Welches Modell gilt in Brandenburg?
In Brandenburg gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG. Brandenburg wendet das Bundesmodell unverändert an — mit den Messzahlen des § 15 GrStG. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Brandenburg gehört zu den drei Ländern, die das Bundesmodell ohne jede Abweichung übernommen haben. Es gibt kein Landesgrundsteuergesetz, keine eigenen Steuermesszahlen und keine Ermächtigung für getrennte Hebesätze nach Wohnen und Nichtwohnen. Was im Grundsteuergesetz des Bundes steht, gilt hier eins zu eins: 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille für alle anderen, 0,55 Promille für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Rechnung ist deshalb die einfachste aller sechzehn Länder, setzt aber den Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts voraus. Dieser Wert stammt aus dem Ertragswertverfahren für Wohngrundstücke oder dem Sachwertverfahren für die übrigen und hängt an Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche und statistischer Nettokaltmiete. Er lässt sich aus den Gebäudedaten nicht im Kopf nachbilden — wer ihn prüfen will, vergleicht die Anlagen des Grundsteuerwertbescheids.
Für Brandenburg typisch ist die große Zahl kleiner Gemeinden mit sehr unterschiedlichen Hebesätzen. Weil alle dieselben Messzahlen anwenden, entscheidet hier allein der Hebesatz darüber, wie weit die Belastung zweier identischer Grundstücke auseinanderliegt.
| Merkmal | Regelung in Brandenburg |
|---|---|
| Modell | Bundesmodell |
| Fundstelle | § 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes) |
| Formel | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
| Wertabhängig | ja, über den Grundsteuerwert |
| Angaben, die Sie brauchen | Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde |
| Grundsteuer C möglich | ja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat |
Beispielrechnung in Brandenburg
Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 370 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 413 Gemeinden in Brandenburg zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.
- Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
- Steuermesszahl 0,31 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG.
- 250.000,00 € × 0,31 ‰ = Steuermessbetrag 77,50 €.
- Steuermessbetrag × Hebesatz 370 % = 77,50 € × 3,70 = 286,75 € im Jahr.
Unter dem Strich stehen 286,75 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 71,69 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 77,50 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.
Hebesätze in Brandenburg 2025
Brandenburg hat 413 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 370 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 300 % und 405 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 282 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 68 % der Gemeinden des Landes, 205 haben gesenkt und 77 erhöht.
| Kennzahl | Grundsteuer B in Brandenburg | Gemeinde |
|---|---|---|
| mittlerer Hebesatz (Median) | 370 % | — |
| niedrigster Hebesatz | 150 % | Panketal (21.343 Einwohner) |
| höchster Hebesatz | 610 % | Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota (15.729 Einwohner) |
| mittlerer Hebesatz Grundsteuer A | 300 % | — |
| mittlerer Gewerbesteuerhebesatz | 325 % | — |
| Gemeinden in der Statistik | 413 | davon 282 mit Änderung 2025 |
Im Ländervergleich steht Brandenburg damit auf Rang 13 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Brandenburg liegt damit 25 Prozentpunkte darunter. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.
Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.
Was der Hebesatz für Sie ausmacht
Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Brandenburg liegen bei diesem Grundstück 356,50 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.
| Hebesatz | Einordnung | Grundsteuer im Jahr | je Quartal |
|---|---|---|---|
| 150 % | niedrigster Satz im Land (Panketal) | 116,25 € | 29,06 € |
| 300 % | Viertel der Gemeinden darunter | 232,50 € | 58,13 € |
| 370 % | mittlerer Satz im Land | 286,75 € | 71,69 € |
| 405 % | Viertel der Gemeinden darüber | 313,88 € | 78,47 € |
| 610 % | höchster Satz im Land (Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota) | 472,75 € | 118,19 € |
Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.
Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.
Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG (Grundsteuergesetz des Bundes) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.
Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.