahr.

Unter dem Strich stehen 310,00 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 77,50 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 77,50 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.

Hebesätze in Thüringen 2025

Thüringen hat 605 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 400 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 389 % und 435 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 184 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 30 % der Gemeinden des Landes, 14 haben gesenkt und 170 erhöht.

KennzahlGrundsteuer B in ThüringenGemeinde
mittlerer Hebesatz (Median)400 %—
niedrigster Hebesatz250 %Hohenwarte (160 Einwohner)
höchster Hebesatz692 %Gößnitz (3.370 Einwohner)
mittlerer Hebesatz Grundsteuer A300 %—
mittlerer Gewerbesteuerhebesatz395 %—
Gemeinden in der Statistik605davon 184 mit Änderung 2025

Im Ländervergleich steht Thüringen damit auf Rang 12 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Thüringen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Was der Hebesatz für Sie ausmacht

Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Thüringen liegen bei diesem Grundstück 342,55 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.

HebesatzEinordnungGrundsteuer im Jahrje Quartal
250 %niedrigster Satz im Land (Hohenwarte)193,75 €48,44 €
389 %Viertel der Gemeinden darunter301,48 €75,37 €
400 %mittlerer Satz im Land310,00 €77,50 €
435 %Viertel der Gemeinden darüber337,13 €84,28 €
692 %höchster Satz im Land (Gößnitz)536,30 €134,07 €

Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.

Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.

So rechnet dieser Rechner

Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.

Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Thüringen?

In Thüringen wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Rechtsgrundlage ist § 15 GrStG. Für ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro ergibt das bei einem Hebesatz von 400 % einen Steuermessbetrag von 77,50 € und eine Jahressteuer von 310,00 €.

Welche Angaben brauche ich für die Rechnung?

Für das Bundesmodell brauchen Sie Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde. Den Grundsteuerwert können Sie nicht schätzen — er stammt aus dem Ertrags- oder Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes und steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Alle Angaben stehen in Ihren Unterlagen oder im Bescheid; nichts davon wird übertragen oder gespeichert.

Wie hoch ist der Hebesatz in Thüringen?

Das hängt an Ihrer Gemeinde. In Thüringen reicht die Spanne zum Stichtag 30.06.2025 von 250 % in Hohenwarte bis 692 % in Gößnitz, der mittlere Wert liegt bei 400 %. Nachschlagen können Sie ihn in der Hebesatz-Übersicht oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde; für 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträgt die Jahressteuer höchstens 15 Euro, wird sie in einer Summe am 15. August fällig; bis 30 Euro sind es zwei Raten am 15. Februar und am 15. August. Auf Antrag können Sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Der Bescheid gilt fort, bis ein neuer ergeht — eine jährliche Neufestsetzung gibt es nicht.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Zuerst prüfen, welcher der beiden Bescheide gemeint ist. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf den Hebesatz an. Gegen eine falsche Fläche, ein falsches Baujahr oder eine falsche Einordnung als Wohn- oder Geschäftsgrundstück hilft nur der Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Ist diese Frist verstrichen, lässt sich die Bewertung über den Bescheid der Gemeinde nicht mehr angreifen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, solange die Vollziehung nicht ausgesetzt ist.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Anteil sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfen Sie erst ab dem Zeitpunkt umlegen, ab dem sie gilt, und nur, wenn die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst — sie läuft nicht über das Hausgeld.

Dieser Rechner ist eine Kontrollrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keinen Bescheid. Verbindlich sind allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Rechtsstand 18.09.2026; Hebesatzdaten zum Stichtag 30.06.2025.