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Generalvollmacht als PDF

Dieses Werkzeug erstellt eine Generalvollmacht für Vermögens-, Behörden- und Rechtsangelegenheiten als ausfüllbares PDF und sagt bei jedem angekreuzten Bereich, wo das Papier allein nicht trägt: Grundbuch, Bank, Gesundheit. Es ist für Menschen gedacht, die sich vertreten lassen wollen, solange sie selbst entscheiden können, etwa bei einem langen Auslandsaufenthalt. Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, verweist die Seite auf das Formular Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Von · · · Datenquelle: § 1820 BGB, § 29 GBO, § 7 BtOG, § 79 ZPO, BMJV, Vorsorgevollmacht

Angaben zur Generalvollmacht

Vollmachtgeber (Sie)
Bevollmächtigte Person
Bereiche
Zusätze
Unterschrift

Ihr PDF

Angaben links eintragen und auf „Generalvollmacht erstellen“ klicken. Hier erscheinen die Vorschau, Hinweise zu Ihren Angaben und der Knopf zum Herunterladen. Leer gelassene Felder bleiben im PDF zum Ausfüllen frei.

Was diese Generalvollmacht abdeckt

Eine Generalvollmacht erlaubt der bevollmächtigten Person, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten, in denen das Gesetz eine Vertretung zulässt. Im PDF kreuzen Sie an, welche Bereiche gelten: Vermögen und Verträge, Behörden und Finanzamt, Post, Gerichte (soweit das Verfahrensrecht die bevollmächtigte Person als Vertreter zulässt) und, gesondert, Grundstücke. Wer zum Beispiel für ein Jahr im Ausland arbeitet, lässt so Mietvertrag, Steuererklärung und Post von der Tochter erledigen, ohne für jede Sache ein eigenes Papier zu schreiben.

Die Vollmacht wirkt, sobald Sie sie unterschrieben und der bevollmächtigten Person ausgehändigt haben (§ 167 Abs. 1, § 172 Abs. 1 BGB). Das ist der wichtigste Unterschied zu einer Vorstellung, die viele haben: Eine Generalvollmacht „ruht“ nicht, bis etwas passiert. Wer sie aus der Hand gibt, gibt die Befugnis sofort aus der Hand. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt dasselbe über die Vorsorgevollmacht: Sie ist im Rechtsverkehr ab ihrer Ausstellung wirksam.

Die Grenzen: Grundbuch, Bank, Gesundheit

Drei Bereiche fallen aus einer selbst gedruckten Generalvollmacht heraus oder brauchen zusätzliche Schritte. Das Werkzeug zeigt beim Ankreuzen einen Hinweis und nimmt Gesundheit, Pflege und Aufenthalt gar nicht erst in das PDF auf. Stand der Tabelle: 28.09.2026.

BereichWas zusätzlich nötig istQuelle
Grundstück, WohnungseigentumÖffentlich beglaubigte Unterschrift, sonst trägt das Grundbuchamt nicht ein§ 29 Abs. 1 GBO
Konto und DepotDie Bank verlangt meist ihr eigenes Formular; das BMJV-Muster ist mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmtBMJV, Konto-/Depotvollmacht
Ärztliche Maßnahmen, Unterbringung, ZwangsmaßnahmenSchriftliche Vollmacht, die diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst§ 1820 Abs. 2 BGB
Personalausweis beantragenKeine Vertretung möglich (Ausnahme: beglaubigte Vollmacht für nicht mehr handlungsfähige Personen)§ 9 Abs. 1 PAuswG
Beglaubigung bei der BetreuungsbehördeNur für Vollmachten, die eine Betreuung vermeiden sollen (Abs. 2); Gebühr 10 € je Beglaubigung (Abs. 4), die Länder dürfen abweichen (Abs. 5)§ 7 BtOG
Vertretung vor GerichtNeben Rechtsanwälten dürfen nur bestimmte Personen vertreten, etwa volljährige Familienangehörige, wenn die Vertretung nicht mit einer entgeltlichen Tätigkeit zusammenhängt. Vor Landgericht und Oberlandesgericht müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Für Freunde oder Nachbarn trägt dieser Bereich daher meist nicht§ 79 Abs. 2 ZPO, § 78 Abs. 1 ZPO

Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht mit einem bestimmten Zweck: Sie soll gelten, wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können. Dann bestellt das Betreuungsgericht nach § 1814 Abs. 3 BGB keinen Betreuer, soweit ein Bevollmächtigter die Dinge gleichermaßen besorgen kann. Genau dafür muss die Vollmacht aber Dinge regeln, die hier fehlen: Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen, ärztliche Zwangsmaßnahmen, dazu Pflege und Aufenthalt. Für ärztliche Maßnahmen, Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen verlangt § 1820 Abs. 2 BGB, dass sie schriftlich und ausdrücklich in der Vollmacht stehen.

Wir bauen dafür bewusst kein eigenes Muster. Das Formular Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist ausführlich, mit Ausfüllhinweisen in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Die Verbraucherzentralen bieten eine Online-Fassung auf dieser Grundlage an. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft dem Betreuungsgericht, die Vollmacht zu finden. Ehegatten haben seit 2023 ein eigenes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen (§ 1358 BGB), das eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzt.

Beglaubigen lassen: Notar oder Betreuungsbehörde

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen stammt, nicht, dass der Inhalt richtig ist. Sie ist Pflicht, wo das Grundbuch betroffen ist, und hilft sonst gegen Zweifel. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde beglaubigt Unterschriften auf Vollmachten, aber nur, wenn die Vollmacht eine Betreuung vermeiden soll (§ 7 Abs. 2 BtOG). Die Gebühr beträgt 10 € (§ 7 Abs. 4 BtOG), die Landesregierungen dürfen sie abweichend regeln (§ 7 Abs. 5 BtOG). Die Wirkung der Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 BtOG). Für eine reine Generalvollmacht in Vermögenssachen, etwa für den Auslandsaufenthalt, ist der Notar zuständig.

Missbrauch vorbeugen

Eine Generalvollmacht ist die weitreichendste Erklärung, die man privat abgeben kann. Drei Dinge begrenzen das Risiko. Erstens: Geben Sie das Original erst heraus, wenn es gebraucht wird; nach § 172 BGB zählt, wer die Urkunde vorlegt. Zweitens: Lassen Sie „Untervollmacht erlaubt“ weg, wenn die Person die Aufgaben nicht an Dritte weitergeben soll. Drittens: Kreuzen Sie nur die Bereiche an, die Sie wirklich übertragen wollen. Kommt es später zu Zweifeln, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen (§ 1820 Abs. 3 BGB) oder die Ausübung der Vollmacht untersagen (§ 1820 Abs. 4 BGB).

Über den Tod hinaus

Ob eine Vollmacht mit dem Tod erlischt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, das ihr zugrunde liegt (§ 168 Satz 1 BGB). Das Ankreuzfeld „Gilt über den Tod hinaus“ schreibt es ausdrücklich hinein. Die bevollmächtigte Person handelt dann für die Erben, die die Vollmacht ihrerseits widerrufen können. Das Konto-Muster des BMJV regelt es ebenso: Die Vollmacht bleibt für die Erben in Kraft, und widerruft ein Miterbe, vertritt die bevollmächtigte Person nur noch die übrigen.

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Häufige Fragen

Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?

Ja, § 167 Abs. 2 BGB verlangt keine Form. Für Eintragungen im Grundbuch muss die Unterschrift aber öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), und viele Banken erkennen nur ihr eigenes Formular an.

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht soll eine Betreuung vermeiden und muss dafür ärztliche Maßnahmen und Unterbringung ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Diese Generalvollmacht regelt nur Vermögen, Behörden, Post und Gerichte. Für die Vorsorge verweisen wir auf das Formular Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ab wann gilt die Generalvollmacht?

Ab der Unterschrift und der Übergabe. Eine Absprache, dass sie erst im Notfall benutzt wird, bindet nur die bevollmächtigte Person. Nach außen zählt die Urkunde (§ 172 BGB).

Wie widerrufe ich eine Generalvollmacht?

Durch Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder dem Dritten (§ 168 Satz 3 mit § 167 Abs. 1 BGB) und durch Rückforderung der Urkunde (§ 175 BGB). Solange das Original im Umlauf ist, dürfen sich Dritte darauf verlassen (§ 172 Abs. 2 BGB).

Was kostet die Beglaubigung?

Bei der Betreuungsbehörde 10 € je Beglaubigung (§ 7 Abs. 4 BtOG), soweit Ihr Land keine abweichende Gebühr festgelegt hat (§ 7 Abs. 5 BtOG). Die Behörde beglaubigt nur Vollmachten, die eine Betreuung vermeiden sollen (§ 7 Abs. 2 BtOG). Sonst beglaubigt ein Notar nach dessen Gebührenordnung.

Darf die bevollmächtigte Person mit sich selbst Geschäfte machen?

Das Formular erlaubt es nicht ausdrücklich. Ohne eine solche Gestattung darf ein Vertreter nach § 181 BGB grundsätzlich kein Geschäft mit sich selbst abschließen, etwa Ihr Auto an sich selbst verkaufen.

Rechtsstand 28.09.2026 aus §§ 167, 168, 172, 175, 181, 1358, 1814 und 1820 BGB, § 29 GBO, §§ 78, 79 ZPO, § 9 PAuswG und § 7 BtOG sowie den Formularen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Eine Generalvollmacht ist eine weitreichende Erklärung; bei größerem Vermögen oder Immobilien empfiehlt das BMJV Rat bei Anwalt oder Notar. Keine Rechtsberatung.