Warum die Bank meist ihr eigenes Formular will
Eine Bank muss sicher sein, dass sie nur an berechtigte Personen auszahlt. Deshalb arbeitet sie lieber mit einem Formular, dessen Wortlaut ihre Rechtsabteilung kennt, und will die bevollmächtigte Person selbst sehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit den Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft ein gemeinsames Muster abgestimmt, die „Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht“. Darauf steht unten der Satz: „Ihre Bank/Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Zur Erteilung der Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht suchen Sie daher bitte in Begleitung Ihres Bevollmächtigten Ihre Bank/Sparkasse auf.“
Für eine dauerhafte Kontovollmacht ist das der richtige Weg: das Formular Ihrer Bank oder das BMJV-Muster, gemeinsam in der Filiale unterschrieben. Dieses Werkzeug ersetzt das nicht und behauptet es auch nicht.
Wofür dieses PDF taugt
Für einen einzelnen, klar beschriebenen Auftrag, bei dem die Bank eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage akzeptiert. Typische Fälle sind das Abholen von Kontoauszügen oder einer neuen Karte, das Einreichen eines unterschriebenen Überweisungsauftrags, eine Bareinzahlung oder das Abholen von Unterlagen. Das PDF beschreibt den Auftrag in Ihren Worten, schließt Untervollmacht aus und gilt nur für diesen einen Auftrag, wenn Sie kein Enddatum setzen. Eine Linie für die Unterschriftsprobe der bevollmächtigten Person ist immer dabei, damit die Bank vergleichen kann.
Rufen Sie vorher in der Filiale an und fragen Sie, ob sie eine schriftliche Vollmacht für diesen Vorgang annimmt. Die Antwort kostet eine Minute und erspart der bevollmächtigten Person einen vergeblichen Weg.
Was das Muster der Kreditwirtschaft regelt
Wer wissen will, was eine vollständige Kontovollmacht enthält, findet es im BMJV-Muster. Die wichtigsten Punkte, Stand 28.09.2026:
| Regelung im BMJV-Muster | Inhalt |
|---|---|
| Umfang | Verfügen über Guthaben, Zahlungs- und Einzugsaufträge, Wertpapiere und Devisen, Kontoauszüge entgegennehmen, Freistellungsaufträge |
| Eigene Zugänge | Bevollmächtigte dürfen für sich Debitkarten und Zugang zum Online-Banking beantragen |
| Untervollmacht | ausgeschlossen |
| Widerruf | jederzeit gegenüber der Bank, möglichst schriftlich |
| Tod des Kontoinhabers | Vollmacht erlischt nicht, gilt für die Erben; ein Miterbe kann für sich widerrufen |
| Konto auflösen | erst nach dem Tod des Vollmachtgebers |
| Vorsorgefall | Die Bank prüft nicht, ob er eingetreten ist; die Vollmacht wirkt ab Ausstellung |
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht (PDF).
Kontovollmacht und Vorsorge
Das BMJV-Muster trägt „Vorsorgevollmacht“ im Titel, weil es gerade für den Fall gedacht ist, dass der Kontoinhaber später nicht mehr selbst zur Bank kann. Wer eine Vorsorgevollmacht beim Notar oder mit dem BMJV-Formular erstellt hat, sollte trotzdem zusätzlich das Bankformular unterschreiben, solange das noch geht. Dann muss die Bank im Ernstfall keine fremde Vollmacht prüfen, während Miete und Pflegeheim weiterlaufen. Unsere Seite zur Generalvollmacht erklärt, was eine Vollmacht für Vermögensangelegenheiten sonst noch abdecken kann.
Widerruf und Rückgabe
Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen (§ 168 BGB). Sagen Sie es der Bank schriftlich, nicht nur der bevollmächtigten Person, denn die Bank darf sich auf eine vorgelegte Urkunde verlassen, bis sie zurückgegeben ist (§ 172 Abs. 2 BGB). Nach Erledigung des Auftrags gehört das Original zurück zu Ihnen (§ 175 BGB).
So gehen Sie vor
Erstens: Klären Sie mit Ihrer Filiale, ob sie für den konkreten Vorgang eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage annimmt, und ob sie dafür ein eigenes Blatt hat. Zweitens: Beschreiben Sie den Auftrag so genau, dass niemand etwas hineinlesen kann, also mit Betrag, Empfänger und Monat statt „Bankgeschäfte erledigen“. Drittens: Die bevollmächtigte Person unterschreibt auf der Linie für die Unterschriftsprobe, bevor sie losgeht, und nimmt ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Viertens: Setzen Sie ein Enddatum, wenn es mehr als ein Termin wird. Für alles, was regelmäßig anfällt, etwa die Bankgeschäfte eines Elternteils im Pflegeheim, ist die gemeinsam in der Filiale unterschriebene Kontovollmacht der bessere Weg. Sie kostet einen Termin und erspart danach jeden weiteren Anruf. Das IBAN-Feld dürfen Sie leer lassen, wenn Sie die Kontonummer nicht auf ein Blatt schreiben wollen, das durch mehrere Hände geht; die Bank findet das Konto auch über Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum.
Ihre Angaben bleiben im Browser
Formular, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Ausfüllen, Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.