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Paket abholen mit Vollmacht

Dieses Werkzeug erstellt eine Abholvollmacht als PDF, die alle Angaben enthält, die DHL auf der eigenen Vollmacht als Pflicht nennt: Sendungsnummer, Name und Anschrift von Empfänger und Abholer, Ort, Datum und Unterschrift. Es warnt, wenn die Sendung einen Ident-Check hat, denn dafür gilt keine Vollmacht. Wahlweise gilt die Vollmacht für eine Sendung oder für alle Sendungen bis zu einem Datum.

Von · · · Datenquelle: DHL-Vollmacht (Kenn-Nr. 222), Deutsche Post, Postvollmacht

Angaben zur Abholvollmacht

Umfang
Empfänger der Sendung (Sie)
Abholer (bevollmächtigte Person)
Unterschrift

Ihr PDF

Angaben links eintragen und auf „Abholvollmacht erstellen“ klicken. Hier erscheinen die Vorschau, Hinweise zu Ihren Angaben und der Knopf zum Herunterladen. Leer gelassene Felder bleiben im PDF zum Ausfüllen frei.

Was DHL und die Post auf der Vollmacht sehen wollen

Die Benachrichtigungskarte hat auf der Rückseite ein kleines Vollmachtfeld. Wer die Karte nicht mehr hat oder das Paket in eine andere Filiale umgeleitet bekam, braucht eine eigene Vollmacht. DHL stellt dafür ein einseitiges Formular bereit und schreibt darüber: „Alle Felder sind Pflichtangaben.“ Die Deutsche Post nennt auf ihrer Seite zur Postvollmacht dieselben Punkte und ergänzt, dass der Umfang erkennbar sein muss. Das PDF hier enthält jedes dieser Felder. Stand der Tabelle: 28.09.2026.

AngabeDHL-VollmachtPostvollmacht
SendungsnummerPflicht, nur für Paketeoder Zeitraum als Umfang
Name, Vorname des EmpfängersPflichtPflicht
Straße, PLZ, Ort des EmpfängersPflichtPflicht (Postanschrift)
Name, Vorname des AbholersPflichtPflicht
Straße, PLZ, Ort des AbholersPflichtnicht genannt
Ort, Datum, UnterschriftPflichtphysische Unterschrift, keine digitale auf dem Handy
Ausweis des Abholersamtlicher LichtbildausweisPersonalausweis oder anderes Dokument zum Identitätsnachweis

Quellen: DHL, Einmalige Vollmacht zur Paketabholung in der Filiale; Deutsche Post, Postvollmacht zur Abholung in der Filiale.

Einmalig oder für einen Zeitraum

Die einmalige Vollmacht nennt die Sendungsnummer und endet mit der Abholung. So steht es auch bei der Post: Mit Abgabe der Benachrichtigungskarte für eine bestimmte Sendungsnummer ist die Vollmacht nach der Abholung beendet. Sie finden die Nummer auf der Benachrichtigung, in der E-Mail oder in der Post-&-DHL-App. Lassen Sie das Feld leer, bleibt es im PDF zum Eintragen frei.

Wer öfter Post abholen lassen will, etwa während eines Klinikaufenthalts oder für die Nachbarin, die tagsüber zu Hause ist, wählt „alle Sendungen in einem Zeitraum“. Die Post akzeptiert eine formlose Vollmacht mit Enddatum und ebenso eine ohne Frist, die dann bis auf Widerruf gilt. Ein Enddatum ist trotzdem die bessere Wahl, weil niemand den Widerruf in jeder Filiale nachhalten muss.

Ident-Check, Eigenhändig, Nachnahme

Nicht jede Sendung darf jemand anderes abholen. Die DHL-Vollmacht schließt Sendungen mit Identitätsprüfung ausdrücklich aus; beim Ident-Check prüft DHL, ob der Empfänger selbst vor dem Schalter steht, und der Absender hat genau das bestellt. Das Werkzeug erstellt deshalb kein PDF, wenn Sie „Ident-Check“ ankreuzen. Anders bei eigenhändigen Einschreiben: Hier verlangt die Post, dass der Vollmachtgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass die bevollmächtigte Person auch solche Sendungen entgegennehmen darf. Diesen Satz setzt das PDF, wenn Sie das Kästchen ankreuzen. Bei Nachnahme zahlt der Abholer den Betrag an der Kasse.

Lagerfrist und frühester Abholtermin

DHL bewahrt Pakete sieben Werktage in der Filiale auf und schickt sie danach an den Absender zurück (DHL, Hilfe zur Lieferung an eine Filiale). Einen festen frühesten Abholtag nennt DHL nicht, sondern schreibt: „Die frühestmögliche Uhrzeit der Abholung kann der Benachrichtigungskarte entnommen werden.“ (DHL) Für Post in der Filiale schreibt die Deutsche Post, dass Sie sie am Tag nach Erhalt der Benachrichtigungskarte abholen können und dass Sendungen bis zu sieben Werktage aufbewahrt werden (Deutsche Post, Postvollmacht). Bei ausgewählten Paketen lässt sich bis zwei Tage vor Ablauf der Lagerfrist einmalig eine zweite Zustellung an die Hausadresse buchen (DHL).

Darf ein Kind die Sendung abholen?

Bei der Deutschen Post ja, wenn es einen amtlichen Ausweis dabeihat: „Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann.“ (Deutsche Post, Postvollmacht) Für DHL-Pakete nennen weder der Vordruck noch die Hilfeseite ein Mindestalter; verlangt werden die unterschriebene Vollmacht und der eigene Ausweis der abholenden Person (DHL-Vollmacht, DHL-Hilfe). Ob die Filiale ein Paket an ein Kind herausgibt, klären Sie deshalb am besten vorher dort.

Andere Paketdienste

Hermes, DPD, GLS und UPS haben eigene Paketshop-Regeln. Die Angaben dieser Vollmacht decken die Pflichtliste von DHL ab; ob ein anderer Dienst mehr verlangt, etwa die Kopie des Ausweises des Empfängers, steht in dessen Hilfe. Nehmen Sie im Zweifel die Benachrichtigung und eine Ausweiskopie mit.

So füllen Sie die Abholvollmacht aus

Tragen Sie Ihren Namen so ein, wie er auf dem Paketaufkleber steht, also mit dem Nachnamen zuerst, wenn der Absender ihn so geschrieben hat. Die Anschrift muss zur Lieferadresse passen, denn danach sucht die Filiale die Sendung heraus. Beim Abholer genügt der Name, wie er im Ausweis steht; Straße und Ort verlangt DHL trotzdem, also gehören sie mit hinein. Die Sendungsnummer tippen Sie aus der Benachrichtigung ab oder kopieren sie aus der E-Mail. Danach drucken Sie das Blatt aus, unterschreiben mit Kugelschreiber und geben es der abholenden Person zusammen mit der Benachrichtigung mit. Wer mehrere Sendungen erwartet, erstellt lieber eine Vollmacht für einen Zeitraum als drei einzelne.

Ihre Angaben bleiben im Browser

Formular, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 28.09.2026 ging beim Ausfüllen, Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch sie nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was braucht man, um ein Paket für jemand anderen abzuholen?

Die Vollmacht mit der Unterschrift des Empfängers, den eigenen amtlichen Lichtbildausweis und die Benachrichtigung, als Karte, E-Mail oder in der App. DHL nennt Vollmacht und Ausweis als Voraussetzung, die Post zusätzlich die Benachrichtigungskarte.

Kann ich die Vollmacht auf dem Handy zeigen?

Nein. Die Deutsche Post verlangt die physische Unterschrift des Vollmachtgebers und nimmt eine digitale Unterschrift auf dem Handy aus Sicherheitsgründen nicht an. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben Sie von Hand.

Gilt die Vollmacht für Sendungen mit Ident-Check?

Nein. Auf der DHL-Vollmacht steht: „Die Vollmacht gilt nicht für Sendungen mit Identitätsprüfung.“ Solche Sendungen gibt DHL nur an den Empfänger persönlich aus.

Wie lange bleibt ein Paket in der Filiale?

DHL bewahrt Pakete sieben Werktage auf, danach gehen sie an den Absender zurück. Ab wann ein Paket abholbereit ist, steht laut DHL auf der Benachrichtigungskarte. Für Post in der Filiale nennt die Deutsche Post die Abholung ab dem Tag nach Erhalt der Karte und eine Aufbewahrung von bis zu sieben Werktagen.

Muss der Abholer volljährig sein?

Bei der Deutschen Post nicht: Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er die Postvollmacht und einen amtlichen Ausweis vorlegt. Für DHL-Pakete nennen Vordruck und Hilfeseite von DHL kein Mindestalter; fragen Sie im Zweifel in der Filiale nach.

Darf auch ein Einschreiben abgeholt werden?

Ja. Für ein eigenhändiges Einschreiben muss in der Vollmacht ausdrücklich stehen, dass die bevollmächtigte Person auch solche Sendungen entgegennehmen darf. Kreuzen Sie dafür „auch eigenhändige Sendungen“ an.

Die Anforderungen stammen mit Stand 28.09.2026 aus der DHL-Vollmacht zur Paketabholung (Kenn-Nr. 222), der DHL-Hilfe „Filiale direkt“ und den Hinweisen der Deutschen Post zur Postvollmacht. DHL, Deutsche Post und andere Paketdienste können ihre Bedingungen ändern; maßgeblich ist, was die Filiale verlangt. Keine Rechtsberatung, keine Verbindung zu DHL oder Deutsche Post.