Was DHL und die Post auf der Vollmacht sehen wollen
Die Benachrichtigungskarte hat auf der Rückseite ein kleines Vollmachtfeld. Wer die Karte nicht mehr hat oder das Paket in eine andere Filiale umgeleitet bekam, braucht eine eigene Vollmacht. DHL stellt dafür ein einseitiges Formular bereit und schreibt darüber: „Alle Felder sind Pflichtangaben.“ Die Deutsche Post nennt auf ihrer Seite zur Postvollmacht dieselben Punkte und ergänzt, dass der Umfang erkennbar sein muss. Das PDF hier enthält jedes dieser Felder. Stand der Tabelle: 28.09.2026.
| Angabe | DHL-Vollmacht | Postvollmacht |
|---|---|---|
| Sendungsnummer | Pflicht, nur für Pakete | oder Zeitraum als Umfang |
| Name, Vorname des Empfängers | Pflicht | Pflicht |
| Straße, PLZ, Ort des Empfängers | Pflicht | Pflicht (Postanschrift) |
| Name, Vorname des Abholers | Pflicht | Pflicht |
| Straße, PLZ, Ort des Abholers | Pflicht | nicht genannt |
| Ort, Datum, Unterschrift | Pflicht | physische Unterschrift, keine digitale auf dem Handy |
| Ausweis des Abholers | amtlicher Lichtbildausweis | Personalausweis oder anderes Dokument zum Identitätsnachweis |
Quellen: DHL, Einmalige Vollmacht zur Paketabholung in der Filiale; Deutsche Post, Postvollmacht zur Abholung in der Filiale.
Einmalig oder für einen Zeitraum
Die einmalige Vollmacht nennt die Sendungsnummer und endet mit der Abholung. So steht es auch bei der Post: Mit Abgabe der Benachrichtigungskarte für eine bestimmte Sendungsnummer ist die Vollmacht nach der Abholung beendet. Sie finden die Nummer auf der Benachrichtigung, in der E-Mail oder in der Post-&-DHL-App. Lassen Sie das Feld leer, bleibt es im PDF zum Eintragen frei.
Wer öfter Post abholen lassen will, etwa während eines Klinikaufenthalts oder für die Nachbarin, die tagsüber zu Hause ist, wählt „alle Sendungen in einem Zeitraum“. Die Post akzeptiert eine formlose Vollmacht mit Enddatum und ebenso eine ohne Frist, die dann bis auf Widerruf gilt. Ein Enddatum ist trotzdem die bessere Wahl, weil niemand den Widerruf in jeder Filiale nachhalten muss.
Ident-Check, Eigenhändig, Nachnahme
Nicht jede Sendung darf jemand anderes abholen. Die DHL-Vollmacht schließt Sendungen mit Identitätsprüfung ausdrücklich aus; beim Ident-Check prüft DHL, ob der Empfänger selbst vor dem Schalter steht, und der Absender hat genau das bestellt. Das Werkzeug erstellt deshalb kein PDF, wenn Sie „Ident-Check“ ankreuzen. Anders bei eigenhändigen Einschreiben: Hier verlangt die Post, dass der Vollmachtgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass die bevollmächtigte Person auch solche Sendungen entgegennehmen darf. Diesen Satz setzt das PDF, wenn Sie das Kästchen ankreuzen. Bei Nachnahme zahlt der Abholer den Betrag an der Kasse.
Lagerfrist und frühester Abholtermin
DHL bewahrt Pakete sieben Werktage in der Filiale auf und schickt sie danach an den Absender zurück (DHL, Hilfe zur Lieferung an eine Filiale). Einen festen frühesten Abholtag nennt DHL nicht, sondern schreibt: „Die frühestmögliche Uhrzeit der Abholung kann der Benachrichtigungskarte entnommen werden.“ (DHL) Für Post in der Filiale schreibt die Deutsche Post, dass Sie sie am Tag nach Erhalt der Benachrichtigungskarte abholen können und dass Sendungen bis zu sieben Werktage aufbewahrt werden (Deutsche Post, Postvollmacht). Bei ausgewählten Paketen lässt sich bis zwei Tage vor Ablauf der Lagerfrist einmalig eine zweite Zustellung an die Hausadresse buchen (DHL).
Darf ein Kind die Sendung abholen?
Bei der Deutschen Post ja, wenn es einen amtlichen Ausweis dabeihat: „Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann.“ (Deutsche Post, Postvollmacht) Für DHL-Pakete nennen weder der Vordruck noch die Hilfeseite ein Mindestalter; verlangt werden die unterschriebene Vollmacht und der eigene Ausweis der abholenden Person (DHL-Vollmacht, DHL-Hilfe). Ob die Filiale ein Paket an ein Kind herausgibt, klären Sie deshalb am besten vorher dort.
Andere Paketdienste
Hermes, DPD, GLS und UPS haben eigene Paketshop-Regeln. Die Angaben dieser Vollmacht decken die Pflichtliste von DHL ab; ob ein anderer Dienst mehr verlangt, etwa die Kopie des Ausweises des Empfängers, steht in dessen Hilfe. Nehmen Sie im Zweifel die Benachrichtigung und eine Ausweiskopie mit.
So füllen Sie die Abholvollmacht aus
Tragen Sie Ihren Namen so ein, wie er auf dem Paketaufkleber steht, also mit dem Nachnamen zuerst, wenn der Absender ihn so geschrieben hat. Die Anschrift muss zur Lieferadresse passen, denn danach sucht die Filiale die Sendung heraus. Beim Abholer genügt der Name, wie er im Ausweis steht; Straße und Ort verlangt DHL trotzdem, also gehören sie mit hinein. Die Sendungsnummer tippen Sie aus der Benachrichtigung ab oder kopieren sie aus der E-Mail. Danach drucken Sie das Blatt aus, unterschreiben mit Kugelschreiber und geben es der abholenden Person zusammen mit der Benachrichtigung mit. Wer mehrere Sendungen erwartet, erstellt lieber eine Vollmacht für einen Zeitraum als drei einzelne.
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