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Einverständniserklärung für die Reise eines Kindes

Dieses Werkzeug erstellt die Einverständniserklärung, die Bundespolizei und Auswärtiges Amt empfehlen, wenn ein Kind allein, mit Großeltern, der Klasse oder nur einem Elternteil ins Ausland reist, als ausfüllbares PDF mit Unterschriftslinien für beide Sorgeberechtigten. Es fragt genau die Angaben ab, die die Bundespolizei nennt: Kind, Begleitperson, Reiseziel und Erreichbarkeit der Eltern. Und es prüft, ob das Kind am Reisetag schon volljährig ist.

Von · · · Datenquelle: Bundespolizei, Reisen mit Minderjährigen, Auswärtiges Amt, § 1629 BGB

Angaben zur Reise

Kind
Reise
Sorgeberechtigte
Unterschrift

Ihr PDF

Angaben links eintragen und auf „Erklärung erstellen“ klicken. Hier erscheinen die Vorschau, Hinweise zu Ihren Angaben und der Knopf zum Herunterladen. Leer gelassene Felder bleiben im PDF zum Ausfüllen frei.

Wann die Erklärung empfohlen ist

Ein Gesetz, das Kindern eine Einverständniserklärung für die Ausreise vorschreibt, gibt es in Deutschland nicht. Die Bundespolizei empfiehlt sie trotzdem, und zwar für Minderjährige, die allein reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Als Grund nennt sie die Vermeidung längerer Wartezeiten bei der Kontrolle. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Erklärung ebenfalls für Auslandsreisen ohne die Eltern oder mit nur einem Elternteil und begründet sie damit, dass die Grenzpolizei eine mögliche Kindesentziehung verhindern soll. Ob das Zielland selbst etwas verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zum jeweiligen Land.

Was in der Erklärung stehen sollte

Die Bundespolizei nennt konkret, was Minderjährige mitführen sollten. Das PDF deckt die ersten beiden Punkte ab, die übrigen legen Sie bei. Stand: 28.09.2026.

Empfohlene UnterlageIm PDFQuelle
Formlose Einverständniserklärung der abwesenden Sorgeberechtigten mit Angaben zum Kind, zur Begleitperson und zu Reiseziel oder ReiseverlaufjaBundespolizei
Personalien und Erreichbarkeit der abwesenden Sorgeberechtigtenja, mit Telefon und AnschriftBundespolizei
Kopie der Personaldatenseite des Ausweises der SorgeberechtigtenbeilegenBundespolizei, Auswärtiges Amt
Bei abweichenden Namen: Kopie der GeburtsurkundebeilegenAuswärtiges Amt
Eigenes gültiges Reisedokument des KindesNummer eintragbarBundespolizei

Beide Eltern unterschreiben

Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Erklärung sollte deshalb von beiden unterschrieben sein, auch wenn ein Elternteil mitreist; dessen Unterschrift zeigt, dass beide einverstanden sind. Das Werkzeug setzt bei gemeinsamem Sorgerecht zwei Unterschriftslinien und verlangt beide Namen. Wer das alleinige Sorgerecht hat, wählt „allein“ und legt im Zweifel den Nachweis bei. Leben die Eltern getrennt, darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden; bei Fragen von erheblicher Bedeutung braucht es das Einvernehmen beider (§ 1687 Abs. 1 BGB). Wo eine Urlaubsreise ins Ausland einzuordnen ist, sagt das Gesetz nicht. Mit zwei Unterschriften stellt sich die Frage nicht.

Beglaubigung und Übersetzung

Ob die Unterschriften beglaubigt sein müssen und ob eine deutsche Beglaubigung durch Notar, Gemeinde oder Stadtverwaltung anerkannt wird, hängt nach Auskunft des Auswärtigen Amts vom Recht des Ziellands ab. Im Zweifel fragen Sie bei der Botschaft des Ziellands nach, auch zur Sprache. Das PDF ist deutsch; eine Übersetzung legen Sie gesondert bei.

Reisedokumente des Kindes

Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument. Den Kinderreisepass stellen die Behörden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr aus. Bereits ausgegebene bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, solange das Lichtbild eine eindeutige Identifizierung zulässt, verlängern oder ändern lassen sie sich nicht. Deutsche Kinder reisen daher mit Personalausweis oder Reisepass. Die Bundespolizei empfiehlt, neue Dokumente rechtzeitig vor der Reise zu beantragen, weil vor der Ausstellung eines kurzfristigen Passersatzpapiers das Sorgerecht intensiv geprüft wird, was auch mit Vollmacht dauern kann.

Volljährig während der Reise

Volljährig ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB), und der Geburtstag zählt nach § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB mit. Wer am 05.10.2008 geboren ist, ist ab dem 05.10.2026 volljährig. Wer am 29.02.2008 geboren ist, vollendet das 18. Lebensjahr mit Ablauf des 28.02.2026 (§ 188 Abs. 3 BGB) und ist ab dem 01.03.2026 volljährig. Das Werkzeug erstellt keine Erklärung, wenn das Kind am ersten Reisetag volljährig ist, und weist darauf hin, wenn der 18. Geburtstag in die Reise fällt.

Mit Großeltern, Verein oder Klasse unterwegs

Fahren die Großeltern mit dem Enkel nach Österreich, tragen Sie Oma oder Opa als Begleitperson ein, mit Geburtsdatum und der Nummer des Ausweises, den sie mitnehmen. Bei einer Vereins- oder Klassenfahrt ist die Begleitperson die verantwortliche Leitung; viele Schulen und Vereine schicken ihr eigenes Formular, dann nehmen Sie das. Das Kästchen „ärztliche Behandlung veranlassen“ ist freiwillig. Kreuzen Sie es an, wenn die Begleitperson im Ausland ohne Rückruf bei Ihnen handeln können soll, etwa bei einer Platzwunde am Wochenende. Eine Kopie der Krankenversicherungskarte des Kindes gehört dann ebenfalls ins Reisegepäck.

Ihre Angaben bleiben im Browser

Formular, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Ausfüllen, Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Braucht mein Kind eine Einverständniserklärung für eine Reise ins Ausland?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht. Bundespolizei und Auswärtiges Amt empfehlen sie, wenn ein Kind allein oder nur mit einem Elternteil reist, um Wartezeiten bei der Grenzkontrolle zu vermeiden. Ob das Zielland mehr verlangt, steht in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.

Wer muss die Einverständniserklärung unterschreiben?

Bei gemeinsamem Sorgerecht beide Eltern, denn sie vertreten das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei alleinigem Sorgerecht der sorgeberechtigte Elternteil.

Muss die Einverständniserklärung beglaubigt werden?

Das hängt nach Auskunft des Auswärtigen Amts vom Recht des Ziellands ab, ebenso, ob eine deutsche Beglaubigung anerkannt wird. Fragen Sie im Zweifel bei der Botschaft des Ziellands.

Was muss in der Einverständniserklärung stehen?

Laut Bundespolizei Angaben zum Kind, gegebenenfalls zur Begleitperson, Reiseziel oder Reiseverlauf sowie Personalien und Erreichbarkeit der abwesenden Sorgeberechtigten. Dazu kommt eine Kopie ihrer Ausweisdatenseite.

Braucht man die Erklärung auch, wenn ein Elternteil mitreist?

Die Bundespolizei empfiehlt sie ausdrücklich auch für Kinder, die nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Dann unterschreibt der abwesende Elternteil, am besten beide.

Gilt der Kinderreisepass noch?

Seit dem 1. Januar 2024 wird er nicht mehr ausgestellt. Bereits ausgegebene Kinderreisepässe gelten bis zum Ablaufdatum, wenn das Lichtbild noch eine eindeutige Identifizierung erlaubt.

Stand 28.09.2026 nach den Hinweisen der Bundespolizei „Reisen mit Minderjährigen“ und des Auswärtigen Amts „Einverständniserklärung für Minderjährige“ sowie §§ 2, 187, 188, 1629 und 1687 BGB. Einreisebestimmungen des Ziellands gehen vor und können sich kurzfristig ändern. Keine Rechtsberatung.