Widerruf, Rückforderung und Information Dritter
Eine erteilte Vollmacht lässt sich nehmen. Nach § 168 Satz 2 BGB ist sie widerruflich, auch wenn ihr ein Auftrag oder ein Vertrag zugrunde liegt, es sei denn, aus diesem Verhältnis ergibt sich etwas anderes. Der Widerruf braucht keine Begründung und keine bestimmte Form. Für den Nachweis lohnt sich trotzdem ein unterschriebenes Schreiben, das Sie dem Bevollmächtigten gegen Empfangsbestätigung geben oder per Einschreiben schicken. Das PDF hier enthält dafür alle Angaben auf einer Seite.
Was im Schreiben stehen muss
Das Schreiben benennt, wer widerruft und gegenüber wem, welche Vollmacht gemeint ist und ab wann der Widerruf gilt. Welche Vollmacht, erkennen beide Seiten am Datum und am Anlass, etwa „Kontovollmacht vom 12.03.2025“. Wer mehrere Vollmachten erteilt hat, sollte sie einzeln widerrufen oder im Anlass alle aufzählen. Der Widerruf gilt ab sofort. Eine Frist, die der Bevollmächtigte abwarten dürfte, gibt es nicht.
Die Urkunde zurückverlangen
Mit dem Erlöschen der Vollmacht muss der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde zurückgeben. Das regelt § 175 BGB, und er darf sie nicht zurückbehalten. Das Schreiben enthält deshalb eine Aufforderung dazu. Das ist mehr als eine Formalie: Solange jemand die Urkunde in der Hand hat, kann er sie Dritten zeigen, und nach § 172 BGB gilt die Vollmacht gegenüber Gutgläubigen weiter, solange die Urkunde nicht zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist. Bekommen Sie die Urkunde nicht zurück, können Sie sie nach § 176 BGB durch öffentliche Bekanntmachung über das Amtsgericht für kraftlos erklären lassen.
Dritte gesondert informieren
Der Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten genügt nur diesem gegenüber. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht einem Dritten mitgeteilt oder hat der Bevollmächtigte sie ihm vorgelegt, bleibt sie dem Dritten gegenüber wirksam, bis er vom Erlöschen erfährt (§ 170 und § 171 BGB). Auch dann kann sich ein Dritter nicht auf die Vollmacht berufen, wenn er das Erlöschen kannte oder kennen musste (§ 173 BGB). Praktisch heißt das: Schreiben Sie auch die Bank, die Hausverwaltung, die Versicherung oder das Amt an, bei denen der Bevollmächtigte aufgetreten ist. Im Formular tragen Sie diese Stellen unter „Dritte“ ein, dann steht ein Verteiler unter dem Schreiben, und Sie senden jeder Stelle eine Kopie.
Ausgefüllt: wie Sie vorgehen
Tragen Sie Ihre Daten und die der bevollmächtigten Person ein, das Datum der ursprünglichen Vollmacht und den Anlass in einem Satz. Mit dem Knopf unten entsteht das PDF. Drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es mit Kugelschreiber und stellen Sie es nachweisbar zu. Bewahren Sie eine Kopie und den Beleg über die Zustellung auf. Bei Vollmachten, die eine Bank, ein Notar oder ein Amt verwahrt, genügt oft zusätzlich ein Anruf oder eine eigene Mitteilung dort. Fragen Sie nach, welche Form die Stelle verlangt.
Weitere Vollmachten
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