Neu · DK-Vordruckrichtlinie
SEPA-Überweisung am Bildschirm ausfüllen und als PDF drucken: acht Teilfelder in der Reihenfolge des Bankvordrucks,
IBAN-Prüfung, Betragsfeld, Beleg für den Kontoinhaber und Girocode neben dem Beleg.
Zum Formular
Neu · EPC-Rulebook
Mandat für Verein, Vermieter oder Firma mit allen Pflichtangaben, Prüfung der Gläubiger-ID und der
Mandatsreferenz, ausfüllbares PDF und Fristenrechner für Vorabinformation und Erstattung.
Zum Formular
Neu · § 286 BGB
Freundliche Erinnerung an eine offene Rechnung als Brief nach DIN 5008, mit Verzugsbeginn, Verzugszinsen zum
aktuellen Basiszinssatz und Girocode über den offenen Betrag.
Zum Formular
EPC069-12
Der QR-Code allein, als PNG oder SVG für die eigene Rechnung, mit RF-Referenz, Purpose Code und Hinweis an den
Zahler.
Zum Generator
Welches Formular für welchen Zahlungsweg
Geld wechselt im SEPA-Raum auf drei Wegen das Konto: Der Zahler überweist, der Empfänger zieht per Lastschrift ein,
oder es wird bar gezahlt. Für jeden Weg gibt es ein Papier, und für jedes Papier gibt es Regeln, die nicht im
Formularladen stehen. Die Überweisung folgt den Vordruckrichtlinien der Deutschen Kreditwirtschaft, das Mandat dem
Rulebook des European Payments Council, die Erinnerung dem BGB. Die Formulare dieser Sammlung setzen diese Regeln um
und nennen die Quelle, aus der jede Stellenzahl und jede Frist stammt.
Der Girocode verbindet alle drei
Papier ist beim Bezahlen nur noch der Träger der Daten. Die Überweisung selbst tippt fast jeder in eine
Banking-App. Deshalb druckt jedes Formular, bei dem jemand überweisen soll, einen Girocode mit: der Überweisungsträger
neben dem Beleg, die Zahlungserinnerung neben dem Gruß. Die App liest Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck aus
dem Code, der Zahler prüft und gibt frei. Beim Lastschriftmandat entfällt der Code, denn dort überweist niemand; der
Empfänger zieht ein.
Alles im Browser
Kein Formular dieser Sammlung schickt Ihre Eingaben an einen Server. Prüfung, PDF und Girocode entstehen in Ihrem
Browser, die QR-Bibliothek liegt auf unserem eigenen Server. Überweisungsträger und Mandat enthalten ausfüllbare
Felder: Sie können beide leer herunterladen und später im PDF-Programm oder von Hand ausfüllen.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsformulare gibt es hier?
Drei: einen Überweisungsträger zum Ausfüllen und Drucken, ein SEPA-Lastschriftmandat für Verein, Vermieter oder Firma und eine Zahlungserinnerung als Brief nach DIN 5008. Dazu kommen der Girocode-Generator für den QR-Code allein, der IBAN-Prüfer und die Quittung als PDF für Barzahlungen.
Sind die Formulare kostenlos?
Ja, ohne Anmeldung und ohne Wasserzeichen. Die Seiten finanzieren sich über Anzeigen. Der Überweisungsträger trägt unter dem Beleg eine kleine Zeile, mit welchem Werkzeug er erstellt wurde. Das Mandat trägt keine, denn dort erlaubt das SEPA-Rulebook nur die Pflichtangaben, ein Feld für interne Vermerke und das Logo des Zahlungsempfängers. Die Zahlungserinnerung ist ein Brief in Ihrem Namen und trägt ebenfalls keinen Hinweis auf uns.
Nimmt meine Bank den ausgedruckten Überweisungsträger an?
Nicht jede. Belege für den Belegleser verlangen nach den Vordruckrichtlinien Papier ab 90 g/m² und Blindfarben. Manche Filialen erfassen einen Ausdruck von Hand, andere lehnen ihn ab. Sicher ist der Weg über das Online-Banking oder den Girocode, den die Banking-App scannt.
Was ist ein Girocode?
Ein QR-Code nach der Richtlinie EPC069-12 des European Payments Council. Er enthält Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck einer SEPA-Überweisung. Die Banking-App liest ihn und füllt die Überweisung aus, der Zahler prüft und gibt frei.
Werden meine Kontodaten gespeichert?
Nein. Alle Formulare entstehen in Ihrem Browser, die Eingaben gehen an keinen Server und werden auch nicht im Browser gespeichert. Nach dem Schließen der Seite sind sie weg.
Was ist der Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift?
Bei der Überweisung schickt der Zahler das Geld selbst los. Bei der Lastschrift holt es der Empfänger vom Konto des Zahlers, dafür braucht er dessen unterschriebenes Mandat und eine Gläubiger-ID. Eine Basislastschrift kann der Zahler acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückholen.
Die Formulare setzen die genannten Regelwerke in der am 28.09.2026 abgerufenen Fassung um. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Auskunft Ihrer Bank.